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Türken verlieren Rentenanspruch durch dtsch. Pass

02.01.2008 - von RT

Türkische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, verlieren ihre Rentenansprüche aus der Türkei.
Klagen dageben werden von hiesigen Gerichten als unzulässig zurückgewiesen.(Hessisches Landessozialgericht, AZ: AZ L 2 AR 7/06 .

Das Bundesarbeitsministerium führt das Problem auf unterschiedliche Rechtsauffassungen des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens (SVA) von 1964 zurück.

Die türkische Rentenversicherung nimmt nur Anträge von Türken an, nicht aber von eingebürgerten Deutschen. Deren Anspruch auf die in der Türkei erarbeitete Rente verfällt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?ID=2228
Quelle: RTH01A71

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