Marrakesch, 2016, Foto: H.S.
14.02.2017 - von Dr. B. + Staatssekretär Kelber
In der Bundesregierung gibt es seit 2013 den Posten eines für den Verbraucherschutz zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs im "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" (BMJV). SPD-Mitglied Ulrich Kelber, Bundestagsabgordneter mit Wahlkreis in Bonn, ist seit vier Jahren der ranghöchste Verbraucherschützer (!) der Republik. An den Alterszuschlägen der Versicherungen findet er jedoch nichts auszusetzen und zuständig dafür ist er auch nicht.
Lesen Sie Auszüge aus der Korrespondenz zwischen dem staatlich beauftragten Verbraucherschützer Kelber und dem von ihm zu schützenden Verbraucher, Dr. B.
2.12.2016: Dr. B. an den Parlamentarischen Staatssekretär Kelber
Betreff: Alterszuschläge bei Versicherungen
Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Kelber!
Es geht mir um die für verschiedene Versicherungsarten erhobenen Alterszuschläge: Die HUK-Coburg (ebenso wie andere Versicherungen offensichtlich) hatte weder Ihre Versicherungsnehmer darüber informiert, noch ist sie in der Lage, Alterszuschläge mit Hilfe von Statistiken (z.B. des Statistischen Bundesamtes) zu belegen.
Mit E-Mail vom 15.11.2016 hatte ich Ihnen die Korrespondenz zwischen mir und der HUK-Coburg vom 6.-13.11.2016 zukommen lassen. Mit E-Mail vom 26.11.2016 hatte ich Ihnen mein Schreiben vom 26.11.2016 an die HUK-Coburg sowie das Schreiben der HUK-Coburg vom 17.11.2016.
Zwar habe ich von Ihnen bzw. von Ihrem Büro noch nichts vernommen, ich gehe aber begründet davon aus, dass Sie beide E-Mails bekommen habe. Als attachment übersende ich Ihnen das Schreiben der HUK-Coburg vom 28.11.2016.
Die Quintessenz der bisherigen Kommunikationmit der HUK-Coburg ist ganz offensichtlich:
1.
Der HUK-Coburg ist es eindeutig nicht gelungen, selbst mit Hilfe ihr genehmer statistischer Quellen einen inhaltlichen Beleg für die von ihr erhobenen Alterszuschläge zu präsentieren, bzw. diese inhaltlich/finanziell zu begründen.
2.
Deshalb weigert sich die HUK-Coburg nunmehr expressis verbis, statistische Belege oder auch nur öffentlich zugängliche statistische Quellen (z. B. des Statistischen Bundesamtes) aufzuführen. Es ist also offensichtlich,dass auch die HUK-Coburg weiß, dass die Alterszuschläge inhaltlich nicht zu begründen sind.
3.
Alles dies bezieht sich nicht nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung:
3.1.
Alterszuschläge erhebt die HUK-Coburg auch bei Unfallversicherungen. Statistische Begründungen hierfür verweigert die HUK-Coburg expressis verbis.
3.2.
In der Kaskoversicherung erhebt die HUK-Coburg ebenfalls Alterszuschläge. Statistische Begründungen werden natürlich nicht geliefert. Hier allerdings wird es geradezu grotesk: Die Erhebung von Alterszuschlägen sogar in der Teilkaskoversicherung lässt sich noch nicht einmal theoretisch rechtfertigen. Aufgrund der von der Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadensarten ist davon auszugehen, dass es hier gar keine altersbedingte Schadenhäufigkeit geben kann. Allenfalls könnte dies für nächtliche Unfälle mit Haarwild gelten - allerdings fahren Versicherungsnehmer mit zunehmendem Alter bei Dunkelheit immer weniger nachts, sodass der bereits tagsüber zu beobachtende geringere Schadensverlauf (vgl. meine E-Mail an HUK-Coburg vom 13.11.2016) mit zunehmendem Alter bei dieser Schadensart noch viel deutlicher (in Form von deutlich geringeren Schadenszahlen) auftritt.
Bei der Teilkaskoversicherung wird noch offensichtlicher als bereits bei anderen Versicherungsarten, dass Alterszuschläge mit dem realen Schadensverlauf nichts zu tun haben, sondern lediglich der Erzielung zusätzlicher - nicht gerechtfertigter - Einnahmen dienen. Wie bereits in meinem Schreiben vom 13.11.2016/III.8. an die HUK-Coburg ausgeführt: „In einer Zeit, in der Versicherungsunternehmen einen heftigen Wettbewerb mit möglichst niedrigen Basistarifen austragen, drängt sich angesichts einer solchen inhaltlich völlig fehlgeschlagenen Vorgehensweise der der Verdacht auf, dass Versicherungen generell über die Erhebung von weniger öffentlichkeitswirksamen, sogar geschickt versteckten Zuschlägen zu zusätzlichen Einnahmen gelangen wollen - auch wenn die Unfallstatistiken dies gar nicht hergeben!“
Von Ihnen als dem in der Bundesregierung zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär für Verbraucherschutz erhoffe ich mir eine inhaltliche Antwort, bzw. auch Aktivitäten in dieser Ihrer Funktion. Denn die von Versicherungen vorgebrachten Begründungen für Alterszuschläge vermögen einer näheren Überprüfung in keinerlei Hinsicht standzuhalten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. B.
6.12.2016: Staatssekretär Kelber an den bei der HUK KFZ-Versicherten Autofahrer, Dr. B.
Betreff: Ihre E-Mails vom 15.11.2016, 26.11.2016 sowie 02.12.2016 an PSt Kelber bzgl. "von Versicherungen erhobene Alterszuschläge"
Sehr geehrter Herr Dr. B.,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15. November 2016, 26. November sowie 2. Dezember 2016; Sie beklagen „Alterszuschläge“ in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihre Verärgerung kann ich nachvollziehen; allerdings ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht in einer Position, einzugreifen. Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Rechtsauskünfte oder rechtliche Ratschläge zu erteilen oder bei Rechtsstreitigkeiten in sonstiger Weise behilflich zu sein. Dies ist vielmehr den Angehörigen von rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Besteht Streit zwischen zwei Vertragsparteien, etwa über die Rechtmäßigkeit einer Prämienkalkulation, der sich nicht außergerichtlich beilegen lässt, so ist letztlich der nach der jeweiligen Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsweg zu beschreiten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf den Ausgang eines solchen Verfahrens – aufgrund der in der Verfassung verankerten Unabhängigkeit der Gerichte – keinen Einfluss. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit nicht konkret behilflich sein kann.
Zur Rechtslage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Prämienkalkulation in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich geregelt; es ist den Unternehmen überlassen, welche Parameter sie im Rahmen der Prämienkalkulation berücksichtigen möchten. Die Unternehmen dürfen auch das Alter des Versicherungsnehmers/Fahrers bei der Prämienkalkulation berücksichtigen; insbesondere für junge Fahrer ergeben sich relativ hohe Prämien.
Gewisse Grenzen, soweit es um die Berücksichtigung des Alters geht, ergeben sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet (§§ 19, 20 AGG). „Alterszuschläge“ allein deswegen, weil der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter hat, sind unzulässig. Zulässig ist allerdings eine unterschiedliche Behandlung, wenn „diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen“. Die Versicherungsunternehmen verweisen auf derartige Statistiken.
Ich entnehme den Anlagen zu Ihrer E-Mail, dass Sie sich bereits zur Aussagekraft und Relevanz von einschlägigen statistischen Erhebungen – kritisch – geäußert haben. Diese Bedenken zu prüfen, ist wie gesagt Aufgabe der Gerichte. Ob Sie den Rechtsweg beschreiten sollten,könnten Sie zunächst mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht erörtern.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gewisse Prüf- und Eingriffsbefugnisse; die BaFin haben Sie bereits eingeschaltet. Schließlich können Verbraucherzentralen Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben – hier einen möglichen Verstoß gegen das AGG – aufgreifen und abmahnen. Für eine individuelle Beratung können Sie sich bspw. an die Verbraucherzentrale NRW (Beratungsstelle Bonn) unter
folgender Adresse wenden: ...
Ferner besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des jeweiligen Versicherungsunternehmens – hier der HUK-Coburg – unter folgender Adresse anzurufen: ...
Mit freundlichem Gruß
unleserlich
15.1.2017: Dr. B. an den Parlamentarischen Staatssekretär Kelber
Betreff: von Versicherungen erhobene Alterszuschläge
Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Kelber!
Auf meine E-Mail vom 7. Dezember 2016 - als Antwort auf den unter Ihrem Namen versandten (offensichtlich weitgehend standardisierten) Brief vom 6.12.2016 - habe ich keine Antwort erhalten.
Ob mich das wundert? Nein! Absolut nicht! Ob Sie meine E-Mails vom 15.11.2016/26.2016/2.12.2016 und vom 7.12.2016 überhaupt zu sehen bekommen haben, sowie diese heutige zu sehen bekommen werden - da bin ich mir nicht so sicher.
Weitgehend ausschließen kann ich aber, dass Sie sich eine meiner E-Mails überhaupt durchgelesen haben - denn das hat ja offensichtlich noch nicht einmal die Person getan, die das unter Ihrem Namen verfasste Schreiben vom 6.12.2016 erstellt hat.
Dass Sie aber die ungerechtfertigte Erhebung von Alterszuschlägen in auch nur halbwegs relevantem Umfang interessiert - das allerdings kann ich mir aufgrund Ihrer bisherigen Reaktion kaum vorstellen. Ob Versicherungsunternehmen Sie mehr interessieren als große betroffene Bevölkerungsgruppen - ob dem so ist, bzw. warum dem so ist, das wäre sicherlich eine für breite Teil der Öffentlichkeit interessante Frage.
Die teilweise recht drastischen Formulierungen in meinem Freundes- und Bekanntenkreis zu Ihrem Schreiben vom 6.12.2016 möchte ich hier nur sehr begrenzt aufführen:
Es fiel allerdings mehrmals der Hinweis, dass ich eben nicht mit unternehmerischen Interessengruppen konkurrieren könne, die (z.B. über die SPD-Agentur „Network Media GmbH.“**; vgl. Bonner „General Anzeiger“, ZDF etc.) bestimmten Politikern - wie der Presse unwidersprochen zu entnehmen war - als so genanntes Sponsoring „relevante“ Beträge als Gegenleistung für einen Gesprächstermin oder ein „Arbeitsessen“ bezahlen würden. Das sei für bestimmte Politiker offensichtlich relevanter, als sich ein Schreiben auch nur genau anzusehen, das einen nicht geringen Teil der Wahlbevölkerung betreffe. Andererseits war man/frau dankbar, dass durch „bestimmte“ Politikerreaktionen die Wahlentscheidung bei der anstehenden Bundestagswahl 2017 etwas erleichtert würde. Vielleicht interessiere manche Parteien und Politiker auch nicht, dass weitere Wähler so frustriert würden, dass sie mit einem Protestwahlverhalten reagierten?
Ich habe mich immer dagegen gewandt, Politiker als „politische Klasse“ bzw. als „abgehoben“ zu bezeichnen. Aber manchmal wird einem das von Politikerseite doch sehr erschwert! Ihre Antwort spricht ja nun wirklich Bände.
Wie bereits in meiner E-Mail vom 7.12.2016 (vorletzter Absatz) ausgeführt: Sie können nicht auf der einen Seite auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung „deutliche Worte“ finden zu der in der Bevölkerung teilweise vorhandenen Unzufriedenheit mit „denen da oben“ (das zu beklagen ist ja nun wirklich leicht!) - und dann ein Verhalten zum Ausdruck bringen, das jeden Populisten ob der Bestätigung seiner Vorurteile zu einem befriedigten Lächeln (und der Hoffnung auf weitere Wählerstimmen) veranlassen würde.
Warum macht es manchen Politikern eigentlich nichts aus, Wähler nicht nur von der eigenen Partei zu „entfernen“, sondern auch noch eine Bestätigung der Argumente von Populisten gleich mitzuliefern. Rational verstehen kann ich das nicht - vielleicht sollte ich das auch gar nicht?!
Ich erkenne bei der Frage der Alterszuschläge gewisse Parallelen zur von der Bundesregierung geplanten (Teil-)Privatisierung der Autobahnen - bei der ja wiederum Versicherungen zum Zuge gekommen wären! Und wiederum würde dies zu negativen finanziellen Konsequenzen für die Autofahrer führen, bei finanziellen Vorteilen nur für wenige unternehmerische „Anbieter“. Dass privat finanzierte Autobahnen und ähnliche Projekte den Steuerzahlern bzw. motorisierten Nutzern zusätzliche Kosten aufbürden im Vergleich zu vollständig öffentlich finanzierten - darauf wurde von Wirtschaftswissenschaftlern (und zwar überzeugten Marktwirtschaftlern!) spätestens seit ca. 1990 wiederholt hingewiesen, und ähnlich deutlich hatte sich der Bundesrechnungshof (BRH) im November 2016 geäußert.
Nach dem starken öffentlichen Protest dagegen ist eine generelle bzw. zumindest weitgehende Übertragung neuer Bau-, Ausbau- und Reparaturprojekte zwar erst einmal vom Tisch. Aber die daraufhin ins Auge gefasste Konstruktion von regionalen „Autobahngesellschaften“ (oder vielleicht auch einer einzigen, nationalen?) läuft nicht umsonst nach weit verbreiteter Medienmeinung letztlich auf eine (Teil-) Privatisierung - also eine bloße Modifikation des ursprünglichen, formell aufgegebenen Plans - hinaus.
In dem unter Ihrem Namen verfassten Schreiben vom 6.12.2016 waren mir bekanntlich „Vorschläge / Hilfestellungen“ unterbreitet worden, deren Erfolglosigkeit nun wirklich altbekannt ist, und wozu ich mich in einigen Fällen in meinen vorhergehenden Schreiben sogar bereits entsprechend geäußert hatte! Wie oben ausgeführt, war mein Freundes- und Bekanntenkreis ob so viel „Sachbezogenheit“ Ihres Schreibens vom 6.12.2016 „zutiefst beeindruckt“!
Inzwischen habe ich auch das Ergebnis der BaFin-„aufsichtsrechtlichen Prüfung“ (Schreiben vom 23.12.2017) bekommen. Es war sogar noch viel indiskutabler ausgefallen als zweifellos zu befürchten war:
Die für die „aufsichtsrechtliche Prüfung“ zuständige Frau Steffen reduzierte die Funktion der BaFin darauf, dass seitens der Versicherungsunternehmen alleine die „dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gesichert“ sein muss - schön, das einmal so offen zu hören!
In meinem Schreiben vom 2.01.2017 an Frau Steffen/BaFin führte ich zwei Schlussfolgerungen auf, die sich aufgrund ihrer eigenen (!) entsprechenden Ausführungen für mich ergaben:
1.
Frau Steffen saß oder sitzt noch im Aufsichtsrat einer Versicherung, und hat die Alterszuschläge offensichtlich mit abgesegnet. Das aber heißt nichts anderes, als dass das Aufsichtsratsmitglied Steffen den Alterszuschlägen der Versicherungen zugestimmt hat - und nunmehr als Bafin-aufsichtsrechtliche Prüferin Steffen dem zustimmt, was sie das Aufsichtsratsmitglied Steffen eines Versicherungsunternehmens mit beschlossen hat. Sie kontrolliert sich also letztendlich selbst und trifft eine Kontrollentscheidung über das eigene Verhalten - rechtlich ein Unding! Hätte man mir so etwas vor Erhalt von Frau Steffens „aufsichtsrechtlicher Prüfung“/Schreiben vom 23.12.2016 gesagt, ich hätte es in Deutschland nicht für möglich gehalten - wohl aber in einer Parallelwelt oder ….
2.
Die letztendliche Nicht-Unterrichtung der Versicherungsnehmer über die Erhebung von Alterszuschlägen hat sie offensichtlich ebenso mitgetragen - und wiederum hält sie das Versicherungsverhalten und ihre Absegnung in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied für BaFin-aufsichtsrechtlich völlig in Ordnung. Bestimmte … lassen grüßen (vgl. vorstehend). Diesen - begründeten - Vermutungen von mir hat Frau Steffen (bisher) nicht widersprochen! Ansonsten erging sie sich in „inhaltlich alles andere als konkreten Formulierungen“ - deren Grundprinzipien mir allerdings schon aus meinem wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudium vertraut sind, und deren Verletzung ich ja gerade der HUK-Coburg vorgeworfen hatte (was Frau Steffen aber entweder nicht bemerken wollte oder nicht zu bemerken vermochte, auf das sie auf jeden Fall nicht einging).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. B.
16.1.2017: Dr. B. an den Parlamentarischen Staatssekretär Kelber
Betreff: Alterszuschläge bei Versicherungen:
Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Kelber!
Leider habe ich Ihre hinterlassene Nachricht auf meiner Mailbox gerade erst abgehört.
Mir vorzuwerfen, ich hätte
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Versicherungen:
12.01.2017: KFZ-Alterszuschläge: VGH, DEVK, AachenMünchner, Direct Line
10.01.2017: KFZ-Alterszuschläge: Abgesegnet von der Versicherungsaufsicht BaFin ?
22.12.2016: Reiserücktrittsversicherung ADAC: Jahrgang 1950 zahlt viel mehr
Alle Artikel zum Thema
Versicherungen