18.03.2025
Im Versicherungsboten kommentiert RA Banjee ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln bei dem es um die Klage wegen Altersdiskriminierung eine Vertriebsmitarbeiters im Rentenalter gegangen ist. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 5 Sa 658/23 vom 14. August 2024) behandelt Altersdiskriminierung gegenüber einem Vertriebsmitarbeiter im Immobiliengeschäft und den ungerechtfertigten Entzug eines Verkaufsgebietes durch ein Bankinstitut. Der Kläger bezieht seit 1. Februar 2023 gesetzliche Altersrente, der Anstellungsvertrag enthält keine Altersgrenze.
Dennoch habe die Auftraggeberin und Beklagte das Verkaufsgebiet aus Altersgründen deutlich verkleinert, so der Kläger, was zu einer nicht gleichwertigen Tätigkeit geführt habe. Durch die Änderung seien zwei Drittel der erfolgsabhängigen Vergütung weggefallen. „In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber sachliche Gründe für seine Entscheidungen vorweisen kann. Fehlen solche Gründe, kann dies als Diskriminierung gewertet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht bestätigt und dem Kläger eine Entschädigung von 15.389 Euro zugesprochen“, sagt Dr. Tim Banerjee, Rechtsanwalt und Partner der Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei Banerjee & Kollegen. Er hat das zweitinstanzliche Urteil vor dem Landesarbeitsgericht erstritten, das im Instanzenzug des Arbeitsrechtes dem Oberlandesgericht gleichkommt. Dr. Tim Banerjee hat sich unter auf die Beratung an der Schnittstelle zwischen Vertriebs- und Arbeitsrecht spezialisiert und berät sowohl freie Handelsvertreter als auch Arbeitnehmer im Vertrieb und Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund ums Vertriebsarbeitsrecht.
Das Gericht bezieht sich besonders auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 15 Entschädigung und Schadensersatz ...
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