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Antidiskriminierungsstelle: Bericht an Ausschuss

27.01.2010 - von ADS

Dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
des Deutschen Bundestages wurde am 27.01.2010 unter Top 5 der Bericht über die derzeitige und zukünftige Arbeit der ADS - vorläufige Arbeitsplanung, da Neubesetzung der Leitung noch aussteht - vorgelegt.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im Überblick.

Handlungsschwerpunkte der 16. Legislaturperiode und
Arbeitsplanung für die 17. Legislaturperiode

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde vor dreieinhalb Jahren (18. August 2006) auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
errichtet. Nachfolgend sind die Handlungsschwerpunkte der vergangenen Legislaturperiode sowie die vorläufige interne Arbeitsplanung für die 17. Legislaturperiode aufgeführt. Die interne Arbeitsplanung erfolgt vorbehaltlich, da bislang die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters der ADS noch nicht neu besetzt wurde.

Gesetzliche Aufgaben
Der Bericht orientiert sich an den im AGG festgelegten Aufgaben der ADS. Die gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Überblick.
Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die aus folgenden Gründen Benachteiligungen erfahren haben:
-rassistisch motiviert oder wegen der ethnischen Herkunft, -wegen des Geschlechts, -wegen der Religion oder Weltanschauung, -wegen einer Behinderung, -wegen des Alters oder -wegen der sexuellen Identität.

Die ADS kann insbesondere über Ansprüche informieren, Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen, Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. Die ADS kann Dritte um Stellungnahmen ersuchen, sofern die Betroffenen dazu ihr Einverständnis geben.

Soweit Beauftragte des Deutschen Bundestags oder der Bundesregierung zuständig sind, leitet die ADS die Anliegen der Betroffenen mit deren Einverständnis weiter.
Beauftragte im Sinne des § 27 AGG sind insbesondere der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages und der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
Die ADS und die Beauftragten nutzen gegenseitig ihren Sachverstand. Sowohl bei der Einzelfallbearbeitung als auch beim Austausch zu allgemeinen juristischen, politischen oder verwaltungsorganisatorischen Fragen werden, unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Interessen von Betroffenen, schriftliche oder fernmündliche Stellungnahmen auf Arbeitsebene im üblichen Verfahren ausgetauscht. Dies bietet sich speziell in Fällen der Mehrfachdiskriminierung bzw. in Fällen sich überschneidender Zuständigkeiten an.

Zu den Aufgaben der ADS gehören ebenso Öffentlichkeitsarbeit und andere Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen im Sinne des AGG, wie z.B. die Durchführung oder Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Benachteiligungen.
Alle vier Jahre legt die ADS dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen aus den im §1 AGG genannten Gründen vor und gibt Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen ab. Die Berichte werden von der ADS und den in ihren Zuständigkeiten betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags gemeinsam vorgelegt.

Die ADS soll bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die
auf europäischer, Bundes-, Landes-oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in geeigneter Form einbeziehen.

Beratung
Durchführung der Beratung
Aufgabe der ADS ist es, zentrale Anlaufstelle für alle Personen zu sein, die der Ansicht sind, wegen der AGG genannten Merkmale benachteiligt oder diskriminiert worden zu sein. Diese Personen unterstützt die ADS bei der Durchsetzung ihrer Rechte, und zwar durch: • zeit-und bürger(innen)nahe rechtliche Beratung, • Vermittlung von Beratung durch andere Stellen, • das Herbeiführen (soweit möglich und gewünscht) einer gütlichen Einigung
zwischen den Beteiligten sowie • Ersuchen um Stellungnahme. Die Kontaktaufnahme ist formlos möglich und erfolgt überwiegend über das Online-Kontaktformular auf der Homepage der ADS (Link) oder telefonisch. Diese Angebote werden intensiv genutzt. So gab es seit Bestehen der ADS (August 2006 bis Dezember 2009) ca. 8.800 Beratungskontakte (siehe hierzu auch die als Anlage 2 beigefügte Statistik).

Die Betroffenen werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt, indem die ADS über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens informiert. Die Erwartung einzelner Ratsuchender, dass die ADS als Rechtsvertretung für sie auftreten oder den Gesetzgeber unmittelbar anweisen kann,Gesetze zu ändern, kann aufgrund der hierfür fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht erfüllt werden.

Die ADS bietet vielmehr eine umfassende Erstberatung, indem allgemein über etwaige Ansprüche und Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung nach dem AGG informiert wird.
Im Rahmen der Erstberatung gibt die ADS beispielsweise Hinweise darauf, ob ein Diskriminierungsmerkmal im Sinne des AGG betroffen ist, was in einem Prozess an Indizien für eine Benachteiligung vorzutragen und zu beweisen wäre, und welche Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen einzuhalten sind.

Im Übrigen werden Ratsuchende über aktuelle Urteile zum AGG informiert wird. Hierzu verfügt die ADS über eine kontinuierlich erweiterte, umfängliche Rechtsprechungsübersicht, die der Öffentlichkeit im Rahmen der geplanten Datenbank (vgl. Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“ / „Datenbanken“) zugänglich gemacht werden soll.
Eine Zusammenfassung ausgewählter Entscheidungen des EuGH ab dem Jahr 2000 ist schon jetzt auf der Internetseite der ADS abrufbar (siehe Anlage 3). Darüber hinaus stellt die ADS auf Anfrage Urteile zur Verfügung.

Art der Anfragen
Der überwiegende Teil der eingehenden Anfragen betrifft den Bereich Beschäftigung und Beruf und damit arbeitsrechtliche Fragestellungen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die von der ADS beobachtete und dokumentierte Rechtsprechung ebenfalls einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht hat. Die Beratungspraxis zeigt sehr deutlich, dass es gerade bei den arbeitsrechtlichen Anfragen und Eingaben in der Regel nicht das Interesse der Betroffenen ist, den Klageweg zu beschreiten. Entsprechend versucht die ADS, Wege zu einer gütlichen Einigung aufzuzeigen, wie beispielsweise innerbetriebliche Schlichtungsmöglichkeiten oder vermittelnde Gespräche. Sofern die betroffene Person dazu ihr Einverständnis erklärt, werden im Rahmen dieser gütlichen Streitbeilegung auch Stellungnahmen der Gegenseite angefordert.
Bei privaten Unternehmen ist die Beteiligung an einer solchen gütlichen Streitbeilegung freiwillig. Sie sind nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass die weit überwiegende Anzahl der Unternehmen dem Wunsch nach einer Stellungnahme nachkommt. Es können neue Wege der Konfliktlösung beschritten
werden, indem mehr auf Ausgleich und Verständigung gesetzt wird. Ein nicht unerheblicher Teil der Beratung der ADS wird außerdem gegenüber Arbeitgebern sowie Arbeitgeber-bzw. Arbeitnehmervereinigungen und – vertretungen oder Interessenvertretungen, wie z.B. Gleichstellungs-oder Behindertenbeauftragten geleistet. Diese Beratungen sind im Hinblick auf ihre starke Breiten-und Präventivwirkung besonders effektiv und wichtig. Die Beratung bezieht sich dabei in der Regel nicht auf Einzelfälle, sondern thematisiert einerseits die Pflichten der Arbeitgeber nach dem AGG und andererseits die geeigneten Maßnahmen in der betrieblichen Praxis im Sinne eines nachhaltigen diskriminierungsfreien Managements.

Geplant sind die Darstellung von Beratungsfällen in einem externen Newsletter sowie eine Übersicht über die wichtigsten Entwicklungen des Diskriminierungsschutzes in
Form eines Jahresrückblickes für das Jahr 2009. Ferner sind zielgruppenspezifische Beratungsmerkblätter, die Entwicklung von Standards für eine gütliche Streitbeilegung, sowie die Erarbeitung eines umfassenden Multiplikatorenschulungskonzeptes zum Diskriminierungsschutz vorgesehen.

Beispiele aus der Beratungspraxis
Um die konkrete Beratungsarbeit der vergangenen Jahre zu veranschaulichen, werden im Folgenden drei ausgewählte Beispiele erfolgreicher Beratungen geschildert: • Eine schwangere Frau hatte sich an die ADS gewandt, da ihr befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert werden sollte. Die Ursache dafür sah sie in ihrer Schwangerschaft, da alle anderen zeitgleich mit ihr eingestellten Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erhalten hatten. In der von der ADS gemäß § 28 Abs. 1 AGG angeforderten
Stellungnahme hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass diese Angelegenheit mit der Betroffenen einvernehmlich geklärt wurde, und sie nun auch die Option für eine
Weiterbeschäftigung erhält. • An die ADS hatte sich ein aus Asien stammender Trainee eines Unternehmens gewandt und von Benachteiligungen im Zusammenhang mit seiner ethnischen Herkunft berichtet. Er sollte nicht weiterbeschäftigt werden, weil das Unternehmen eher „deutsche Mitarbeiter“ wünsche. Nach einer ersten Beratung des Betroffenen durch die ADS wandte dieser sich an die Beschwerdestelle des Unternehmens. Im Anschluss daran wurde ihm gekündigt. Die ADS hat daraufhin das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten. Darin wurde der Arbeitgeber auch ausdrücklich auf das Maßregelungsverbot des § 16 AGG hingewiesen. Danach dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem AGG benachteiligen. Der Betroffene
und das Unternehmen konnten sich gütlich im Rahmen eines Vergleiches einigen, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Dieser Vergleich und die Unterstützung durch die ADS wurden von dem Betroffenen sehr positiv bewertet. • Die ADS wurde auf die Verfahrensweise einer Fluggesellschaft aufmerksam gemacht, die bei der Online-Buchung die Preise für Flugtickets abhängig von dem zwingend anzugebenden Alter berechnet hatte. Personen über 60 mussten für ein Ticket mehr zahlen als Jüngere. Da hier eine mögliche Benachteiligung wegen des Alters nach § 19 Abs. 1 AGG nahe liegt, wurde die Fluggesellschaft gem. § 28 Abs. 1 AGG um eine Stellungnahme gebeten. In ihrer Antwort berichtete die Fluggesellschaft von technischen Problemen bei der Darstellung der Web-Seite, die sofort behoben wurden. Die Ticketpreise bei einer Online-
Buchung werden nun altersunabhängig berechnet. Die Fluggesellschaft bedankte sich für diesen Hinweis und bot an,der betroffenen Person eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit kann die ADS mit Einverständnis der Betroffenen auch an andere Stellen vermitteln. Diese Vermittlung erfolgt z.B. an die Beauftragten der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages sowie an NGO, die beratend tätig sind, (beispielsweise der Antidiskriminierungsverband Deutschland bei Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft).
Darüber hinaus sind gemäß § 28 Abs. 2 AGG alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes verpflichtet, die ADS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von dieser Bestimmung hat die ADS Gebrauch gemacht und beispielsweise in folgenden Fällen die zuständigen Bundesressorts um eine Stellungnahme gebeten bzw. an das entsprechende Haus in der Fallbearbeitung verwiesen: • Bundesministerium des Innern: Stellungnahme in einem Fall, in dem ein Petent sich benachteiligt fühlte, weil die Bundespolizei bei der Einreise an einem deutschen Flughafen nur Personen mit dunkler Hautfarbe kontrolliert und untersucht hat. •
Bundesministerium für Gesundheit: Verweis in einem Fall, in dem ein Petent sich benachteiligt fühlte, weil ein medizinisches Präparat für ein Frauenleiden, nicht
aber zur Behandlung von Männern zugelassen ist. •
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Stellungnahme in einem Fall, in dem eine Petentin sich benachteiligt fühlte wegen einer Regelung, die Kindererziehungszeiten bei Rentenanwartschaften in berufsständischen Versorgungssystemen nicht oder unterschiedlich
berücksichtigt. • Bundesministerium des Innern: Stellungnahmen in Fällen, in denen sich Petenten benachteiligt fühlten wegen beamtenrechtlicher Altersgrenzen und der beamtenrechtlichen Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe beim Familien-und Ortszuschlag. • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Stellungnahme in einem Fall, in dem eine Petentin sich benachteiligt fühlte wegen einer gesetzlichen Altersgrenze, wonach keine finanzielle Förderung des dritten Ausbildungsjahres durch die Arbeitsagentur möglich war. • Bundesministerium für Gesundheit: Stellungnahme in einem Fall, in dem ein Petent sich benachteiligt fühlte wegen der gesetzlichen Altersgrenze für die Zulassung als Vertragsarzt.

Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Kooperation
Ziele
Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit will die ADS die Öffentlichkeit über das AGG informieren, Unsicherheiten im Umgang mit dem Gesetz abbauen, Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen Benachteiligungen aufzeigen, das Bewusstsein für Gleichberechtigung als Menschenrecht fördern und die Vorteile einer diskriminierungsfreien Gesellschaft herausstellen. Die ADS will von Diskriminierung Betroffene ermutigen, Ungleichbehandlungen zu melden. Die Kommunikation der ADS im engen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren soll darüber hinaus dazu beitragen, einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu schaffen, der Diskriminierung ächtet und Vielfalt als Gewinn für alle betrachtet.

Internet
Die ADS wendet sich mit einem Internetportal (www.antidiskriminierungsstelle.de) an die Öffentlichkeit, um Rechte und Pflichten nach dem AGG bekannt zu machen. Mit einem elektronischen Kontaktformular können sich Betroffene direkt mit der ADS in Verbindung setzen. Für Personen, die allgemeine Fragen zum AGG haben, ist auf der Webseite ebenfalls ein entsprechendes Kontaktformular vorhanden. Für Menschen, die sich diskriminiert fühlen sowie für alle am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und an der Arbeit der ADS Interessierten sind häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) auf der Webseite eingestellt. Unternehmerinnen und Unternehmer finden auf dem Portal einen Leitfaden, der als Orientierungshilfe bei der Umsetzung des AGG in die Praxis gedacht ist.

Die Webseite der ADS ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Als besonderen Service für Sehbehinderte werden vorleseoptimierte PDF-Dokumente des AGG und der Broschüre
„AGG-Wegweiser“ angeboten. Bis Ende des Jahres 2010 wird die ADS Gebärdenvideos sowie Inhalte in leichter Sprache einstellen.

Zusätzlich steht die Internetseite in englischer Sprache zur Verfügung (www.federalantidiscrimination-agency.com ). Weiterhin werden grundlegende Informationen zur ADS und zum AGG in Französisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Arabisch angeboten.

Darüber hinaus finden interessierte Nutzerinnen und Nutzer unter www.antidiskriminierungsstelle.de eine grafisch-logische Darstellung des AGG. Diese so genannte Rechtsmodellierung soll einen besseren und vereinfachten Zugang zum AGG schaffen. Weiterer Vorteil der erfolgten Rechtsmodellierung ist, dass die grafischlogische
Darstellung des AGG einen Übergang in Organisationsanweisungen und Software-Anwendungen von Unternehmen ohne neue Fachsprache ermöglicht. Die Rechtsmodellierung erleichtert deutlich das intuitive Nachvollziehen der Rechtsregeln und damit die Aufnahme der Regeln des AGG in die Organisationsstrukturen von
Unternehmen.

Basierend auf der Rechtsmodellierung wurden umfassende Checklisten zum Arbeits-und zum Zivilrecht erstellt. Anhand dieser entwickelt die ADS auf ausgewählte Fragestellungen zugeschnittene Checklisten, die interessierten Personen schnell und leicht verständlich einen Überblick über Rechte und Pflichten nach dem AGG geben sollen. Hier fließen auch die mehrjährigen Erfahrungen aus der Beratungstätigkeit der
Antidiskriminierungsstelle ein.

Diese Checklisten sollen programmiert und sowohl als HTML-Dokument als auch als PDF-Datei Nutzerinnen und Nutzern zum eigenständigen Prüfen ihrer Rechte und Pflichten angeboten werden. Diese programmierten Listen werden ebenfalls auf der Webseite der ADS eingestellt.

Datenbanken
Nach Durchführung einer umfassenden Machbarkeitsstudie und einer Feinkonzeptionsphase konnten im Herbst 2009 die von der ADS geplanten Datenbanken programmiert werden. Dabei handelt es sich um eine Informations-und eine Akteursdatenbank. Allen Personen und Institutionen, die sich mit dem Thema (Anti-) Diskriminierung beschäftigen oder sich dafür interessieren, soll mithilfe dieser Datenbanken die Suche nach Urteilen, Pressemitteilungen, Forschungsberichten und Literatur zum Thema erleichtert werden. Darüber hinaus werden Institutionen, Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit haben, sich mit anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen und Personen zu vernetzen. Von Diskriminierung betroffene Personen in ganz Deutschland werden so einen Überblick über Beratungsangebote in ihrer Nähe erhalten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden sich über Forschung und Literatur zum Thema Diskriminierung informieren können. Pressevertreterinnen und – vertreter werden in einer separaten Rubrik Informationen erhalten. Aktuelle Rechtsprechung wird ebenso abrufbar sein, wie Informationen zu Urteilen und Gesetzen. Der Online-Auftritt der Datenbanken ist für das dritte Quartal 2010 geplant.

Vernetzung und Kooperation
Es ist Aufgabe der ADS, Stellen, die in der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, miteinander zu vernetzen. Dazu dient unter anderem die oben beschriebene Akteursdatenbank. Die ADS ist zudem seit 2007 Mitglied im unabhängigen Netzwerk der europäischen Gleichbehandlungsstellen (EQUINET). Im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft arbeitet die ADS durch Teilnahme an von EQUINET organisierten Veranstaltungen und in verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv in diesem zentralen Netzwerk europäischer Gleichbehandlungsstellen mit.
Außerdem ist die ADS Mitglied der AG „Gleichbehandlung“ des Forums gegen Rassismus. Desweiteren ist sie in einer Expertengruppe für Antidiskriminierung und Gleichstellung vertreten, die die Europäische Kommission im Juli 2008 im Anschluss an das „Europäische Jahr der Chancengleichheit“ eingesetzt hat.

Darüber hinaus veranstaltet die ADS Tagungen und Kongresse, die der Vernetzung und Kooperation dienen. Im November 2007 fand eine Fachtagung zum Thema „Chancengleichheit als MehrWert“ statt. Die Veranstaltung diente in erster Linie der Vernetzung der verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen Diskriminierungen engagieren. Weiterhin wurde der Beirat der ADS der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Im April 2008 fand der „1. Berliner Kongress – Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor“ statt. Der Kongress richtete sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Im Mai 2009 fand der „2. Berliner Kongress – Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor. Zur Kapitalmarktrelevanz nachhaltiger und wertebasierter Unternehmensführung“ statt. Den einleitenden Vortrag übernahm Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Den Festvortrag zum Abschluss der Veranstaltung hielt Jean Asselborn, Vize-Premierminister und Außenminister des Großherzogtums Luxemburg.

Im März 2009 fand ein Kamingespräch zum Thema „Compliance als kapitalmarktrelevanter Faktor. Ein Beitrag zur Diskussion um nachhaltige und wertebasierte Unternehmensführung“ statt. Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vertieften Fragen im Zusammenhang mit einem
Compliance-Management. Auch die Rechtsmodellierung (siehe zu InternetKapitel „Öffentlichkeitsarbeit“ /„Internet“) wurde hier vorgestellt.

Im Jahr 2008 wurde gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein zweitägiges Seminar zum Thema "Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" durchgeführt. Weiterhin fanden zahlreiche Treffen mit anderen Akteurinnen und Akteuren statt, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu Tarifpartnern.

Für 2010 sind weitere Kooperationsprojekte und Fachveranstaltungen geplant, etwa zu Forschungsvorhaben. Die konkrete inhaltliche Abstimmung erfolgt mit der noch zu ernennenden neuen Leitung.

Veröffentlichungen
Die ADS hat das AGG im Taschenformat herausgegeben. Diese Broschüre ist auch in englischer Sprache erhältlich. Im Januar 2009 ist die Broschüre „AGG-Wegweiser – Erläuterungen und Beispiele zum AGG“ erschienen. Wer sich diskriminiert fühlt, erhält mit dem AGG-Wegweiser einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten. Fachleuten und Beratungsstellen dient die Broschüre als Nachschlagewerk. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis und zahlreiche Beispiele erleichtern allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Gesetz. Auch den AGG-Wegweiser können Interessierte in englischer Sprache bestellen oder im Internet herunterladen. Für 2010 sind Broschüren für Jugendliche,Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgerberinnen und Arbeitgeber und eine Handreichung für Beschwerdestellen geplant.

Die ADS gibt seit 2009 eine Schriftenreihe in deutscher und englischer Sprache heraus, die im Nomos-Verlag erscheint. Sie bündelt Dokumentationen und Studien zu ethischem und nachhaltigem Wirtschaften sowie zur Diskriminierungssituation in Deutschland. • Band 1 dokumentiert den 1. Berliner Kongress der Antidiskriminierungsstelle zum Thema „Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor“. • Band 2 beinhaltet die Dokumentation des 2. Berliner Kongresses „Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor. Zur Kapitalmarktrelevanz nachhaltiger und wertebasierter Unternehmensführung““. • Band 3 befasst sich mit Analyse und Bewertung der Studie ‚Gesetzesfolgekosten
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes’ und ist Teil I der Studie „Nutzen und Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“. • Band 4 der Schriftenreihe enthält die Sinus-Milieu-Studie „Diskriminierung im Alltag". Über die Veröffentlichung des 2. Teils der Nutzen-Kosten-Studie (als Band 5 der
Schriftenreihe) wird die neue Leitung der ADS befinden.
Alle Printprodukte der ADS können kostenfrei im Internet unter www.antidiskriminierungsstelle.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Kampagne „Vielfalt statt Einfalt – Gemeinsam für Gleichbehandlung“ Die Antidiskriminierungsstelle hat vom November 2009 bis in den Januar 2010 im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Öffentlichkeitsarbeit eine deutschlandweite Kampagne durchgeführt, um die Öffentlichkeit für das Thema Diskriminierung und Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren. Die Kampagne unter dem Motto „Vielfalt statt Einfalt – Gemeinsam für Gleichbehandlung“ basiert auf Fotos, deren Botschaft sich erst auf den zweiten Blick erschließt. Obgleich die Merkmale nach dem AGG darauf abgebildet sind, soll sich der Betrachter/die Betrachterin nicht betroffen fühlen, sondern sich selber wieder finden. Abgebildet sind reale Personen mit ihren Erfahrungen, die beispielhaft für die Vielfalt unserer Gesellschaft stehen. Im Rahmen der Kampagne waren über 4.000 so genannte City-Light-Poster an Fern-und S-Bahnhöfen von 128 Städten sowie an Flughäfen in ganz Deutschland zu sehen. Über eine Million Gratispostkarten wurden in Kinos sowie Restaurants und Lokalen verteilt. Im Internet wurden Webbanner auf einer Reihe von häufig besuchten Seiten geschaltet. Auch an 1.500 Schulen wurde die Kampagne mit Plakaten und Postkarten präsentiert. Die Plakate und Postkarten können auf der Webseite der ADS bestellt werden und werden nach wie vor stark nachgefragt.

Besuchergruppen
Regelmäßig empfängt die ADS Besuchergruppen, die sich über das Thema Antidiskriminierung und die ADS informieren wollen. Das Spektrum reicht dabei von Universitätsseminaren über Jugendgruppen, Betroffenenverbände, berufliche bzw. gewerkschaftliche Interessenvertretungen bis hin zu Besuchergruppen von Bundestagsabgeordneten.

Newsletter
Der erste Newsletter der ADS, der zur Information der (Fach-) Öffentlichkeit auf Grundlage des bereits bestehenden internen „JUSletters“ erstellt werden soll, wird im Februar 2010 erscheinen.

Grundsatzangelegenheiten und Forschung
Grundsatzangelegenheiten Bundes-und Landesministerien sowie internationale Stellen und die EU wenden sich mit der Bitte um Stellungnahme oder Beiträge an die Antidiskriminierungsstelle. Auf diesem Wege gibt die ADS Empfehlungen und Anregungen und trägt dazu bei, dass Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen sowie Informationen über das AGG kommuniziert werden.

Im November 2009 führte die ADS ein Fachgespräch mit dem Titel "Standardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung!?-Bestandsaufnahme und Ausblick-" durch. In Deutschland werden bisher Daten zum Umfang und der Art von Diskriminierungen nicht einheitlich gesammelt oder erfasst. Zu Forschungszwecken und als Nachweis von Diskriminierungen werden daher einheitliche Datenerhebungen gefordert. Gleichzeitig bestehen erhebliche Bedenken im Hinblick auf Datenschutzinteressen und Kategorienbildungen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern von städtischen und freien Antidiskriminierungsbüros, Betroffenenorganisationen, staatlichen Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern wurden Fragen der standardisierten Datenerhebung intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dieses Fachgespräches fließen in eine Machbarkeitsstudie ein, die neben einer Datensammlung und -analyse mögliche praktische Lösungsansätze im Hinblick auf Zweck, Mittel, Nutzen und Risiken einer standardisierten Erfassung von Daten zu Diskriminierungsfällen liefern wird.

Forschung
Die ADS orientiert sich bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe gemäß § 27 Abs. 3 hinsichtlich der Forschungstätigkeit an folgenden Punkten: • Die ADS berücksichtigt bei der Planung und Durchführung von
Forschungsprojekten den Grundgedanken des horizontalen Ansatzes. D.h. die ADS trägt Sorge dafür, dass keine Hierarchisierung zwischen Diskriminierungsmerkmalen vorgenommen wird. Forschungsprojekte und deren
Ergebnisse sollen möglichst breit und im Idealfall merkmalsübergreifend wirken können. • Alle Forschungsprojekte basieren auf der gesetzlichen Aufgabenstellung der ADS gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 und 3AGG. Innerhalb der Bundesregierung ist eine übergreifende Ressortzuständigkeit für Diskriminierungsfragen nicht gegeben, sondern es bestehen Ressortzuständigkeiten für Teilaspekte (BMFSFJ – Frauen, Senioren; BMAS – arbeitsmarktpolitische Fragen primär Alter, Ethnische Herkunft, Frauen, BMBF – bildungspolitisch, BMI – öffentliche Verwaltung / Sport – Schwerpunktsmerkmale Ethnische Herkunft, Geschlecht etc.). Die ADS sieht eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, bestehende Forschungslücken zu identifizieren und selbst Forschung zu initiieren, um den Forschungsstand im Themenfeld Diskriminierung und Nicht-Diskriminierung zu verbessern.
Entsprechende Forschungserkenntnisse bieten die Grundlage für die Konzeption von Maßnahmen gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2.
• Die Projekte sollen möglichst einen präventiven Ansatz haben. So sollen entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung entwickelt werden, die eine Breitenwirkung entfalten können und somit einer effizienten Mittelverwendung entgegenkommen.

Sinus-Milieu-Studie:
In der 16. Legislaturperiode hat die ADS im Rahmen einer Sinus-Studie Einstellungen der Bevölkerung zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierung untersuchen
lassen. Ein zentrales Ergebnis der Studie war, dass es eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen gibt und entsprechend diskriminierende Einstellungen gerade in der Mitte der Gesellschaft verbreitet sind. Die Ergebnisse der mittlerweile veröffentlichten Studie dienen der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit der ADS. Sie sollen insbesondere für die Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung genutzt werden.

Aktuelle Forschungsvorhaben:
Die sozial-und rechtswissenschaftliche Forschung im Themenfeld Diskriminierung und Antidiskriminierung in Deutschland ist recht jung, zum Teil sehr unübersichtlich und weist viele Lücken auf. Die Breite und Tiefe der Forschung zu den einzelnen Diskriminierungsmerkmalen stellt sich dabei unterschiedlich dar, was zu einem uneinheitlichen und unausgewogenen Erkenntnisstand führt.
Auffällig ist das Fehlen praxisnaher Forschung in den Anwendungsbereichen des AGG in Bezug auf viele Merkmale. Es lässt sich zwar feststellen, dass einige Themen, gerade in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“, schon relativ gut erforscht sind (z.B. Entgeltdiskriminierung), zu anderen Aspekten und Merkmalen aber kaum Erkenntnisse vorliegen (z.B. Wohnraumdiskriminierung, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität oder Religion). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sammelt und analysiert wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema. Sie identifiziert im Rahmen ihrer Arbeit und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und dem Beirat der ADS Forschungslücken.

Gemäß dem Vorstehenden laufen gegenwärtig bzw. sind für das Jahr 2010 intern folgende Forschungsprojekte geplant:
Projekt „Forschungslücken schließen“ Im Rahmen einer Forschungsreihe hat die ADS die Untersuchung von zum Teil offenen Fragestellungen im Themenfeld Diskriminierung und Antidiskriminierung angestoßen. In diesem Zusammenhang vergibt die ADS 15 Rechtsexpertisen, Gutachten oder
Forschungsprojekte zu rechtlichen und/oder sozialwissenschaftlichen Fragestellungen beispielsweise im Zusammenhang mit den Themen Altersdiskriminierung, mittelbare Diskriminierung, positive Maßnahmen, Mehrfach-und intersektionelle Diskriminierung
oder strukturelle Diskriminierung. Weiterhin werden bzw. wurden bereits Gutachten zu Testing-Verfahren im Rahmen der Beweislast,Organisationspflichten des Arbeitgebers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zu Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Beschwerdestellen nach dem AGG erstellt (s. Anlage 4). Zahlreiche Anregungen für dieses Projekt wurden gemeinsam mit Mitgliedern aus dem Beirat entwickelt.

Im Rahmen der Forschungsreihe unterstützt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes u.a. gemeinsam mit der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) eine quantitative Untersuchung zu Diskriminierungserfahrungen von lesbischen und bisexuellen Frauen sowie transidenten Menschen, die von der Lesbenberatungsstelle Berlin durchgeführt wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung merkmalsübergreifender Diskriminierungen bzw. von Mehrfachdiskriminierungen. Die Ergebnisse des Projekts sollen im Herbst 2010 auf einer Fachveranstaltung vorgestellt und diskutiert werden. Zudem werden die Ergebnisse für die allgemeine Arbeit der ADS genutzt. Das Gesamtprojekt setzt sich wie folgt zusammen (siehe Anlage 4):
Projekt „Diskriminierungsfreie Hochschule“
Die Sinus-Studie hat deutlich gemacht, dass Diskriminierungen aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Dementsprechend muss eine erfolgreiche Präventionsarbeit
auch dort ansetzen. Fachhochschulen und Universitäten eignen sich besonders gut als erster Ansatzpunkt für ein Präventionsprojekt. Hochschulen bilden zukünftige Führungskräfte aus, die mit ihrem Wissen und ihren Kompetenzen maßgeblichen Einfluss auf gesellschaftliche
Entwicklungen und Unternehmenskulturen haben werden. Gelingt es bereits an Hochschulen, eine Kultur der Antidiskriminierung zu verankern, können die dort ausgebildeten Fachkräfte Multiplikatoren für einen fairen Umgang in der Arbeitswelt und darüber hinaus werden.

Im Rahmen des Projekts wird – unter Beteiligung von vier Partnerhochschulen sowie diversen Experten und Expertinnen -untersucht, in welchen Bereichen Diskriminierungen aufgrund der im AGG geschützten Merkmale an Hochschulen stattfinden. Es sollen Indikatoren entwickelt sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um Hochschulen bei der Beseitigung und langfristigen Vermeidung von
Diskriminierungen zu unterstützen. Die Handlungsempfehlungen werden in einem Handbuch veröffentlicht. Das zweijährige Projekt hat im Januar begonnen. Mit der Durchführung des Projekts
wurde die Prognos AG beauftragt.

Machbarkeitsstudie Datenerfassung
Die ADS hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Frage untersuchen soll, ob eine einheitliche Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung in Deutschland standardisiert möglich ist. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden Vorteile einer standardisierten Datenerhebung für die Opfer von Diskriminierung analysiert sowie Risiken und rechtliche Hindernisse, die sich bei der Erfassung gegebenenfalls ergeben können, dargestellt. Darüber hinaus werden Vorschläge zur standardisierten Datenerfassung entwickelt. Die Ergebnisse aus dem Fachgespräch, das die ADS mit Beratungsstellen sowie Nichtregierungsorganisationen im November 2009 zu diesem Thema durchgeführt hat (s.o.), fließen in diese Studie ein. Auftragnehmer ist Herr Dr. Mario Peucker vom efms (european forum for migration studies – Uni Bamberg).

Fachgespräche / Workshops
Die ADS führt pro Jahr ein bis zwei Fachgespräche oder Workshops zu ausgewählten und / oder aktuellen Themen und Fragestellungen mit Expertinnen und Experten (NGOs, Wissenschaft, Kooperationspartner/innen im nichtsstaatlichen und staatlichen Bereich) durch. Die Fachveranstaltungen dienen der Entwicklung von Maßnahmen im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 29 AGG. Ferner dienen sie dem Austausch und der Vernetzung mit anderen Akteuren. Für 2010 ist ein Fachgespräch zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zu Standards der Datenerhebung geplant. Ein weiteres Fachgespräch zur betrieblichen Umsetzung des AGG (Arbeitstitel) ist geplant. Die Konzeption der Fachgespräche erfolgt im Austausch mit anderen Akteuren, Beratungsstellen und dem Beirat.

Berichterstattung
Die ADS legt dem Bundestag alle vier Jahre gemeinsam mit den Beauftragten des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung Berichte über Benachteiligungen vor und gibt Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Ungleichbehandlungen.

Der Bericht an den Deutschen Bundestag ist in Vorbereitung. Eine endgültige Abstimmung mit den Beteiligten kam in der 16. Legislatur nicht mehr zustande. Das weitere Vorgehen ist mit der neuen Leitung abzustimmen. Auf Arbeitsebene besteht reger Austausch zu möglichen Konzeptionen mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten und dem Beirat.

Beirat
Um den Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zu fördern, die sich den Schutz vor Benachteiligungen zum Ziel gesetzt haben, wurde der ADS gem. §30 AGG ein Beirat zugeordnet. Er berät die ADS bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag und kann zu wissenschaftlichen Untersuchungen eigene Vorschläge unterbreiten. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Benachteiligungsfragen. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Einvernehmen mit der Leitung der ADS sowie den entsprechend zuständigen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags die Mitglieder des Beirats berufen.
Für jedes Mitglied wurde darüber hinaus eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter ernannt.
Vorsitzende des Gremiums ist Prof. Barbara John, Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Berlin und Mitglied des Vorstandes des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes sowie langjährige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats. Die Gesamtliste der Beiratsmitglieder und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter findet sich in der Anlage 1. Der Beirat wird für den Zeitraum einer Legislaturperiode gewählt und ist bis zur konstituierenden Beiratssitzung und der Berufung bzw. Bestätigung der Beiratsmitglieder im Amt. Die konstituierende Sitzung wird in Abstimmung mit der Leitung der ADS vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anberaumt und ist wegen der ausstehenden Leitungsentscheidung noch nicht terminiert.

Pressearbeit
Die ADS hat bereits im vergangenen Jahr die Pressearbeit neu strukturiert und organisatorisch direkt der Leitung unterstellt. Zum 1. April 2009 wurde ein Pressesprecher eingestellt, dessen Aufgaben im Wesentlichen in •
der Beantwortung von Anfragen aus den Medien • der Vorbereitung, Koordinierung und Abwicklung von Presseterminen • der Erstellung von Pressemitteilungen, Texten und Reden • der Presseauswertung • der Erstellung des Pressespiegels und • dem Aufbau und der Pflege einer Pressedatenbank sowie verschiedener Verzeichnisse bestehen. Neben den üblichen Aufgaben hat die aktuelle Pressearbeit das Ziel, Print-sowie elektronischen Medien inhaltlich und terminlich über • die Beratungs-und Forschungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle • Veranstaltungen und Kongresse der ADS. • die Teilnahme der Leitung an Veranstaltungen und Tagungen anderer Organisationen und Verbände zu informieren. Mit dem Aufbau eines Pressearchivs wurde begonnen. Darüber hinaus beantwortet die ADS regelmäßig Anfragen aus den Medien und wird stärker als bisher zu aktuellen Themen Stellung beziehen. Für 2010 ist die Auslobung eines Preises für herausragende Berichterstattung zum Thema „Vielfalt und Gleichbehandlung“ geplant. Auch dieses Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch die neue Leitung.

Struktur der ADS
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die ADS beim BMFSFJ eingerichtet. Auf Grund der europarechtlichen Vorgaben arbeitet sie unabhängig. Sie hat ihren Sitz in Berlin.
Die Leitung des 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassenden Teams ist noch nicht ernannt worden. Gemäß § 26 AGG erfolgt die Ernennung für die Dauer einer Legislaturperiode durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die ADS gliedert sich in die 3 Referate ADS-1 (Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungsangelegenheiten), ADS-2 (Grundsatzangelegenheiten und Forschung) und ADS-3 (Beratung). Eine Leitende Beamtin koordiniert die Arbeit der Referate und richtet sie an den übergreifenden Erfordernissen der Stelle aus.

Die ADS arbeitet auf Grundlage des vom AGG vorgegebenen horizontalen Ansatzes. Der Begriff horizontaler Ansatz bezieht sich auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Diskriminierungsmerkmale und bedeutet, dass die verschiedenen Merkmale gleichermaßen schutzwürdig sind. Damit wird eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen bzw. Betroffenengruppen verhindert. Grundlage des horizontalen Ansatzes sind die Menschenrechte.

Die ADS versteht sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auch als Koordinatorin, Mittlerin und Vermittlerin im Bereich des Antidiskriminierungsrechtes und der Gleichstellungspolitik. Als unabhängige Bundesstelle steht sie im regen Dialog mit regionalen, nationalen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und Wissenschaft, so dass rechtliche, politische und gesellschaftliche Herausforderungen, Strömungen und Bewegungen beobachtet und zusammengefügt werden können, um sie der Öffentlichkeit und den staatlichen Akteuren zusammengefügt als Empfehlungen zurückzuspiegeln. Nach anstrengenden und erprobenden Schritten, ist nunmehr eine solide Infrastruktur entstanden und alle notwendigen organisatorischen und inhaltlichen Planungen sind abgeschlossen, um eine aktive unabhängige und objektive Rolle im Bereich des Antidiskriminierungsrechtes
und der Gleichstellungspolitik zu übernehmen.

Anlagen
Anlage 1:
Beirat der ADS
Anlage 2:
Beratungsstatistiken nach Merkmalen und Mehrfachdiskriminierung Zeitraum: August 2006 bis Dezember 2009
Anlage 3:
Zusammenfassung ausgewählter EuGH-Entscheidungen zum
Antidiskriminierungsrecht ab dem Jahr 2000
Anlage 4:
Gesamtkonzeption Projekt „Forschungslücken schließen“


Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1391