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16.01.2026 - von Rote Hilfe, Jasper Prigge
Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse verpflichtet, das Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, weder erhöhter Prüfaufwand noch Reputationsbedenken rechtfertigten diesen Schritt. Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen gegen politisch motivierte Kontokündigungen.
Debanking stoppen
Die Rote Hilfe e.?V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung.
Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem angeblich erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der sogenannten „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung begründet. Zudem machte sie mögliche Reputationsschäden geltend. Keiner dieser Gründe konnte das Gericht überzeugen.
In seiner mündlichen Begründung stellte das Gericht klar, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellen. Auch ein erhöhter Prüfaufwand sei von der Sparkasse nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt worden. Schließlich wies das Gericht auch das geltend gemachte Reputationsrisiko zurück: Ein möglicher Imageschaden stelle keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärt: „Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.“
Die Sparkasse Göttingen hatte im Verfahren eingeräumt, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die Kündigung war. Sollte sie weiterhin an der Kündigung festhalten, müsste dies in einem regulären Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Die Rote Hilfe war im Dezember überraschend mit der Kündigung sämtlicher Girokonten bei zwei Banken konfrontiert worden, nachdem zuvor über viele Jahre hinweg eine beanstandungsfreie Geschäftsbeziehung bestanden hatte. In der öffentlichen Debatte um diese und ähnliche Fälle wird unter anderem in der Kampagne „Debanking stoppen!“ auf die Problematik politisch motivierter Kontokündigungen aufmerksam gemacht.
Abschließend betont Brückner: „Wenn der Zugang zu grundlegender Infrastruktur von politischen Zuschreibungen abhängig gemacht wird, geraten demokratische Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement insgesamt unter Druck. Der heutige Beschluss ist deshalb ein wichtiges Signal für eine offene, demokratische Gesellschaft.“
16.1.2026 Pressemitteilung des Rechtsanwalts Jasper Prigge
Sparkasse muss „Rote Hilfe“-Konto fortführen
Das Landgericht Göttingen hat mit Urteil vom 16.01.2026 entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Rechtshilfeorganisation „Rote Hilfe e.V.“ vorerst fortführen muss. Damit war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Kontenkündigung erfolgreich.
Die Sparkasse hatte eine Kündigung des Kontos mit Wirkung zum 09.02.2026 ausgesprochen. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass die nach dem Geldwäschegedetz notwendige Prüfung von Buchungen einen erhöhten Aufwand darstelle. Zudem seien Reputationsschäden zu befürchten. Dies stelle einen sachlichen Grund dar, der die Bank zur Kündigung des Kontos berechtige. In diesem Zusammenhang spielte auch die Einstufung der sog. „Antifa Ost“ als „ausländische Terrororganisation“ durch die US-Behörden unter Donald Trump eine Rolle.
Das Landgericht stellte fest, dass die Sparkasse einen sachlichen Grund nicht glaubhaft gemacht habe. Die Einschätzung eines Drittstaates könne für die Beurteilung der Rechtslage in Deutschland nicht relevant sein, auch wenn dieser wie die USA eine große Marktmacht habe. Einen erhöhten Aufwand müsse die Sparkasse nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren geltenden Maßstäben hinnehmen.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der das Verfahren für die „Rote Hilfe“ geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: „Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.“
Pressemitteilung aufgegriffen:
NDR: Konto der Roten Hilfe gekündigt: Sparkasse scheitert vor Gericht
Tagesschau: Konto der Roten Hilfe gekündigt: Sparkasse scheitert vor Gericht
Süddeutsche: Erfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen
Taz: Sparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen
Hannoversche Allgemeine: Sparkasse Göttingen kündigt „Rote Hilfe“ das Konto – doch Unterstützerverein für Linksextreme siegt vor Gericht
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