29.09.2009 - von baldis
Der Leiter der Einrichtung und eine Pflegerin wurden vom Amtsgericht in Mannheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die halbseitig gelähmte und pflegebedürftige Frau war im März 2008 mit einer Kompressionsbinde an ihrem Rollstuhl festgebunden worden. Die Pflegerin hatte sie anschießend vor die Glotze gesetzt und alleine gelassen. Die Frau rutschte vom Sitz, strangulierte sich.
Der Heimleiter wurde ween fahrlässiger Tätung zu sechs Monaten auf Bewährung plus Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die Pflegerin erhielt neun Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Damit ist die Forderung der Hospiz-Stiftung, in solchen oder ähnlichen Fällen auch die Träger haftbar zu machen, nicht erfüllt.
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