12.12.2007 - von Dr. Rottmann, RAin
Freiberufler sind in berufsständischen Versorgungswerken rentenversichert. Viele Versorgungswerke (z.B. Versorgungswerke der Landesärztekammer Bayern und Hessen,) schließen die Witwenrente komplett aus, wenn die Ehe erst nach einem bestimmten Lebensalter (z.B. 65 Jahre) oder dann geschlossen wurde, wenn der Ehepartner bereits Rentner war.
Ich sehe darin eine Altersdiskriminierung. Haben Sie Kenntnis darüber, ob über diese Frage in Fachkreisen diskutiert wird oder ggfs. über einschlägige gerichtliche Verfahren dazu?
Für Ihre Antwort wäre ich dankbar.
Das Büro gegen Altersdiskriminierung bittet um Rückmeldungen!
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