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Höchststand für Krankmeldungen im ersten Halbjahr 2024

Foto: H.S.

17.07.2024 - von KKH

Die Krankschreibungen im Job bewegen sich im ersten Halbjahr 2024 weiterhin auf einem Höchststand: Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen von Januar bis Ende Juni dieses Jahres bundesweit 210 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder. Bereits im Vorjahreszeitraum war jede/r Berufstätige durchschnittlich zweimal krankgeschrieben (204 Fälle). Im ersten Halbjahr 2019, also im Fünfjahresvergleich, registrierte die KKH hingegen noch deutlich weniger Arbeitsausfälle (122 pro 100 Mitglieder). Mit Blick auf 2024 bedeutet das einen Anstieg von rund 72 Prozent.

Grund dafür ist vor allem die anhaltend hohe Zahl an Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen oder grippalen Infekten: Diese lag im ersten Halbjahr 2024 bei 70 Fällen je 100 Versicherte – nach 69 Fällen im Vorjahreszeitraum und noch 34 Fällen vor fünf Jahren. Atemwegsinfekte machten von Januar bis Ende Juni ein Drittel aller Krankheitsfälle aus (34 Prozent).

Insgesamt bleibt der Krankenstand bei KKH-versicherten Erwerbstätigen im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konstant hoch bei 6,5 Prozent. An jedem Tag des vergangenen Halbjahres waren also 6,5 Prozent der Beschäftigten krankgeschrieben. Vor fünf Jahren waren es noch fünf Prozent der Erwerbstätigen. Im Bundesländervergleich verbucht die KKH in den ersten sechs Monaten dieses Jahres den höchsten Krankenstand mit 8,1 Prozent in Sachsen-Anhalt, den niedrigsten mit 5,4 Prozent in Baden-Württemberg.

Am stärksten betroffen sind Arbeitnehmende in der Alten- und Krankenpflege. Bei ihnen ist die Situation mit Krankenständen von 10,9 beziehungsweise 9,5 Prozent nach wie vor besonders kritisch.

Hintergrundinformationen
Ausgewertet wurde die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH Kaufmännische Krankenkasse mit Krankengeldanspruch, neu für das erste Halbjahr 2024 – ohne Arbeitslose und Rentner. In der Pressemeldung wird der einfacheren Lesbarkeit halber kurz von Angestellten, Arbeitnehmer*innen, Beschäftigten, Erwerbstätigen oder Mitarbeitenden gesprochen. Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen werden nur erfasst, wenn eine ärztliche Krankschreibung vorliegt. Somit ist der tatsächliche Krankenstand höher als er in der Krankenkassenstatistik erfassbar ist.
Genannt sind die Fälle pro 100 im gesamten Halbjahr versicherte Mitglieder. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der Pressemeldung teils nur von Fällen sowie von 100 Versicherten beziehungsweise 100 Mitgliedern oder Berufstätigen gesprochen. Die Höhe des Krankenstandes ergibt sich aus der Häufigkeit von Arbeitsunfähigkeitsfällen und der durchschnittlichen Erkrankungsdauer.

Krankheitsfälle nach Bundesländern pro 100 Beschäftigte: Link
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Quelle: Pressemeldung 17.7. KKH