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Keine Kindererziehungszeiten für Kinder erziehende Rentner

05.11.2012 - von E.H.

Laut Gesetz ist mit dem Bezug einer Vollrente wegen Alters, ein Sicherungsbedürfnis in der Rentenversicherung wegen Erreichung des Sicherungsziels nicht mehr gegeben. Der Fall. Ein Mann, Rentner, ist seit 22 Jahren verheiratet und seit 12 Jahren frühzeitiger Rente.
Er und seine Frau haben 3 Kinder, 10,13,und 14 Jahre. Seit den Geburten der Kinder, erzieht der Vater diese nunmehr im 15.Jahr ununterbrochen zu 95% alleine. Seine Frau ist, nach den jeweiligen Geburten, voll berufstätig, auch weiterhin.

In einer gemeinsamen Erklärung hat seine Frau auf die Eintragung der drei Kinder in ihr Rentenkonto zu Gunsten des Ehemannes im Jahr 2000 verzichtet.

Nach mehreren Anläufen bei seiner Rentenversicherung wurde dies aber immer wieder abgelehnt: § 56 Abs.4 Nr.2 SGB und § 5 Abs.4 SGB VI. Nach der Gesetzesbegründung ist mit dem Bezug einer Vollrente wegen Alters,
ein Sicherungsbedürfnis in der Rentenversicherung wegen
Erreichung des Sicherungsziels ... nicht mehr gegeben.


Ein Widerspruch beim Kölner Sozialgericht ging negativ aus, dazu kam eine Belehrung, dass es sich nicht lohne,zur nächsten Instanz in Berufung zu gehen. Dennoch hat der Vater darauf bestanden in Berufung zu gehen. Als Rentner, so der Vater, wird man einfach auf´s
Abstellgleis gestellt, das ist diskriminierend und für Unsereins
unverständlich.

Link: Kindererziehungszeiten: Hohes Rentenniveau????…
Quelle: Mail an die Redaktion

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