Unkel, 2015 Foto: H.S.
18.09.2015
Drei Gerichte in NRW suchen aktuell Quereinsteiger zum Gerichtsvollzieherdienst. Heute erreicht mich eine Absage vom Oberlandesgericht Düsseldorf, das nur Leute eingestellt werden, die bei Übernahme in die Beamtenlaufbahn nach der erfolgreichen Ausbildung, im Jahr 2018 maximal 42 Jahre alt/jung sind.
Liegt hierbei nicht auch ein Fall von Altersdiskriminierung vor? Absage erfolgte aus Altersgründen nicht aus mangelnder ...
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