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0,9% Krankenversicherungsbeitrag für Rentner

25.01.2010 - von VDK

Der Sozialverband VdK Deutschland hat gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) eine neue Verfassungsbeschwerde erhoben (Aktenzeichen: 1 BvR 1701/09). Sie wendet sich dagegen, dass auch Rentnerinnen und Rentner seit dem 1. Juli 2005 den zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssen.

Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern bekommen Rentner dafür aber keine Gegenleistung, da sie beispielsweise keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben. Der Sozialverband VdK hat die zusätzliche Belastung daher von Anfang an scharf kritisiert und abgelehnt.

Die Erhöhung war bereits früher Gegenstand eines Musterstreitverfahrens. Doch damals versprach eine Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg. Grund: Ebenso wie das Bundessozialgericht hatte auch das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Entscheidung zur Beitragspflicht bei Betriebsrenten befunden, dass mit der Erhöhung keine grundlegende "Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung verbunden" sei, heißt: Der zusätzliche Beitrag ist den Rentnern zuzumuten.

Diese Entscheidung lassen die Sozialverbände mit ihrer Verfassungsbeschwerde jetzt überprüfen, da sich zwischenzeitlich neue Aspekte ergeben haben. So hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (Aktenzeichen: B 12 R 1/07 R) zwar ausgeführt, dass der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent keine Überforderung der Rentner darstelle. Diese Maßnahme sei typischerweise nicht derart niveausenkend zu betrachten, dass die Rente dadurch ihre prinzipielle Struktur und ihre Funktion als freiheits- und existenzsichernde Leistung verlöre, urteilte das Gericht.

Jedoch konnte der BSG-Senat keine Kriterien dafür nennen, ob und welche weiteren Belastungen von Rentnern infolge verschiedener Gesetze (beispielsweise bei der Rente) bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Beitragserhöhungen mit berücksichtigt werden müssen. Die beiden Sozialverbände erwarten daher vom Bundesverfassungsgericht, dass es einige dieser Kriterien aufzeigt und so dem Gesetzgeber klare Vorgaben im Hinblick auf mögliche weitere Erhöhungen des Krankenversicherungsbeitrags macht. VdK und SoVD lehnen weitere Belastungen der Rentnerinnen und Rentner ab und erwarten vom Verfassungsgericht, dass dieses hier dem Gesetzgeber Grenzen setzt. (jun)

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2520
Quelle: vdk.de