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18.05.2024 - von Bagso, Hanne Schweitzer
Die Offene Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) trifft sich ab Montag, dem 20. Mai 2024 in New York zu einer Sitzung bei den Vereinten Nationen. Erwartet wird eine Entscheidung darüber, wie weltweite Lücken beim menschenrechtlichen Schutz von älteren Menschen geschlossen werden können. Zusammen mit Hunderten zivilgesellschaftlichen Organisationen aus vielen Ländern versucht auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) eine Altenrechtskonvention in die UN-Statuten reinzulobbyieren.
Die BAGSO appelliert deshalb an die Bundesregierung, in New York den Weg für eine solche Konvention frei zu machen. „Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie UN-Mitgliedsstaaten haben im Rahmen der Offenen Arbeitsgruppe Lücken im internationalen Rechtsschutz älterer Menschen aufgezeigt. So ist das Lebensalter nicht als Diskriminierungsgrund anerkannt."
Die BAGSO möchte, dass die Bundesregierung, Mitverantwortung dafür übernimmt, dass diese Lücken geschlossen werden. Deutschland, so Dr. Heidrun Mollenkopf, Vorstandsmitglied der BAGSO, habe großen Einfluss und stehe in der Verantwortung, zur Verbesserung der Lebensqualität Älterer weltweit beizutragen“.
Aus Sicht der BAGSO ist eine UN-Altenrechtskonvention wichtig, weil sie Verpflichtungen eines Staates gegenüber einzelnen Menschen festschreibt und die Rechte älterer Menschen systematisch in einem Dokument zusammenführt. Eine Altenrechtskonvention würde zum Beispiel helfen, Altersdiskriminierung in Deutschland und weltweit abzubauen. Sie wäre eine verbindliche Grundlage, um Rechte Älterer einzufordern. Das Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention zeige, wie groß die Wirkung eines solchen weltweit gültigen Vertrags sei.
Die 14. Sitzung der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns findet vom 20. bis 24. Mai statt. Die BAGSO wird an der Sitzung teilnehmen und organisiert zusammen mit AGE Platform Europe und der Bundesregierung eine Veranstaltung zur Rolle der Europäischen Union als globaler Menschenrechtsakteur. Die Veranübertragen. Neben der BAGSO sind auch die Generationsbrücke Deutschland, HelpAge Deutschland, der Verein Silbernetz sowie die Josef und Luise Kraft Stiftung in New York vertreten. Außerdem wird sich das Deutsche Institut für Menschenrechte in die Diskussionen einbringen.
Mehr Informationen zur 14. Sitzung (in englischer Sprache) BAGSO-Nebenveranstaltung während der 14. Sitzung (in englischer Sprache)
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Dass eine Bundesregierung, die so unübersehbar desinteressiert an der Verbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, sich für eine völkerrechtlich verbindliche Regelung der Rechte älterer Menschen einsetzen wird, darf bezweifelt werden.
Sollte es die Opportunität aber gebieten, sich für die Festlegung von Rechten für ältere Menschen zumindest offen zu zeigen, steht zu befürchten, dass es mit der Ratifizierung und Umsetzung der Inhalte einer solchen Konvention in Deutschland ähnlich schleppend verlaufen wird, wie mit der Behindertenkonvention. Sie wurde 2006 von der Generalversammlung der UN verabschiedet, 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert und muss seitdem von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Aber: fragen Sie mal Behinderte oder ihre Interessenvertretungen, wie es denn aussieht in ihrer Realität mit Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Inklusion, mit Partizipation und Zugänglichkeit trotz Behinderung. Selbst nach 15jährigem Bestehen der UN-Behindertenkonvention ist das hierzulande noch Wunschdenken.[/i]
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