Diskriminierung melden
Suchen:

Altersgrenze für Gerichtsvollzieherdienst

Unkel, 2015 Foto: H.S.

18.09.2015

Drei Gerichte in NRW suchen aktuell Quereinsteiger zum Gerichtsvollzieherdienst. Heute erreicht mich eine Absage vom Oberlandesgericht Düsseldorf, das nur Leute eingestellt werden, die bei Übernahme in die Beamtenlaufbahn nach der erfolgreichen Ausbildung, im Jahr 2018 maximal 42 Jahre alt/jung sind.

Liegt hierbei nicht auch ein Fall von Altersdiskriminierung vor? Absage erfolgte aus Altersgründen nicht aus mangelnder ...

Link: Bundesverfassungsgericht: Höchstaltersgenze in NRW illegal
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
31.08.2015: Arbeitsalltag: »Restrukturierung–schicksalhaft gegeben?«
31.08.2015: Lohnentwicklung in der EU seit 2011
28.08.2015: Architektenwettbewerb: Höchstalter 35 Jahre

Alle Artikel zum Thema Arbeit