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Pflegestärkungsgesetz: Position der Bremer Seniorenvertretung

15.11.2014

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland, neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Aufgrund des demografischen Wandels mussten immer wieder Beitragsanpassungen vorgenommen werden, weil immer mehr pflegebedürftige Personen hinzukamen. Besonders betroffen von solchen Anpassungen sind und waren seit dem 1.4.2004 die Rentner. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten sie 50%
Beitragszuschuss von der Rentenversicherung. Heute zahlen Rentner ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe alleine. Der Beitragssatz liegt bei 2,05 %, sofern Kinder vorhanden sind – sonst höher.

Mittlerweile sind knapp 2,5 Millionen Deutsche auf tägliche Hilfe angewiesen, wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kürzlich berichtete. Daher sollen zwei sogenannte Pflegestärkungsgesetze das aktuelle System reformieren. Vorrangig geht es um zwei Aspekte:

1. Größere Flexibilität in der Pflege
2. Die stärkere Berücksichtigung Demenzkranker

Bis 2017 will die Bundesregierung nachbessern. Um diese Verbesserungen zu erreichen, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden.

Während sich Arbeitnehmer die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Pflegebeiträge um 0,3 Punkte auf 2,35% vom Bruttoeinkommen mit dem Arbeitgeber teilen, werden Rentner die Mehrbelastung alleine stemmen müssen. Die Rentenversicherung wird sich nur an der Krankenversicherung beteiligen, aber nicht an den Pflegebeiträgen. Durch die Beitragsanpassung ab Januar 2015 wird sich die Netto-Rente entsprechend verringern.

Die Bremer Seniorenvertretung ist der Meinung, dass das im Oktober vom Bundestag beschlossene Pflegestärkungsgesetz geeignet ist, die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern. Wir hoffen auf größere Flexibilität in der Pflege und stärkere Berücksichtigung Demenzkranker. Trotz der finanziellen Belastung der Rentner hält die Seniorenvertretung eine von der Bundesregierung vorgesehene
Beitragsanhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für akzeptabel unter der Voraussetzung, dass die erwarteten 5 Milliarden Euro zweckgebunden den Verbesserungen in der Pflege zufließen.

Der Gesetzgeber möge bei zukünftig anstehenden Rentenanpassungen stets berücksichtigen, dass die Rentner gegenüber den aktiven Arbeitnehmern einen prozentual deutlich größeren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.
Die Seniorenvertretung kritisiert folgende Punkte:
 Personen mit einer Demenzerkrankung bleiben weiterhin Pflegebedürftige zweiter Klasse.
 Durch den Pflegevorsorgefonds gehen jedes Jahr 1,2 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen
in der Pflege verloren.
 Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden noch zu Hause gepflegt, aber die meisten Wohnungen
sind für häusliche Pflege ungeeignet. Laut Thomas Zander, Geschäftsführer des Sozialverbandes VdK NRW, sind von den rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland lediglich 400.000 bis 500.000 Wohnungen barrierearm. Deutschlandweit seien 2,5 Millionen solcher Wohnungen notwendig. Zwar gebe es günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einprozentiger Verzinsung für den Umbau. Allerdings sei es für Senioren schwierig, über die
Hausbank an diese Kredite zu kommen.

Heute schon gibt es 550.000 pflegebedürftige Menschen. Bis 2050 wird die Zahl der Betroffenen auf voraussichtlich
930.000 ansteigen. Die Zahl der Demenzerkrankungen wird sich bis 2050 sogar verdoppeln.

Im Übrigen verweist die Bremer Seniorenvertretung auf einen entsprechenden Beschluss ihrer Delegiertenversammlung Bremen vom 23. April 2013. Darin wurde u.a. beschlossen:
 Die Bremer Seniorenvertretung fordert die Aufhebung der Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung.
 Kostenbeteiligungen der stationär Pflegebedürftigen dürfen 50 % der eigenen Renten/Versorgungsbezüge nicht übersteigen.
 Die Arbeitgeber sollten am Beitrag eines Arbeitnehmers für die Pflegeversicherung zu 50 % beteiligt werden.
Die Seniorenvertretung fordert weiter: Die Versicherungsträger sollten sich ebenfalls an den Kosten
der Rentner zur Pflegeversicherung zu 50 % beteiligen.

In diesem Sinne wurde von Mitgliedern des Arbeitskreises „Gesundheit“ eine Stellungnahme erarbeitet und von der Delegiertenversammlung am 29 Oktober 2014 beschlossen.

Link: Pflegereform im Medienrauschen
Quelle: DURCHBLICK Nr. 178 – November 2014