07.09.2009 - von Anke Meyer
Nachdem sie auf bremen.de - schwarzes Brett - ein Stellenangebot gelesen hatte, in dem die Altersvorgabe 25 -40 enthalten war, hat Anke Meyer die folgende Mail an den Inserenten gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich mit großem Erstaunen feststellen muß, sind Sie nicht darüber informiert, dass seit drei Jahren es Arbeitgebern verboten ist, Stellenangebote aufzugeben, die direkte oder indirekte Altersangaben enthalten. Arbeitgeber, die so oder ähnlich formulierte Annoncen aufgeben, verstoßen gegen die Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG. Durch die Altersangaben in Ihrem Stellenangebot fühle ich mich als Arbeit suchende im kaufmännischen Bereich über 40 Jahre persönlich diskriminiert. Ich möchte Sie bitten, das in Zukunft zu unterlassen. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht folgen, werde ich eine Schadensersatzklage gegen Sie anstrengen.
Ihre Stellenanzeige habe ich an das Justizministerium weitergeleitet, von dem Sie in naher Zukunft hören werden.
Freundliche Grüße
Anke Meyer
Der Brief war ein Erfolg. Die Firma SLUSHYBOY® - FROZEN DRINKS mit Sitz in Bremen hat, nach dem sie die Mail von Frau Meyer erhalten hatte, die Annonce sofort geändert und die Altersangabe entfernt. Zu hoffen bleibt, dass das Unternehmen auch sein Denken geändert hat und die Bewerbungen von über 40Jährigen mit dem gleichen Interesse anschaut, wie die von unter 40Jährigen.
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