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AG Karlsruhe: Entscheidung über Zwangsverrentung

10.06.2008 - von Günter Probst

Am Donnerstag, 12. Juni 2008 um 10.45 soll die Kammer des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Ritterstr.12) über die Klage des Dozenten Günter P. gegen das Bundesamt für den Zivildienst- einer Unterbehörde des BMFSFJ- wegen Zwangsverrentung entscheiden.

Juristisch geht es um die Frage, ob der § 33 TVÖD gegen die Gleichstellungsrichtlinie der EU verstößt. Es geht aber auch darum, ob das Gericht drei fehlerhaften Vorstellungen folgt, auf die sich die Verteidiger der Zwangsverrentung stützen.

1. "Rentner sind ausreichend versorgt", so das Bundesarbeitsgericht. Wie die öffentliche Debatte zeigt, gilt dies zunehmend nicht mehr für Arbeitnehmer mit langer Ausbildung (z.B. Akademiker) oder für Berufsunterbrecher (z.B. wegen Kindererziehung), weil diese wegen der Zwangsverrentung die 45 Beitragsjahre nie erreichen können.

2. "Die Alten nehmen den Jungen die Arbeit weg", so z.B. der Beauftragte für den Zivildienst im Bundesministerium für Familien, Senioren etc. , das Bundesamt für den Zivildienst. Diese Ansicht, die in den 50ger Jahren schon einmal unter dem Motto "die Frauen nehmen den Männern die Arbeit weg", verbreitet wurde, ist heute nicht richtiger als damals.

3."Die Zwangsverrentung verstößt nicht gegen die Grundrechte" Menschenwürde, Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz, Berufsfreiheit, Schutz der Familie. Das Bundesverfassungsgericht weigert sich bisher, Beschwerden gegen Zwangsverrentungen anzunehmen.

Der Verein "Gleiche Rechte im Alter e.V." unterstützt den Kläger ideell und materiell und bittet Sie, über das Verfahren zu berichten. Der Verein bemüht sich, Sponsoren für die Finanzierung des wahrscheinlich weiteren Klageweges zu gewinnen.
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Die Klage wurde abgewiesen. Die Rechtschutzversicherung des Betroffenen ist aber bereit, die Kosten für eine Berufung beim Landesarbeitsgericht Mannheim zubernehmen. Ursache dürfte die Rechtslage sein, die im Moment verworren ist. Einerseits hat das BAG die Klage einer Putzfrau im öffentlichen Dienst auf Weiterbeschäftigung abgelehnt; andererseit legt ein Gericht die Klage einer Kassen-Ärztin dem Europäischen Gerichtshof vor.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2399
Quelle: PM

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