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17.02.2025 - von S.Z.d.l.F
Zur von Robert Habeck angestoßenen Debatte um Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkünfte und dem Kommentar von Daniel Mohr („Nicht reich“, F.A.Z. vom 16. Januar): Ich bin Steuerberaterin und habe fast täglich Steuererklärungen von Rentnern auf dem Tisch, deren Krankenversicherungsbeitrag monatlich kaum 200 Euro übersteigt, weil er beispielsweise aus einer Witwenrente generiert wird.
Nebenbei erzielen diese Rentner häufig aber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und oder Kapitalvermögen in Höhe von oft beachtlichen Beträgen im fünfstelligen Bereich. Diese
Einkünfte werden jedoch nicht zur Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen.
Anders jedoch bei Selbständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Hier werden sämtliche Einkünfte für die Beitragsbemessung herangezogen. Hierfür muss der Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse vorgelegt werden.
Zum einen stimmt hier der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht: Selbständige werden benachteiligt. Zum anderen schlummern in den steuerpflichtigenEinkünften jenseits der
unselbständigen Arbeit oder der gesetzlichen Rente sehr viele Beitragsquellen. Es geht nicht nur um Millionäre. Sicherlich ist es gut, sich wirklich alle Fakten und auch die derzeit geltende Gesetzgebung anzuschauen, bevor ein Vorschlag, der grundsätzlich gerechte
Züge aufweist, verworfen wird.
S.Z. d.l.F.
Quelle: Leserbrief in der FAZ vom 23.1.2025
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