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Recht auf Schmerzlinderung am Lebensende

23.03.2009 - von thomas sitte

Der Palliativmediziner und Gründer des PalliativNetzes Osthessen, Thomas Sitte, hat eine Petition an den Bundestag gestellt, die seit dem 5. März 2009 für sechs Wochen bis zum 17. April 2009 zur Zeichnung bereit steht. Der Bundestag wird aufgefordert zu beschließen, dass das Recht gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten auf eine spezialisierte Palliativversorgung in der Endphase des Lebens sofort umgesetzt werden muss.

Seit dem 1. April 2007 hat jeder schwerkranke Bürger, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, das Recht auf eine sogenannte Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Durch diese Begleitung durch ein Palliative Care Team kann unsägliches Leid in der letzten Lebensphase vermindert werden. Eine kompetente Betreuung kann Schmerzen, Angst und unnötige Klinikeinweisungen vermeiden – und sie kann so dazu beitragen, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe gar nicht erst aufkommt.

Die Krankenkassen haben für die Umsetzung dieser Versorgung den Sicherstellungsauftrag übernommen. Leider sind sie dieser Verpflichtung bislang aber nicht nachgekommen. Nur in einigen wenigen Gebieten z. B. in Aachen, Bochum, Fulda, Dresden, Regensburg und Wiesbaden, haben engagierte Palliative Care Fachkräfte und Palliativmediziner – auf eigenes Risiko und ohne entsprechende Verträge – begonnen, die notwendigen Netze aufzubauen.
Die Finanzierung der Netze ist nach wie vor völlig ungesichert, obwohl im Gesundheitsfond für die Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung 240 Millionen Euro bereitstehen. Aufgrund der fehlenden Verträge mit den Krankenkassen steht dieses Geld den Netzen nicht zur Verfügung.

Die Situation ist unhaltbar.
Die Netze, die Menschen in höchster Not versorgen, stehen wieder vor dem Aus. Ausreichend Geld ist da und kann nicht fließen, weil Verträge fehlen. Die steigende Zahl von Patienten, die versorgt werden will, führt die Netze an den Rand des Zusammenbruchs, weil keine Gelder für Personal zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter brennen aus. In anderen Regionen wird keine Versorgung aufgebaut, weil die Vertragsverhandlungen der Palliativmediziner mit den Kassen nicht vorankommen.
Deshalb hat der Palliativmediziner und Gründer des PalliativNetzes Osthessen, Thomas Sitte, eine Petition an den Bundestag gestellt, die seit dem 5. März für sechs Wochen bis zum 17. April zur Zeichnung bereit steht. Wenn 50.000 Bürger diese Petition zeichnen, wird es zur Palliativversorgung eine Anhörung im Bundestag geben.
Interessierte können sich beim Bundestag unter dem Link
Link
einloggen, mitdiskutieren und unterzeichnen. Hier gibt es ein öffentliches Forum, dessen Beiträge vom Bundestag ausgewertet werden.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
dass das Recht der Versicherten auf eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Sollten die Krankenkassen nicht in der Lage sein, dieses flächendeckend zu ermöglichen, so werden spätestens zum 1.1.2010 Ersatzvornahmen ergriffen. Die Versorgung von Patienten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß den Richtlinien erfolgte, muss auch rückwirkend kostendeckend bezahlt werden.

Begründung
Seit dem 1.4.2007 ist das GKV-WSG rechtskräftig. Die geforderte flächendeckende Umsetzung durch die für die Sicherstellung verantwortlichen Krankenkassen ist nicht erfolgt. Einzelne PalliativNetze und kleine, individuelle Lösungen, die als Versorger, die Not der sterbenden Patienten gelindert haben, sind in hohem Maße in Vorleistung getreten. Sie werden ihre Arbeit durch zunehmende Verschuldung wieder einstellen müssen. Die Situation für die Patienten wird dadurch zunehmend verzweifelt. In unserer hochtechnisierten Wohlstandsgesellschaft können die Grundbedürfnisse auf eine angemessene Sterbebegleitung sogar trotz eines gesetzlichen Anspruches und einer garantierten Finanzierung nicht befriedigt werden. Eine absurde Situation!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2964
Quelle: PalliativNetz Osthessen LAG Palliativversorgung Hessen