19.01.2010
Die Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfristen in Deutschland ist europarechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof hat am 19.1.2010 entschieden: Die Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 II 2 BGB ist europarechtswidrig und die Vorschrift ist nicht anzuwenden.
§ 622 II 2 BGB verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Nationale Gerichte müssen altersdiskriminierende Regelungen erforderlichenfalls unabhängig von der Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unangewendet lassen.
EuGH, Urteil vom 19.01.2010 - C-555/07
Bei FAZ-onlinewurde am 19.1.010 über das Urteil unter der Überschrift "Wildwuchs in der Altersdiskriminierung" berichtet.
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