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Widerspruch gg. Rentenerhöhung: Kein Rechtsschutz

06.12.2007 - von H. Schindler

Ich habe lt. Ihrer Empfehlung und unter Benutzung Ihrer Vorlage Widerspruch gegen die Rentenerhöhung in Höhe von 0,54 % v. 1.7.2007 eingelegt. Der Widerspruch wurde abgewiesen, daraufhin habe ich beim DGB Rechtsschutz beantragt, der mir auch gewährt wurde.

Auf die Klage beim Sozialgericht Berlin, kam von dort die Empfehlung die Klage zurückzunehmen, wegen bereits ergangener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG Beschlüsse vom 26.7.07 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). (Das Urteil des BVerfG finden Sie in voller Länge auf der Internet-Seite des BVerfG.)

Daraufhin hat der DGB seine Rechtsschutzzusage zurückgezogen, ich könne ja die Klage auf eigene Kosten weiter betreiben.
Wie bewerten Sie diesen Vorgang? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr viel Sachverstand in Rentenangelegenheiten hat die Aktion Demokratische Gemeinschaft angesammelt. "Das Urteil, das hier zitiert wird, bestätigt unsere Auffassung und ergibt keinen Grund, die Klage zurückzunehmen", rät Sie z.B. in diesem Fall und gibt detaillierte Tipps. Sehr gerne empfehlen wir eine Mitgliedschaft und Kontaktaufnahme mit der ADG!!!

Link: http://www.adg-ev.de/
Quelle: www.adg.de

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