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Ataman fordert: Altersdiskriminierung ins Grundgesetz

Foto: H.S.

03.06.2024 - von H.Schweitzer

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert Unternehmen und die Politik zu einem stärkeren Engagement gegen Altersdiskriminierung auf. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, den Schutz vor Altersdiskriminierung in das Grundgesetz aufzunehmen, und sie hebt hervor, dass die Einbeziehung älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiger Bestandteil der Lösung des Arbeitskräftemangels ist. “Der Personalmangel kostet die deutsche Wirtschaft Milliarden und ältere Menschen zu beschäftigen ist Teil einer Lösungsstrategie”.Ataman im Interview mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”: “Ich wünsche mir, dass in Unternehmen proaktiv stärker gegen Altersdiskriminierung vorgegangen wird”. “Wir wissen aus unserer Beratung: ältere Menschen werden diskriminiert am Arbeitsmarkt, pauschal ausgeschlossen bei Kreditanträgen und haben mitunter Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, weil sie für `zu alt` gehalten werden”. Sie wiederholte auch die Forderung, Altersdiskriminierung im Grundgesetz zu berücksichtigen: “Der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um das Merkmal Lebensalter ergänzt werden”.

Leider erwähnt sie Altersdiskriminierung durch die Versicherungsbranche nicht.

Quelle: Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman