Köln, 2015 Foto: H.S.
26.10.2015 - von Hanne Schweitzer
Die Werbebranche galt bisher als Berufsfeld, in dem über 30jährige kaum eine Chance auf Einstellung haben. Bei den Dermatologen geht es inzwischen ähnlich altersdiskriminierend zu. Jungsein wird als Leistung und große Erungenschaft angesehen. Seit es deshalb immer mehr Damen und Herren gibt, die sich gegen die Zeichen der Zeit mit Peelings, Botox, Laser und HyaluDINGENS behandeln lassen, und diese aus allen möglichen Jobs kommen und nicht mehr nur aus dem Kreis der TV-ModeratorInnen, und seit diese Verjüngungswilligen auch immer jünger werden, gibt es - logisch - eine zunehmende Zahl von Privatpraxen, die Anti-Ageing, kosmetische Dermatologie oder dermatologische Kosmetik anbieten. Für Selbstzahler und PrivatpatientInnen.
Es fällt auf, dass sich die meisten der meist älteren ärztlichen Jungmacher- und Jungmacherärztinnen gerne mit jungen Helferinnen umgeben. J ungsein gilt als das A und O, hat oberste Priorität schon im Stellenangebot. So wird von einer dermatologischen Privatpraxis in Köln eine kompetente und freundliche Kosmetiker/in "zur Verstärkung unseres Jungteams gesucht". JUNGTEAM!
Solche oder ähnliche Annoncen sind nichts anderes als getarnte Altersdiskriminierung. Und sie sind meist illegal. Wegen dieser Art von Altersdiskriminierung in Stellenausschreibungen können potentielle BewerberInnen klagen. Und beim Nachweis der Altersdiskriminierung drohen den Arbeitgebern Schadenersatzzahlungen von bis zu drei Monatsgehältern!
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