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Altersdiskriminierung im Arbeitspapier der Koalitionsverhandelnden

Foto: H.S.

01.04.2025 - von Hanne Schweitzer

Bei den Koalitionsverhandlungen ist zuständig für das, was Exkanzler Schröder einst `Gedöns` genannt hatte, allerdings ohne das letzte Wort "Demokratie", ist die Arbeitsgruppe 7, mit dem Namen "Familie, Senioren, Frauen, Jugend und Demokratie". Sie soll unter anderem das Thema Altersdiskriminierung vorbereiten. Teilnehmer der Gruppe sind: Silvia Breher, Susanne Hierl, Serpil Midyatli, Helge Benda, Ralph Edelhäußer, Wiebke Esdar, Conrad Clemens, Katrin Albsteiger, Felix Döring, Katharina Günther-Wünsch, Josephine Ortleb, Bettina Wiesmann, Jochen Ott, Mareike Lotte Wulff, Svenja Stadler, Maja Wallstein.

Laut Stand vom 24.03.2025 "erarbeiteten" die 16 Gruppenteilnehmer die folgenden zwei Sätze:

"Altersdiskriminierung wirken wir entgegen. Dazu gehören Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen sowie altersfreundliche Arbeitsmodelle und klare Regelungen, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten."

- Wie will die Regierung Altersdiskriminierung entgegenwirken? Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen gehören bereits seit der Existenz der Antidiskriminierungsstelle zu den Aufgaben dieser Stelle. Das ist abgestandener Wein im neuen Schlauch.

- Altersfreundliche Arbeitsmodelle müssen von den Arbeitgebern entwickelt und realisiert werden. Schon die Schwammigkeit des Begriffs "altersfreundlich" kennzeichnet die wischiwaschi-Einstellung der Gruppe 7.

- Wie Diskriminierung im Berufsalltag zu begegnen ist, steht bereits seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Satz ist weiter nichts als die Wiedervorlage eines alten Schnittmusters!

Bürgerfreundlich und an der Realität orientiert hätten die 16 BerufspolitikerInnen der Arbeitsgruppe gehandelt,

- wenn sie die Liste der laut Gesetz zulässigen Altersdiskriminierungen im Berufsleben überprüft hätten,

- wenn sie die Frist zur Einreichung einer Klage wegen Altersdiskriminierung verlängert hätten,

- wenn sie die Gültigkeit der zivilrechtlichen Regeln des AGG auf den Schutz vor Altersdiskriminierung übertragen hätten,

- wenn sie staatlicher Altersdiskriminierung einen Riegel vorgeschoben hätten.


Im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Altersdiskriminierung ist mehr als dürftig, was die Gruppe vorgelegt hat. Die beiden Sätze sind geprägt von Unkenntnis, Desinteresse am Thema und einem ausgeprägten Unwillen zur Verbesserung des Gesetzes.


Für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes heißt das:

Altersdiskriminierung im Bildungsbereich bleibt gestattet.

Altersdiskriminierung in der Gesundheitsversorgung ist erlaubt.

Altersdiskriminierung bei der Wohnungssuche ist gestattet.

Altersdiskriminierung beim Kauf von Waren bleibt erlaubt.

Altersdiskriminierung beim Kauf und/oder Zugang zu Dienstleistungen bleibt erlaubt.

Altersdiskriminierung durch staatliches Handeln ist erlaubt.

Quelle: Frag den Staat, Wikipedia