Athen, Foto: H.S.
18.02.2017 - von Dietmar Fürste
Die Ausführungen des Staatssekretärs Kelber sind typisch für das Verhalten einer selbstherrlichen Politiker-Kaste, welche die Rechtsordnung so lange uminterpretiert, bis damit die eigene Unzuständigkeit, ergo Verantwortungslosigkeit erklärt worden ist.
Der offensichtliche Widerspruch in Kelbers Antwort besteht darin, sich einerseits als ein von der Regierung Beauftragter für Verbraucherschutz zu äußern, andererseits aber gleichzeitig zu erklären, diese Angelegenheit sei seine Sache nicht, sondern dies müsse zivilrechtlich vor Gericht geklärt werden.
Es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, wenn der Verbraucher als Verkehrsteilnehmer zwar (vernünftigerweise) seiner Haftpflichtversicherung nicht entkommen kann, die Versicherungswirtschaft aber gleichzeitig eben nicht verpflichtet wird, den lt. AGG geforderten Nachweis(!) eines generell höheren Risikos bei älteren Verkehrsteilnehmern auch zweifelsfrei zu erbringen.
Damit wird rechtswidrig `per ordre mufti´ die Beweislast für das höhere Risiko bei Senioren umgekehrt und so etwas nennt man gemeinhin Klientel-Politik, hier unter dem Einfluss einer mächtigen Versicherungs-Lobby, der die Verbraucher nichts entgegenzusetzen haben.
Aber - das kennt man ja schon von anderen Rechtsbrüchen, z.B. Rentensteuer oder Direktversicherung.
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