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29.01.2026 - von Hanne Schweitzer
Den Aufbau einer einheitlichen digitalen Infrastruktur für alle Sozialleistungen hat Arbeitsministerin Bas mit der im Koalitionsvertrag von CDU + SPD angekündigten Einberufung einer Kommission zur Reform des Sozialstaats angestoßen. Seit Ende Januar ist klar, wo der Hase langlaufen wird. Die Empfehlungen der Kommissionsmitglieder waren einstimmig: Rechtsvereinfachungen, Verfahrensvereinfachungen, Zusammenlegung von Sozialleistungen, rascher Vollzug, Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs, bessere Abstimmung der Transferentzugsraten.1
Kern der Reformvorschläge der Kommission ist, dass Bund, Länder und Kommunen auf einer gemeinsamen technischen Plattform arbeiten sollen. Laut Koalitionsvertrag soll diese Komplett-Digitalisierung hierzulande "generell zur Blaupause" gemacht werden. Zuerst muss aber das Sozialrecht als „Law as Code“ umgesetzt werden und die Rechtsnormen so formuliert, dass sie maschinenlesbar sind, um die digitale Umsetzung zu ermöglichen.
In einem Interview mit dem Bundestagsabgeordneten der SPD, und Mitglied der Kommission zur Reform des Sozialstaats, Parsa Marvi, in der SoVD-Zeitung, plädiert der frühere Produktmanager bei der Telekom für eine "mehrkanalfähige Verwaltung mit barrierefreiem, transparentem Leistungszugang für alle. Die Bürger*innen brauchen nur noch zu einem Kontaktpunkt „One Stop Shop“ kommen, um dort entlang ihrer Lebenslage beraten zu werden und eine zu ihrem Bedarf passende Leistung beantragen zu können. Das digitale Sozialportal, der „One Stop Shop“, müsse digital wie stationär immer auf einem gleichwertigem Niveau vorgehalten werden. Laut Parwa Marsi sollten erforderliche Daten in der Regel automatisiert über den Datenaustausch zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen ermittelt werden. Voraussetzung dafür sei eine umfassende Registermodernisierung mit exzellenter Datenqualität.
Die mehrkanalfähige Verwaltung ermögliche digitale Teilhabe und begegne laut Marsi der Gefahr der digitalen Spaltung. Vor Ort müsse es einen leistungsfähigen Service geben, der mit sozialräumlichen Beratungsangeboten kombiniert werden soll. Der Staat dürfe sich wegen der Digitalisierung nicht aus der Fläche zurückziehen. Darauf wollen er und seine SPD KollegInnen bestehen.
Bei den Anhörungen der Sachverständigen, waren die für ihn wichtigen Fragen: Wie kommen wir ohne Medienbrüche zu vollständig digitalen Prozessen? Wie schaffen wir ein intelligentes Lotsen- und Assistenzsystem für die digitale Beantragung von Leistungen, damit Menschen mit unterschiedlichem Zugang zur digitalen Welt mitgenommen werden können? Wie können mit Unterstützung von KI komplexe Inhalte und Verfahren für die Leistungsberechtigten verständlich, transparent und handhabbar dargestellt und in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt werden? Wie bekommt man eine gute Verbindung zur EUDI-Wallet (digitale Brieftasche), die von der EU als zentrale Bürger*innen-App geplant ist? Die
Sozialverwaltung, so wird es gewünscht, soll europäisch anschlussfähig sein.
WER WIRD DIE AUFTRÄGE ZUM AUFBAU EINER DIGITALEN INFRASTRUKTUR FÜR ALLE SOZIALLEISTUNGEN AN WEN UND ZU WELCHEM PREIS VERGEBEN?
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