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Wohnen im Osten kostet 100 Euro Rentenabzug

12.12.2007 - von Otto W. Teufel

Letzte Woche wurde meiner Mutter der erste Rentenbescheid zugesandt, bei dem mir unangenehm auffiel, dass es wohl keinen Unterschied macht in welchen Bundesländern man die Beiträge bezahlt hat, sondern nur nach dem aktuellen Wohnort berechnet wurde. Um genauer zu sein, arbeitete sie in den letzten zwanzig Jahren in Baden Württemberg und zog vor zwei Jahren in den Ostteil Berlins um.

Nun musste sie feststellen, dass der erste Umstand wohl keine Bedeutung hat und zweitens, dass sie wohl vor zwei Jahren lediglich 500 Meter weiter nach Westen hätte ziehen sollen um heute dann fast 100 Euro monatlich mehr zur Verfügung zu haben.

Meine Frage an Sie, bevor wir nun den Widerspruch formulieren, ist ob Ihnen ähnlich Fälle bekannt sind und ob das rechtens ist nach dem aktuellen Wohnort die Rente zu berechnen, denn leider ist das öffentliche Informationsmaterial nicht eindeutig genug.

Falls Sie des Weiteren Anregungen oder Tips zum Umgang mit der Behörde haben, würde ich mich freuen von Ihnen zu hören.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Protz,

leider steht das so im Gesetz, auch ich halte das aber nicht für rechtens.

In die Berechnung der Einkommensanrechnung geht der aktuelle Rentenwert ein. Der beträgt seit 1.7.2007 im Westen 26,27 Euro, im Osten 23,09 Euro, das heißt er ist um etwa 12 Prozent niedriger. Im § 228a des SGB VI (Sozialgesetzbuch VI = Rentenrecht) ist festgelegt, dass bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern für die Berechnung des Einkommensgrenzwerts bei der Einkommensanrechnung der aRW-Ost maßgebend ist. Das heißt, Ihre Mutter kann überall auf dieser Welt hinziehen, ohne Kürzung der Rente, nur nicht in die neuen Bundesländer.

Was die sozialen Sicherungssysteme angeht, ist die BRD leider kein demokratischer Rechtsstaat, hier ersetzt laut BVerfG für Arbeitnehmer und Rentner politische Gestaltungsfreiheit (auch Willkür genannt) die elementaren Grundrechte, die alle anderen Bürger selbstverständlich haben.

Wir haben uns deshalb hier in München zur Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG e.V.) zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeiten anzugehen. Wir führen zur Zeit Klagen wegen der Ungleichbehandlung, wegen der neuen Rentenbesteuerung, wegen der überhöhten KV-Beitragssätze für Rentner und wegen der zu geringen Rentenanpassungen. Näheres über uns finden Sie im Internet unter www.adg-ev.de

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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