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Frauenrat fordert faire Alterssicherungspolitik f. Frauen

11.11.2012 - von Deutscher Frauenrat

„Alterssicherungspolitik gleichstellungspolitisch fair gestalten“ - Offener Brief an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag und die Parteivorsitzenden

Das Erwerbsleben von Frauen entspricht selten dem so genannten, langjährigen und durchgängigen, Vollzeit-Normalarbeitsverhältnis. Frauen erhalten durchschnittlich ein um 22 % geringeres Entgelt als Männer. Familien- und Sorgearbeit üben Frauen zumeist unentgeltlich aus. Ihre finanziellen Mittel für zusätzliche Vorsorge sind begrenzt. Frauen haben weit geringere Alterseinkünfte als Männer – durchschnittlich 59 % weniger!Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates erwartet von den politisch Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung einer gleichstellungspolitisch fairen Alterssicherungspolitik.
Dies bedeutet:

• Vorsorge durch gute Erwerbsverläufe statt Nachsorge durch die Lebensleistungsrente.
• Da die Rente Spiegelbild des Erwerbslebens ist, fordern wir die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Für dessen Berechnung ist Grundlage das jeweils definierte soziokulturelle Existenzminimum; der gesetzliche Mindestlohn muss deutlich über dem hierfür errechneten Betrag liegen. Ebenso fordern wir die soziale Absicherung aller Arbeitsverhältnisse ab der ersten Arbeitsstunde.
• Eine Stärkung der Tarifbindung insbesondere in Branchen, in denen Frauen überwiegend beschäftigt sind, sowie die Verwirklichung des Equal-Pay-Grundsatzes u. a. durch die Einführung eines Entgeltgleichheitsgesetzes sind unverzichtbar.
• Um die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, fordern wir die Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verbesserte Rahmenbedingungen, insbesondere durch den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder und Pflegebedürftige und den Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialrecht.
• Wir fordern eine deutliche Stärkung und Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung.
• Statt einer „Lebensleistungsrente“, deren Voraussetzungen nur ganz wenige erfüllen, müssen die rentenrechtlichen Zeiten für Kindererziehung (auch für vor 1992 geborene Kinder) und Pflege Angehöriger aufgewertet werden.

Sozialer Ausgleich innerhalb der Alterssicherungssysteme findet nur in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) statt. Eine weiteres Ersetzen der gesetzlichen Alterssicherung durch ein „Mehr“ an Kapital gedeckter Altersversorgung zulasten der GRV diskriminiert Frauen.
Statt einer „Lebensleistungsrente“, deren Voraussetzung nur ganz wenige erfüllen, müssen die rentenrechtlichen Zeiten für Kindererziehungszeiten und Pflege Angehöriger aufgewertet werden.
Wir fordern weiterhin, dass niemand in eine Rente mit Abschlägen gedrängt werden darf.
Wir wissen, dass die finanziellen Mittel für Leistungsverbesserungen in der GRV begrenzt sind. Deshalb müssen Leistungsverbesserungen möglichst vielen Versicherten zu Gute kommen. Dies gilt insbesondere für eine Stabilisierung des derzeitigen Rentenniveaus. Leistungsverbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner müssen Vorrang vor Maßnahmen haben, die nur einem kleinen Versichertenkreis zu Gute kommen und die Geschlechterdiskriminierung verschärfen.“

Beschluss vom 11.11.2012

Link: Kindererziehungszeiten: Hohes Rentenniveau??
Quelle: Deutscher Frauenrat, Beschluss 11.11.2012