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Petition: Verpflichtende Einzahlung aller Bürger in das GKV-System - Ausschuss empfiehlt Prüfung

19.03.2026 - von hib – heute im Bundestag

Petitionen/Ausschuss

Der Petitionsausschuss hält eine Petition mit der Forderung, dass alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen, für geeignet, in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezogen zu werden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss daher die Beschlussempfehlung an den Bundestag, die entsprechende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen.

Der Petent verlangt, dass alle Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von ihrem Beruf, ihrem Einkommen oder ihrem Versichertenstatus - verpflichtend in das solidarische System der GKV einzahlen. Dies schließe Beamte, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ein, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 175929). Ziel sei es, eine gerechtere Finanzierung des Gesundheitssystems zu gewährleisten.

Das solidarische Gesundheitssystem in Deutschland basiere auf der gemeinsamen Verantwortung aller Versicherten, schreibt der Petent. Dennoch zahlten derzeit bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Selbstständige und gutverdienende Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. „Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung, die das System finanziell belastet und die solidarische Idee untergräbt“, urteilt er.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf umfangreiche Strukturreformen im Gesundheitswesen, die in der 20. Wahlperiode begonnen worden seien und aktuell fortgesetzt würden. Auch wenn anzuerkennen sei, dass die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens durch die bereits begonnenen Maßnahmen künftig insgesamt erhöht werden kann und damit alle Patientinnen und Patienten - egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert - davon profitieren, hält der Ausschuss der Beschlussempfehlung zufolge weitere Schritte für geboten. „Gerade mit Blick auf die hohen finanziellen Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht weiterer Handlungsbedarf“, schreiben die Abgeordneten.

Hierbei dürfe das Argument, das heutige Finanzierungssystem der GKV sei historisch gewachsen und seit vielen Jahrzehnten in engem Zusammenhang mit den anderen Sozialversicherungszweigen kontinuierlich weiterentwickelt worden, angesichts der stetig wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege kein Hindernis sein, betonen sie.

Ob eine Ausweitung der Pflichtversicherung auf weitere Personengruppen eine dauerhafte Lösung für die demografischen Herausforderungen sein kann, vor denen das Gesundheitssystem derzeit steht und in den kommenden Jahren stehen wird, bleibt aus Sicht des Petitionsausschusses zu prüfen. Gleichermaßen zu überprüfen sei, ob dadurch die finanzielle Nachhaltigkeit der GKV langfristig gestärkt oder die gesundheitliche Versorgung der Menschen verbessert würde. Ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und privater Krankenversicherung, so heißt es, könne Anreize dafür schaffen, „dass sich Versicherer um eine effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten bemühen“.

Abschließend verweist der Ausschuss auf die derzeit arbeitenden Expertenkommissionen. Ein erster Bericht werde bereits Ende März 2026 erwartet und solle kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027 vorschlagen. Ein zweiter Bericht sei bis Dezember 2026 vorzulegen und solle Reformoptionen für strukturelle Anpassungen der GKV aufzeigen, „die das Ausgabenwachstum in der GKV mittel- bis langfristig wesentlich reduzieren und den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnen“.

Quelle: hib Nr. 199 18.03.2026