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Mit 39 zu alt für die Kripo

Norderney, 2012 Foto: H.S.

11.11.2015 - von H.M.

Bei meinem Versuch mich im Bereich Innendienst der Kriminalpolizei Niedersachsen zu bewerben, wurde mir mitgeteilt, dass zum einen (m)ein Universitätsabschluss nicht zähle und ich mit 39 Jahren zu alt wäre.

Hier geht der Staat mit gutem Beispiel im Bereich Altersdiskriminierung voran.

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Voraussetzungen für Ihre Einstellung bei der Polizei Niedersachsen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse weitere Einzelfallregelungen möglich.

Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.

Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.

Sie sind gerichtlich nicht bestraft.

Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.

Sie sind als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß (Abweichungen nach unten sind im Einzelfall bis zu vier Zentimetern möglich).

Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Sie haben das Jugendschwimmabzeichen in Bronze.

Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.

Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

Bei Tätowierungen/Piercings/Ohrtunneln beachten Sie bitte folgendes: Eine Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben.
Piercings im sichtbaren Bereich und sogenannte "Tunnel" im Ohr oder "Plugs" sind nicht zulässig.

Quelle: Mail an die Redaktion

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