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Direktversicherung: Sonderausschüttung für alte Verträge

Hollan, 2015 Foto: H.S.

08.04.2016

Vier Direktversicherungen hatte Herr C. Nachdem er für alle vier 10 Jahre lang den doppelten Krankgenkassenbeitrag zahlen musste, obwohl ein Gesetz grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft entfalten darf, begann langsam Gras über dieses Ärgernis, besser über diesen Tritt gegen das Rechtsverständnis und auch gegen das Grundgesetz zu wachsen.

Doch Mitte März kam ein Brief von der Ergo-Versicherung. Der Blutdruck schoss in die Höhe.

Auf dem von einem Computer erstellten Schreiben - ohne Unterschrift oder Nennung des Namens eines Sachbearbeiters - hieß der Betreff: "Nachregulierung Ihrer unten genannten Lebensversicherungen: Durch eine einmalige Sonderausschüttung schreiben wir den bereits beendeten Verträgen eine Ausschüttung gut. ... Wir möchten Sie noch auf etwas hinweisen. Die Leistungen aus Ihren Versicherungen sind krankenkassenpflichtig. Das heißt, die Gutschrift erhöht möglicherweise ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Das gilt für Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Vesicherte. Wir sind daher verpflichtet, Ihre Krankenversicherung über die Gutschrift zu informieren."

Lachhaft! Die Bürokratie bläht sich immer mehr auf.

Die Gutschriften von Herr C. belaufen sich auf 41 Euro, 11 Euro, 5 Euro und 98 Euro.

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Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 (B 12 KR 28/12 R) über Krankenversicherungsbeiträge für privat fortgeführte Pensionskassenversorgungen steht noch aus. Der VDK hat am 05.01.2015 dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15).

Link: Direktversicherung: Bald habe ich 15.000 Euro bezahlt
Quelle: Fax an das Büro gegen Altersdiskriminierung