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Direktversicherung: Überschüsse KV-pflichtig?

30.05.2010 - von Dr. M. S.

Sind bei einer Direkt-Versicherung (Keine Lohnumwandlung) auch die von der Versicherungsgesellschaft
erwirtschafteten Überschüsse KV-beitragspflichtig?

Antwort: Bei Direktlebensversicherungen sind in jedem Fall die Überschussanteile für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung beitragspflichtig. Eine Direktversicherung ohne Lohnumwandlung ist mir nicht bewusst.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3301
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung