16.03.2026 - von Tanja Podolski
Ein Arbeitsrechtler aus München hat ein AGG-Verfahren in der Berufungsinstanz gewonnen. Das LAG in Mainz erkannte eine Diskriminierung und sah nicht genug Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. Auch eine DSGVO-Entschädigung bekommt er. ...
Es wird an diesem Tag im Saal 102 um eine Berufung gehen (Az. 6 SLa 33/25). Der Anwalt aus München hatte sie eingelegt gegen ein umfassend abweisendes Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz (Urt. v. 03.02.2025, Az. 8 CA 1266/24). Der Münchner Anwalt klagt auf Schadensersatz und Entschädigung aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und aus DSGVO. Er hatte sich im Jahr 2023 auf eine Stelle bei einer kleinen Kanzlei in Mainz beworben und war nach einem Bewerbungsgespräch via Videocall abgelehnt worden. Zwei Monate später hatte der Mainzer die E-Mail im Posteingang: Der abgelehnte Rechtsanwalt rügte Diskriminierungen. ...
"Im besten Fall erste Berufserfahrungen" Tatsächlich hatte der Mainzer Anwalt in seiner Stellenanzeige als Überschrift gewählt: "Arbeitsrecht – Rechtsanwälte (m/w/d) mit erster Berufserfahrung." Es gehe um die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, schrieb er weiter, "hierzu bringen Sie im besten Fall erste Berufserfahrung mit". ...
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