15.06.2008
Das Urteil des Bundessozialgerichts:
Deutsche, die in anderen EU-Staaten leben, können sich nicht freiwillig an der deutschen Pflegeversicherung beteiligen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einer im Juni 2008 veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Grundsätzlich dürften sich zwar im Ausland lebende Deutsche freiwillig in der Bundesrepublik pflegeversichern. Das gelte jedoch nicht in EU- Staaten. Das vorrangige Europäische Gemeinschaftsrecht schließe die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung aus, wenn am Aufenthaltsort schon eine Pflichtversicherung bestehe. Dabei würden Pflege- wie Krankenversicherungen behandelt
(Az.: B 12 P 3/06 R)
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