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Pflege-Bahr hilft nur denen, die ihn nicht brauchen

Essen, 2012 Foto: H.S.

08.10.2014

Am 24. September 2014 standen im Gesundheitsausschuss zwei Anhörungen auf der Tagesordnung: Eine zum Antrag der Linksfraktion zum sogenannten Pflege-Bahr, die andere zum 1. Pflegestärkungsgesetz von Schwarz-Rot. Wenn es eine übergreifende Erkenntnis gab, dann diese: Der „Pflege-Bahr“ hat sich in der Praxis als genau der Unsinn erwiesen, als den wir ihn schon vor seiner Einführung in 2013 bezeichnet haben. Statt ihn abzuschaffen, kreiert Schwarz-Rot nun lieber einen ebenso sinnlosen wie teuren Zwilling: Den Pflegevorsorgefonds.

Bei der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz waren sich Experten aller Couleur darin einig, dass der Pflegevorsorgefonds keine nennenswerten Effekte auf eine Beitragsentlastung der Pflegeversicherten haben wird. Der Fonds wird gerade dann wieder leer sein, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen am höchsten ist. Das ist nichts als teure Symbolpolitik auf Kosten der Versicherten. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag hatte hier viel versprochen. Die hohen Erwartungen wurden allerdings nicht erfüllt.

Sorge um den neuen Pflegebegriff
Jährlich sollen 1,2 Milliarden Euro bis 2034 in dem Fonds angespart werden. Dieses Geld wäre viel besser in einer bedarfsgerechten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angelegt. Für dessen Einführung in der zweiten Stufe der Pflegereform sind noch zwei Milliarden Euro vorgesehen. Das reicht im besten Fall für einen Pflegebegriff „light“. Außerdem mahnten viele ExpertInnen zu Recht einen verbindlichen Zeitplan an, der sicherstellt, dass die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs tatsächlich 2017 erfolgt.

Einhellig begrüßt wurde zwar die Erhöhung (Dynamisierung) der Pflegeleistungen um 4 Prozent. Wie die grüne Bundestagsfraktion fordern aber viele Verbände eine verbindliche und regelgebundene Formel für eine alljährliche Leistungsanpassung. Ein eher gespaltenes Echo findet das Vorhaben, dass Pflegebedürftige und Angehörige künftig verschiedene Leistungen für die häusliche Pflege flexibler in Anspruch nehmen können (sog. „Umwidmungsbetrag“). Die Fachleute der grünen Bundestagsfraktion sehen dieses Vorhaben im Grundsatz positiv. Der teilweise sehr massiven Befürchtung einiger Pflegeanbieter, durch neue hauswirtschaftliche Dienste verdrängt zu werden, können wir so nicht folgen. Auch wir halten es aber für wichtig, dass die Qualität der Angebote aller Akteure sichergestellt ist.

Pflege-Bahr hilft nur denen, die es nicht brauchen

Gerade 500.000 Pflege-Bahr-Verträge sind bisher abgeschlossen worden. Allein in 2013 sollten es aber nach Vorstellung der damaligen schwarz-gelben Koalition eigentlich schon 1,5 Millionen Verträge sein. Selbst diese kleine Zielgröße wurde also weit verfehlt. In der Anhörung zum Pflege-Bahr machten die ExpertInnen dann auch deutlich, dass der Pflege-Bahr nicht mehr als „ein Nischenprodukt“ für eher einkommensstarke Haushalte ist. Für ältere und einkommensschwache Personen ist das Produkt zu teuer. Sie müssen es aber über ihre Steuern mitfinanzieren! Damit wird auch in Zukunft bei den meisten Pflegebedürftigen eine Versorgungslücke offen bleiben. Unsere Antwort ist und bleibt deshalb: Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller
Bundesgrüne E. Scharfenberg

Link: Pflegereform im Medienrauschen
Quelle: Bundesgrüne E. Scharfenberg