
Foto: H.S.
10.03.2026 - von Samera Bartsch + Miriam Meksem unter der Mitarbeit von Ilse Kuschel
Größte Repräsentativbefragung zu Benachteiligung: Neun Millionen Menschen erleben Diskriminierung
• Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) zeigen umfassend, wie verbreitet Diskriminierung in Deutschland ist
• Besonders von Diskriminierung betroffen: Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Muslime, Frauen und Menschen mit Behinderungen
• Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: „Dieses Ausmaß an Diskriminierung gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt“
Mehr als 13 Prozent der Menschen in Deutschland berichten davon, in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erfahren zu haben - umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung entspricht das rund 9 Millionen Menschen. Das zeigen Daten aus der Hauptbefragung des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP), ausgewertet vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Das SOEP ist die größte repräsentative Langzeitstudie, die die Lebensbedingungen in Deutschland untersucht und jedes Jahr rund 30.000 Menschen befragt. Erstmals wurden 2023 auch umfassende Daten zu Diskriminierung in Deutschland erhoben, deren Auswertung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nun vorliegt.
„Die Ergebnisse der Umfrage sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft. Denn nun wissen wir ganz eindeutig: Diskriminierung ist keine Randerscheinung, sondern ein Kernproblem. Das Ausmaß an Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land. Eine Gesellschaft, in der sich Millionen Menschen als Bürger*innen zweiter Klasse fühlen, ist instabil und anfällig. Die besonders hohen Werte für Diskriminierungen am Arbeitsmarkt und beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern haben auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Dafür brauchen wir Lösungen“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen. Menschen mit Migrationshintergrund berichten deutlich häufiger von Diskriminierung als Menschen ohne Migrationshintergrund.
Besonders Muslime und Menschen, die von rassistischen Zuschreibungen betroffen sind, berichten von Diskriminierungserfahrungen.
Auch Frauen, trans- und inter-geschlechtliche sowie nicht-binäre Personen, Menschen mit Behinderungen oder chronisch Erkrankte erleben überdurchschnittlich häufig Diskriminierung.
Die Studie zeigt zudem deutlich die Folgen von Diskriminierung auf: Betroffene berichten von schlechterer Gesundheit, geringerer Lebenszufriedenheit, psychischer Belastung und einem sinkenden Vertrauen in den Staat. Gleichzeitig sieht die Mehrheit der Betroffenen (56 Prozent) offenbar keinen Sinn darin, gegen Benachteiligungen aktiv zu werden. Das deutet auf ein mangelndes Vertrauen in den gesetzlichen Diskriminierungsschutz hin.
Diskriminierung findet in nahezu allen Lebensbereichen statt, besonders oft im öffentlichen Raum, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, im Arbeitsleben, im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Schule, im Kontakt mit Behörden und Polizei sowie bei der Wohnungs- und Haussuche statt.
Die Studie zeigt, dass Diskriminierung oft in Bereichen stattfindet, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kaum oder gar nicht schützt – etwa auf der Straße (öffentlicher Raum) oder beim Kontakt mit dem Staat. So berichtet fast jede fünfte Person von Benachteiligungen durch Ämter, Behörden oder Polizei. Auch Menschen mit geringen Einkommen, ohne deutschen Pass oder Personen, die ihre Angehörigen pflegen oder Kinder betreuen, sind besonders gefährdet, diskriminiert zu werden.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert deshalb, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zügig umzusetzen. Außerdem bräuchten Betroffene mehr Unterstützung, um gegen Diskriminierung auch tatsächlich vorgehen zu können: „Viele Menschen machen Diskriminierung mit sich allein aus – auch weil es zu wenig Beratung gibt, die rechtliche Lage nicht bekannt ist und das Recht es Menschen oft schwer macht, sich zu wehren. Wir brauchen deshalb mehr Unterstützung, Aufklärung und Sensibilisierung. Es ist höchste Zeit, die Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen.“
Die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt. Befunde aus der SOEP-Hauptbefragung“ des DeZIM wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt. Sie basiert erstmals auf Daten der SOEP-Haupterhebung 2022. Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es wichtig, Fragen zu Diskriminierung langfristig im SOEP zu verankern, um Entwicklungen weiter wissenschaftlich fundiert beobachten zu können.
---
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die berichteten Diskriminierungserfahrungen sich auf den Zeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023 beziehen. In dieser Phase war das Leben in Deutschland maßgeblich durch die Covid-19-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geprägt. Diese Besonderheit erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen anderer Jahre.
Die vorliegende Veröffentlichung fasst die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“ zusammen, die im Auftrag der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes von Samera Bartsch und Miriam Meksem unter
der Mitarbeit von Ilse Kuschel verfasst wurde.
Wie Deutschland Diskriminierung erlebt - Sonderauswertung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) 10.03.2026 | Hier finden Sie die vollständige Studie. Link
Wie Deutschland Diskriminierung erlebt - Sonderauswertung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) 10.03.2026 |
Hier finden Sie eine Kurzfassung der Studie. Link
Weitere Erfassung von Diskriminierungserfahrungen
- Studie zur Mikrozensus-Unterstichprobe: Link
- Bericht der ADS und anderer Beauftragten der Bundesregierung mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Daten: Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
09.03.2026: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
06.03.2026: Fraktion Die Linke fordert Stärkung der ADS und Reform des AGG
23.02.2026: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt NICHT gegen das AGG
Alle Artikel zum Thema
Justiz