Diskriminierung melden
Suchen:

49Jährige klagt wg. Altersdiskriminierung

08.03.2007 - von OHP

Die Oberhessische Presse berichtet:

Einzelhandelskauffrau (49) erhebt Kündigungsschutzklage gegen ihren in Marburg ansässigen Arbeitgeber. Sie konnte das, weil die sechsmonatige Wartefrist nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) noch nicht abgelaufen war.

Der Geschäftsführer des Marburger Untenehmens hatte bei Übergabe der Kündigung gesagt, die Einzelhandelskauffrau sei "für das Marktteam zu alt".

Die Mitarbeiterin beruft sich auf eine nach §§ 1, 3 Abs. 1, 7 AGG unzulässige Altersdiskriminierung.

Da ein Zeuge anwesend war, als der Geschäftsführer die diskriminierende Äußerung machte, kann es zu einer Verurteilung des Arbeitgebers kommen.

Quelle: Oberhessische Presse, 24.2.07

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
08.03.2007: AGG-Verstoß: Sicherheitskraft 23 - 50 Jahre
07.03.2007: AGG-Verstoß: DTP-Profi nicht älter als 30 gesucht
06.03.2007: 53Jähriger: Scheinangebot zwecks Versetzung

Alle Artikel zum Thema Arbeit