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04.04.2025 - von Redaktion beck-aktuell, tbh
Wer für das "dynamische Team" nicht nur einen "Buddy", sondern auch einen "Digital Native" sucht, bekommt es mit dem AGG zu tun. Ein Bewerber – Jahrgang 1972 – klagte vor dem LAG Baden-Württemberg gegen eine solche Stellenausschreibung. Mit Erfolg.
Enthält eine Stellenausschreibung die Formulierung "Digital Native", vermutet das Gesetz dahinter eine Altersdiskriminierung. Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber ab, der oder die nicht in die benannte Generation fällt, muss er beweisen, dass das Alter nicht ausschlaggebend war, so das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 07.11.2024 – 177 Sa 2/24). ...
"Digital Native" meint eine Generation
Die 17. Kammer des ArbG bezog sich in ihrer Begründung auf den US-amerikanischen Autor Marc Perensky, der den Begriff "Digital Native" 2001 geprägt habe. Demnach beschreibe er eine Generation von Menschen, die mit digitalen Technologien wie Computern, dem Internet und anderen mobilen Geräten aufgewachsen sei. Perensky stelle sie außerdem der Generation der "Digital Immigrants" gegenüber, die spiegelbildlich nicht mit diesen Technologien groß geworden sei. Auch den Duden zog die Kammer heran, der mit Digital Native ebenfalls eine Person meine, die mit digitalen Technologien aufgewachsen und in ihrer Benutzung geübt sei. Wikipedia definiere den Begriff ähnlich. ...
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