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AGG-Verstoß: DTP-Profi nicht älter als 30 gesucht

07.03.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

ohne worte von einem arbeitssuchenden Grafiker:

Jobangebot: Werben & Verkaufen,
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DTP-PROFI (M/W) AB SOFORT GESUCHT

SIE SOLLTEN MINDESTENS 2 JAHRE ERFAHRUNG IN EINER WERBEAGENTUR MITBRINGEN UND NICHT ÄLTER ALS 30 JAHRE SEIN QUARK, PHOTOSHOP UND ILLUSTRATOR BEHERRSCHEN SIE AUS DEM "FF", UND INDESIGN HABEN SIE GRUNDKENNTNISSE.

DAS COLOU MANAGEMENT UND DER GESAMTE DATENWORKFLOW SIND IHNEN VERTRAUT TEAMFÄHIGKEIT TIMEMANAGEMENT UND EIGENVERANTWORTLICH ARBEITEN, AUCH UNTER TERMINDRUCK, SETZEN WIR VORAUS WENN SIE SICH IN EIN KLEINES, STARKES TEAM EINFÜGEN UND MÖGLICHST NICHTRAUCHER SIND, DANN IST UNS IHRE BEWERBUNG HERZLICH WILLKOMMEN.


A.S.S. WERBEAGENTUR GMBH · 80303 MÜNCHEN ·

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Die Stellenanzeige ist diskriminierend und nach den Bestimmungen des AGG unzulässig (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG).

Wenn sich ein Arbeitgeber der Hilfe der Bundesagentur für Arbeit bei der Stellenbesetzung bedient, so ist das Handeln der Arbeitsagentur dem Arbeitgeber zuzurechnen.

Link: http://WWW.ASS-ANDERS.DE
Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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