02.10.2009 - von Hanne Schweitzer
Die Alten- und Pflegeheime in NRW sollen alle anhand der gleichen Kriterien überprüft werden. Deshalb hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Broschüre herausgegeben. Dort sind auf 60 Seiten die Details aufgeführt, die von der Heimaufsicht geprüft werden sollen.
Die Landesseniorenvertretung NRW hat kritische Anmerkungen zu diesem Katalog formuliert.
1. Warum gelten für Pflegeheime, in denen meist alte und kranke Menschen Leben, die gleichen Prüfkritereien, wie für Pflegeheime, in denen meist junge Behinderte Menschen leben?
2. Warum wird der größte Wert auf die Prüfung der schriftlichen Pflegedokumentation gelegt, statt auf den tatsächlichen Pflegezustand der BewohnerInnen?
3. Warum muss das Prüfergebnis des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen von der Heimaufsicht übernommen werden?
Warum wurde die Pflegefachquote aufgegeben und stattdessen eine Fachkraftquote (dazu zählt z.B. auch der Koch) eingeführt? Diese Veränderung hat zur Folge, dass nicht mehr auf einen Blick nachvollziehbar ist, wie viele Stellen im Pflegebereich tatsächlich mit Fachkräften besetzt sind.
Der Katalog sieht die Überprüfung des Angebots von Reha- und Präventionsangeboten in den Pflegeheimen überhaupt nicht vor.
Die komplette Stellungnahme der Landesseniorenvertretung NRW zum "Konzeptpapier zur Entwicklung eines landesweiten einheiltichen Prüfkatalogs nach dem Wohn- und Teilhabegesetz" finden Sie unter www.lsv-nrw.de (am 2.10. 09 war sie aber noch nicht hochgeladen.)
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