23.07.2010 - von D.
Frau Debusmann schreibt. Sie schreibt viele Brief an viele Organisationen und Staats-Organe. Stets das selbe Thema: Die Ungerechtigkeit bei der Direktversicherung. So eine hatte sie abgeschlossen - vor Jahren. Zur Verbesserung ihrer Altersversorgung. Dumm gelaufen. Ohne ihre Schuld.
SPD und Grüne haben 2004 einfach in bestehende Verträge eingegriffen und rückwirkend die Bestimmungen geändert. Dadurch ist die vielgepriesene Altersvorsorge - nicht nur von Frau Debusmann - erheblich geschrumpft. Am Selbstgesparten labt sich ihre warscheinlich wie alle gestzlichen, hoch verschuldete Krankenkasse. Sollte Frau Debusmann je an das Recht auf Gleichbehandlung geglaubt haben: Das ist vorbei, seit sie Rentnerin ist.
Hier einer ihrer Briefe:
*
An die Präsidenten vom Bundessozialgericht
Herrn Peter Masuch
Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
H., den 04.04.2010
Betreff: Beiträge zur GKV ab dem 01.01.2004, hier Altvertrag "Direktversicherung" ohne AG-Anteil
Eine von Staat geförderte Kapitalvernichtung
Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel-Steinwedel,
sehr geehrter Herr Masuch,
nach Fälligkeit meiner Direktversicherung im Jahre 2009 fiel ich (wie viele andere Betroffene auch) aus
allen Wolken zu erfahren, daß seit dem 01.01.2004 ein GKV-Beitrag in Höhe von 16,85% abzuführen ist.
Bis zum 31.12.2003 waren die Auszahlungen beitragsfrei. Kein Schreiben von der Regierung, keine Information
seitens der Versicherungsgesellschaft über diese einseitige Vertragsänderung mit gravierenden
Folgen für die Vertragsinhaber. Man wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Mein Glaube an den Rechtsstaat ist erschüttert zu erfahren, daß auch das BSG diesem Gesetz zugestimmt hat. Bisher glaubte ich an eine in der Logik nachvollziehbare Rechtsprechung in unserem Lande. Diese ist aber jetzt in den Grundfesten mit Hinweis auf folgende Tatsachen erschüttert:
Skrupellose Manager zocken mit fremden Geld, ruinieren die Volkswirtschaft, der Steuerzahler muß mit zig Milliarden gerade stehen. Der Versuch, die Verursacher für dieses unverantwortliche Handel in die Haftung zu nehmen, scheitert. Die Manager klagen, die Gerichte urteilen: „Verträge sind einzuhalten“ mit dem Ergebnis, daß sie nicht nur ihre Gehälter, sondern auch noch die vereinbarten Boni als rechtmäßig kassieren können.
Aber auch mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher haben in unserem Staat inzwischen mehr Rechte als anständige Bürger, die im Vertrauen auf staatliche Angebote Verträge schließen, die heute von der Politik nach Gutsherrenart einseitig aufgekündigt werden. Bezug: Urteil der großen Kammer des Straßburger Gerichtshofes.
Ich aber, die über viele Jahre auf das Weihnachtsgeld verzichtet, die nach der Insolvenz meines Arbeitgebers
mit Hilfe von Arbeitslosengeld und Rente versucht, ihre bescheidene Rente aufzubessern, darf als Dank für dieses Engagement fast 20% der Auszahlungssumme an die GKV abführen.
Dies war nicht Gegenstand meines Vertragsabschlusses.
Skrupellose Manager werden belohnt, ehrliche und verantwortungsvolle Bürger bestraft. Das Ergebnis: Eine von Staat geförderte Kapitalvernichtung.
Entnehmen Sie bitte in beigefügtem Schriftverkehr an - Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin (30.03.2010) und - Herrn Prof. Dr. Horst Köhler, Bundespräsident (01.04.2010) meinen Nachweis, daß hier in eklatanter Weise gegen das Vertragsrecht und gegen die verbrieften Rechte im Grundgesetz verstoßen wurde.
Der Idee, daß sich Arbeitnehmer möglichst selber helfen sollen, wurde ein “Bärendienst“ erwiesen. Auch habe ich in den vorgenannten Schreiben auf nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeiten hingewiesen, die zur weiteren Politikverdrossenheit führen.
In unserem Grundgesetz gibt es einen Baustein „pacta sunt servanda“. Jeder Richter fällt im Staatsexamen durch, würde er das im Grundgesetz verankerte Recht "Pacta sunt servanda" Infrage stellen.
Ausgehebelt wurden in meinem Fall...
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Direktversicherung:
28.06.2010: Direktversicherung: 1 Leitpetition + 44 Mehrfachpetitionen
30.05.2010: Direktversicherung: Überschüsse KV-pflichtig?
07.05.2010: Direktversicherung: BSG zur KV-Beitragspflicht bei Kapitalauszahlung aus Lebensversicherung
Alle Artikel zum Thema
Direktversicherung
Zurück zur Suche nach VDK