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Unzulässige Stellenanzeige: Digital Nativ ist altersdiskriminierend

Foto: H.S.

04.04.2025 - von Redaktion beck-aktuell, tbh

Wer für das "dy­na­mi­sche Team" nicht nur einen "Buddy", son­dern auch einen "Di­gi­tal Na­ti­ve" sucht, be­kommt es mit dem AGG zu tun. Ein Be­wer­ber – Jahr­gang 1972 – klag­te vor dem LAG Baden-Würt­tem­berg gegen eine sol­che Stel­len­aus­schrei­bung. Mit Er­folg.

Enthält eine Stellenausschreibung die Formulierung "Digital Native", vermutet das Gesetz dahinter eine Altersdiskriminierung. Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber ab, der oder die nicht in die benannte Generation fällt, muss er beweisen, dass das Alter nicht ausschlaggebend war, so das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 07.11.2024 – 177 Sa 2/24). ...

"Digital Native" meint eine Generation
Die 17. Kammer des ArbG bezog sich in ihrer Begründung auf den US-amerikanischen Autor Marc Perensky, der den Begriff "Digital Native" 2001 geprägt habe. Demnach beschreibe er eine Generation von Menschen, die mit digitalen Technologien wie Computern, dem Internet und anderen mobilen Geräten aufgewachsen sei. Perensky stelle sie außerdem der Generation der "Digital Immigrants" gegenüber, die spiegelbildlich nicht mit diesen Technologien groß geworden sei. Auch den Duden zog die Kammer heran, der mit Digital Native ebenfalls eine Person meine, die mit digitalen Technologien aufgewachsen und in ihrer Benutzung geübt sei. Wikipedia definiere den Begriff ähnlich. ...

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Quelle: beck.de