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DIGITALSIGNALE: Dossier 2024

Foto: H.S.

15.04.2024 - von diverse

15.4.2024: EU-Innenminister wollen sich selbst von der Chatkontrolle ausnehmen
Nachdem neuesten, vom Informationsdienst Contexte geleakten Gesetzentwurf zur Chatkontrolle, den die EU-Mitgliedsstaaten heute diskutieren [2], wollen die EU-Innenminister Accounts der Angehörigen von Sicherheitsbehörden wie Geheimdienste, Polizei und Militär von der geplanten Chatkontrolle ausnehmen (Artikel 1 Absatz 2a). Die Verordnung soll auch auf „vertrauliche Informationen“ wie Berufsgeheimnisse keine Anwendung finden (Artikel 1 Absatz 2b). Weiterhin lehnen es die EU-Regierungen ab, dass das geplante EU-Kinderschutzzentrum sie bei der Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs unterstützt und Best Practices für Präventionsinitiativen ausarbeitet (Artikel 43 Absatz 8).

„Dass die EU-Innenminister Polizisten, Soldaten, Geheimdienstler und auch sich selbst von der Chatkontrolle ausnehmen wollen beweist, dass sie wissen, wie unzuverlässig und gefährlich die Schnüffelalgorithmen sind, die sie auf uns Bürger loslassen wollen“, kommentiert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. „Offensichtlich rechnen sie damit, dass selbst Militärgeheimnisse ohne jeglichen Bezug zu Kindesmissbrauch jederzeit in den USA landen könnten. Die Vertraulichkeit der Regierungskommunikation ist natürlich wichtig, aber dasselbe muss für den Schutz der Wirtschaft und natürlich der Bürgerinnen und Bürger gelten, einschließlich der Räume, die Missbrauchsopfer selbst für einen geschützten Austausch und Therapie brauchen. Wir wissen, dass die meisten von den heute noch freiwilligen Schnüffelalgorithmen geleakten Chats ohne jede Bedeutung für die Polizei sind, zum Beispiel Familienfotos oder einvernehmliches Sexting. Es ist eine Unverschämtheit, dass die EU-Innenminister die Folgen der Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung, die sie uns zumuten, selbst nicht ausbaden wollen.“
Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei zur Europawahl Anja Hirschel ergänzt: „Die weitere Formulierung, dass Berufsgeheimnisse von der Chatkontrolle nicht betroffen sein sollen, ist eine in Paragrafen gegossene Lüge. Kein Anbieter und kein Algorithmus kann wissen oder feststellen, ob ein Chat mit Ärzten, Therapeuten, Anwälten, Strafverteidigern usw. geführt wird, um ihn von der Chatkontrolle auszunehmen. Die Chatkontrolle droht unweigerlich auch Intimfotos für Behandlungszwecke und Prozessunterlagen zur Verteidigung von Missbrauchsopfern an Personen zu leaken, bei denen sie nichts zu suchen haben und bei denen sie nicht sicher sind.“
Breyer erklärt abschließend: „Dem offiziellen Ziel des Kinderschutzes spricht es Hohn, dass die EU-Innenminister ausgerechnet bei der Vorbeugung von Kindesmissbrauch die Ausarbeitung von Best Practices ablehnen. Deutlicher kann man nicht machen, dass das Ziel der Chatkontrolle Massenüberwachung mit chinesischen Methoden ist und nicht ein besserer Schutz unserer Kinder. Wer echten Kinderschutz will, würde eine systematische wissenschaftliche Evaluierung und Umsetzung multidisziplinärer Präventionsprogramme auf den Weg bringen, ebenso wie europaweite Standards und Leitlinien für strafrechtliche Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs, einschließlich der Identifikation von Opfern und der nötigen technischen Mittel. Nichts davon planen die EU-Innenminister.“
Die EU-Regierungen wollen die Chatkontrolle bis Anfang Juni beschließen.
[1] Link
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Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei

11.4.2024: EU-Parlament stimmt für Verlängerung der flächendeckenden Chatkontrolle durch US-Internetkonzerne
Gestern Abend haben die Abgeordneten des EU-Parlaments mehrheitlich für die Verlängerung der umstrittenen flächendeckenden freiwilligen Chatkontrolle 1.0 durch US-Internetkonzerne wie Meta (Instagram, Facebook), Google (GMail) und Microsoft (X-Box) bis April 2026 gestimmt. Von den deutschen EU-Abgeordneten unterstützten Union und SPD die Verlängerung, während Piraten, Grüne, FDP, Linke sie ablehnten und die AfD sich enthielt.[1]
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer: „Das EU-Parlament will von den grundrechtswidrigen flächendeckenden Chatkontrollen weg, mit dem gestrigen Beschluss zementiert es sie aber für Jahre. Das EU-Parlament will einen viel besseren und gerichtsfesten Schutz vor Kindesmissbrauch im Netz, mit dem gestrigen Beschluss wird aber überhaupt nichts zum besseren Schutz unserer Kinder erreicht. Mit so wenig Rückgrat werden immer weitere Verlängerungen des Status Quo der Massenüberwachung folgen und ein besserer Schutz von Kindern immer unwahrscheinlicher. Missbrauchsopfer haben besseres verdient! ?
...
Breyer kündigte gestern an, gegen die erstinstanzliche, formal begründete Abweisung seiner Klage gegen die Chatkontrolle in Berufung zu gehen.[1] Unterdessen wollen die EU-Regierungen bis Juni darüber entscheiden, die Chatkontrolle für alle Dienste verpflichtend zu machen, selbst für bisher sicher Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messengerdienste.[3]

[1] Link
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Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei

10.4.2024: Etappensieg: Internet-Vorratsdatenspeicherung abgesagt – Quick Freeze nachbesserungsbedürftig
SPD, Grüne und FDP haben laut Medienberichten[1] den Weg frei gemacht für das von Justizminister Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren.
Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenartei) kommentiert:
„Diese Koalitionsentscheidung ist ein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, die seit Jahrzehnten auf der Straße und vor Gericht gegen die Idee einer flächendeckenden Totalerfassung unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen kämpft. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Ampelkoalition auf eine effektive und anlassbezogene Datenspeicherung (Quick Freeze) und erteilt der extremen SPD- und Unionsforderung nach einer flächendeckenden Internet-Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Diese wäre ein Dammbruch und ein Frontalangriff auf unser Recht auf anonyme Internetnutzung, auf das unzählige Menschen angewiesen sind.

In einem Punkt ist Buschmanns Quick Freeze-Gesetzentwurf aber massiv nachbesserungsbedürftig: Es fehlt die Vorgabe, dass die betroffenen Personen und Anschlüsse in der Freeze-Anordnung genau bezeichnet werden müssen. Mit dem bisherigen Wortlaut könnten Staatsanwälte und Amtsgerichte flächendeckend die Kommunikationsdaten sämtlicher Bürger auf Vorrat speichern lassen, weil sie für ein Ermittlungsverfahren künftig von Nutzen sein könnten – das muss dringend nachgebessert werden.

Die Koalitionseinigung ist auch nur ein Etappensieg: Die EU plant nach der Europawahl einen neuen Anlauf zur EU-weiten Wiedereinführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung, die Vorrang vor deutschem Recht hätte. Das undemokratische Prinzip der anlasslosen Speicherung muss auch von der Tagesordnung der EU-Kommission und der Regierungen anderer Mitgliedsländer verschwinden – die EU-Arbeitsgruppe #EUGoingDark [2], die für eine EU-weite Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sorgen soll, gehört aufgelöst.
Und sollte der Ampel eine Große Koalition folgen, werden die schwarz-roten Grundrechtsterroristen unsere Privatsphäre in der Luft zerreißen. Wir Piraten werden als parlamentarischer Arm der Bürgerrechtsbewegung im Kampf gegen Massenüberwachung nicht locker lassen!“
[1] Link
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Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei

10.4.2024: Piraten-Klage: Landgericht verweigert Entscheidung über Zulässigkeit der
freiwilligen Chatkontrolle

Kurze Zeit bevor das Europäische Parlament heute die Genehmigung zur freiwilligen Chatkontrolle durch US-Dienste wie Facebook, Instagram oder GMail um zwei Jahre verlängern will,[1] gibt das Landgericht Kiel einen Rückschlag der Klage des Piraten-Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer gegen die Maßnahme bekannt: Es traf keine Entscheidung über Zulässigkeit der freiwilligen Chatkontrolle durch Meta, sondern lehnte die Klage in erster Instanz aus formalen Gründen ab. So könne Breyer der Chatkontrolle durch manuelle Aktivierung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in jedem Chat entgehen. Zum anderen könne Breyer "die Durchsetzung einer politischen Kampagne ... nicht im Rahmen eines Zivilprozesses" verfolgen.[2] Breyer kündigt Berufung gegen die Entscheidung an:

"Ich schalte jetzt das Oberlandesgericht ein, damit Meta endlich sichere Verschlüsselung für alle Chats voreinstellt und die eigenmächtige wahllose Chatkontrolle auch durch andere Anbieter als Verstoß gegen das digitale Briefgeheimnis gestoppt wird. Zuckerbergs Meta-Konzern hat im Prozess alles daran gesetzt, zu verhindern, dass über die Zulässigkeit seiner eigenmächtigen, verdachtslosen Chatkontrolle entschieden wird. Das wird ihm auf Dauer nicht gelingen." Breyer verweist auch auf die anhängige Parallelklage eines
Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Passau, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wird.[3]

"Es macht mich wütend, dass sich US-Konzerne mithilfe fehleranfälliger Verdächtigungsmaschinen zum Privatkontrolleur unserer persönlichen Nachrichten aufschwingen wollen. Dieser Big Brother-Angriff auf unsere Handys, Privatnachrichten und Fotos mithilfe fehleranfälliger Algorithmen ist, wie wenn die Post alle Briefe öffnen und scannen würde – ineffektiv und illegal. ... Organisierte `Kinderporno-Ringe` benutzen keine unverschlüsselten Messengerdienste. Folge ist vor allem die massenhafte Kriminalisierung Jugendlicher wegen unbedachter Chatnachrichten oder einvernehmlichem Sexting – so wird das Gegenteil von Kinderschutz erreicht." Breyer verweist auf die
gestern veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik, derzufolge im vergangenen Jahr fast 40% der Tatverdächtigen wegen "Kinderpornografie" minderjährig waren.[4]
Die EU-Innenminister beraten unterdessen über eine weltweit einzigartige Folgeverordnung (Chatkontrolle 2.0), welche die Chatkontrolle verpflichtend machen und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zerstören soll.[5]
Breyers Infoportal zur Chatkontrolle: chatkontrolle.de
[1] Link
[2] Link
[3] Link
[4] Link
[5] Link
Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei

8.4.2024: Eurodac: Der biometrische Albtraum im Herzen des EU-Asylsystems
„Die Europäische Union wird am 10. April 2024 über ein neues Paket von Asyl- und Migrationsreformen abstimmen. Unter den vielen umstrittenen Änderungen, die im „Neuen Migrationspakt“ vorgeschlagen werden, blieb eine weitgehend unbemerkt – eine scheinbar harmlose Reform der EU-Asyldatenbank EURODAC. Das System besteht seit 2003 und enthält bisher Fingerabdrücke von Asylsuchenden und illegalisiert eingereisten Personen. Allein im Jahr 2022 übertrugen die EU-Mitgliedstaaten 1,5 Millionen Fingerabdruck-Datensätze an die EURODAC-Datenbank. Obwohl die geplanten Reformen als rein technische Anpassungen des Fingerabdruck-Systems dargestellt werden, ist die Realität weitaus schwerwiegender. Die Änderungen an EURODAC werden die Gewalt gegen Menschen auf der Flucht massiv verschärfen. Die Reform dieser 20 Jahre alten Datenbank macht sie zum verlängerten Arm der feindlichen Asyl- und Grenzpolitik der EU. Zu diesem Zweck werden die problematischsten Überwachungstechnologien eingesetzt, die uns zur Verfügung stehen: nämlich die Erfassung, Verarbeitung und Analyse biometrischer Daten, die die vollständige Kontrolle über den Körper und die Bewegung von Schutzsuchenden ermöglichen. ...
Gastbeitrag von Laurence Meyer und Chloé Berthélémy in der Übersetzung von Hannes Stummer und Angela Büttner vom 8. April 2024 bei Netzpolitik.org Link – Original-Beitrag: EU Observer „The colonial biometric legacy at heart of new EU asylum system“ Link

8.4.2024: 80 Prozent der Europäer wollen selbst über Weitergabe ihrer Patientendaten entscheiden - Piraten fordern Stopp der Pläne zum EU-Gesundheitsdatenraum
Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments LIBE und ENVI sollen morgen die Verordnung zur Schaffung eines „Europäischen Gesundheitsdatenraums“ (EHDS) absegnen. Danach sollen zu allen Patienten Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassberichte digital gespeichert werden – auch zu den in Deutschland bisher nicht von der elektronischen Patientenakte betroffenen Privatpatienten. Zugang sollen europaweit eine Vielzahl von Stellen erhalten können. Als Schattenberichterstatter und Mitverhandler der Verordnung für den Innenausschuss (LIBE) warnt der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer vor einem Kontrollverlust der Patienten über sensible Gesundheitsdaten und einer Aufgabe des Arztgeheimnisses.

“Informationen über unsere körperliche und geistige Gesundheit sind äußerst sensibel. Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass diese Informationen von unseren behandelnden Ärzten vertraulich behandelt werden, lassen wir uns vielleicht nicht mehr behandeln und steigt gar das Suizidrisiko. Die EU lässt sensibelste Patientenakten anhäufen, vernetzen und weitergeben, ohne aber die Kontrolle und Selbstbestimmung der Patienten über ihre Daten sicherzustellen. `Alles geht, nichts muss` ist kein Ansatz, dem Patienten vertrauen können. Ohne Vertrauen kann ein Europäischer Gesundheitsdatenraum nicht funktionieren. Laut Umfragen wollen mehr als 80% der EU-Bürger selbst über die Weitergabe ihrer Patientenakten entscheiden. Mehrheitlich wollen sie um Einwilligung gebeten werden.[1] Der EU-Deal ist weit davon entfernt. Er verrät die Interessen und den Willen der Patienten, um ihre Daten an Big Tech und Pharmariesen zu verkaufen. Der mit dieser Verordnung einhergehenden Entmündigung von Patienten erteilen wir Piraten eine klare Absage.

Ein europaweiter Zwang zur elektronischen Patientenakte konnte unter anderem auf meine Initiative hin verhindert werden. Laut Artikel 8h und Erwägungsgrund 13a der Verordnung ist das deutsche und österreichische Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gerettet. Im Fall eines Widerspruchs werden die Pflichtinformationen nur beim behandelnden Arzt gespeichert. Ich selbst werde dieser elektronischen Patientenakte widersprechen, um nicht die Kontrolle über meine Gesundsheitsdaten zu verlieren. Wir wissen aber, dass die wenigsten Patienten, die Fremdzugriffe auf ihre Daten ablehnen, tatsächlich das komplizierte Widerspruchsverfahren durchlaufen.

Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht wohl zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen. Das von der Bundesregierung geplante Recht speziell grenzüberschreitenden Datenzugriffen widersprechen zu können, ist in der Verordnung nicht rechtssicher vorgesehen. Das widerspricht dem Interesse und Willen der Patienten, von denen laut Meinungsumfrage nur eine Minderheit einen grenzüberschreitenden europaweiten Zugriff auf ihre Patientenakte wünscht.[2] Es wird auch der Sensibilität von Gesundheitsdaten nicht annähernd gerecht, die von Suchtkrankheiten, psychischen Störungen, Schwangerschaftsabbrüchen bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen reichen.
... Entgegen der ursprünglichen Position des Europäischen Parlaments müssen die sensiblen Gesundheitsdaten beispielsweise nicht in Europa gespeichert werden, so dass auch eine außereuropäische Speicherung etwa in US-Clouddiensten zulässig ist. Das EU-Parlament hat auch seine Forderung nach einer unabhängigen Zertifizierung der Sicherheit europäischer Gesundheitsdatensysteme aufgegeben.

Die EU-Verordnung fordert von Deutschland keinen besseren Schutz von Gesundheitsdaten als von der Bundesregierung beschlossen. Ohne Einwilligung des Patienten können behandelnde Ärzte europaweit künftig dessen komplette Patientenakte einsehen – es sei denn er widerspricht ausdrücklich. Ohne Einwilligung des Patienten erhalten künftig europaweit auch Gesundheitsministerien und Gesundheitsbehörden, Universitäten, zur Forschung, Produktentwicklung und zum Trainieren ‚künstlicher Intelligenz‘ auch Technologieunternehmen und Pharmaindustrie Zugang zu anonymisierten und personenbezogenen identifizierbaren (nur pseudonymisierten) Patientenakten – es sei denn der Patient widerspricht ausdrücklich. Kein Widerspruchsrecht gibt es in Deutschland gegen die Weitergabe medizinischer Registerdatensätze und von Abrechnungsdatensätzen. Um ihre Einwilligung werden Patienten nur vor Zugriffen auf ihre genetischen Daten gefragt, nicht aber etwa bei Informationen über Psycho- und Suchttherapien, Schwangerschaftsabbrüche, Sexual- und Reproduktionsstörungen. Für uns Piraten steht die Kontrolle des Patienten über seine Daten und der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht im Mittelpunkt, so dass Zugriffe auf Behandlungsakten durch Dritte nur nach Nachfrage beim Patienten akzeptabel wären.”

Anja Hirschel, medizinische Informatikerin und Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, ergänzt: “Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecken vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig. Dies würde eine gewisse Entscheidungshoheit jedes Menschen über die persönlichen Daten ermöglichen. Wird allerdings nicht einmal ein Opt-Out Verfahren (aktiver Widerspruch) etabliert, so bedeutet dies letztlich die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information. Und das obwohl Ärzte in Deutschland gemäß § 203 StGB berufsständisch zurecht der Schweigepflicht unterliegen, wie u.a. auch Rechtsanwälte. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf vertrauliche Versorgung und Beratung stehen jetzt auf dem Spiel.” Die Bundesregierung unterstützt die EU-Pläne. Kritik äußerten dagegen der europäische Verbraucherverband BEUC und das Datenschutznetzwerk EDRi.

[1] Link
[2] Link
PM Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei


5.4.2024: Barcelona: Protest am Passeig de Gràcia gegen die „rücksichtslose Digitalisierung“ des Handels. Sie warnen, dass 28 % der Arbeitsplätze, vor allem bei Frauen, gefährdet sind
... In Bezug auf die Digitalisierung hat die CGT dafür gesorgt, dass rund 28 % der Arbeitsplätze im Land angesichts der „unaufhaltsamen“ fortschreitenden Automatisierung einem „hohen Risiko“ ausgesetzt sind. Dies liege um einen Prozentsatz über dem OECD-Durchschnitt, warnen sie, und betreffe „überwiegend“ feminisierte Sektoren. „Die Digitalisierung führt zu ungerechtfertigten Entlassungen und erheblichen Veränderungen der Bedingungen der Arbeitnehmer und macht sie prekär“, sagte der Sprecher der CGT von H&M, Javier Paraíso. In diesem Sinne versicherte er, dass im Fall von H&M im letzten Jahr 17 Personen entlassen wurden.“
Katalanischer Artikel von Ruth Rodríguez Porta vom 5.4.2024 in beteve.cat Link (maschinenübersetzt) mit Fotos. Links zu Videos, Tweeets eetc etc. siehe Labournet.de: Link



2.4.2024: Beschlussfertiger Vorschlag zur Chatkontrolle geleakt: Angriff auf digitales Briefgeheimnis und sichere Verschlüsselung
Der französische Nachrichtendienst contexte.com hat heute den neuesten Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft zur Einführung der Chatkontrolle geleakt.[1] Er umfasst die gesamte Verordnung und ist damit beschlussfertig. Der Vorschlag soll morgen in einer Ratsarbeitsgruppe besprochen werden. Die politischen Streitpunkte sollen anschließend im Ausschuss der ständigen Vertreter entschieden werden,[2] um die Chatkontrolle bis Juni seitens des EU-Rats unter Dach und Fach zu bringen.

Der geleakte Vorschlag zeigt, dass der extreme Ausgangsentwurf der EU-Kommission zur Chatkontrolle im Kern unverändert beibehalten werden soll, warnt der Europaabgeordnete und profilierteste Gegner der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei):

„Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung.

Jetzt ist die Zeit für Privatsphäre und sichere Verschlüsselung auf die Barrikaden zu gehen, weil bisher kritische EU-Regierungen die umverpackten Pläne loben und dadurch die Sperrminorität nicht mehr steht. Selbst von der Bundesregierung fehlt eine klare Absage für die flächendeckende Chatkontrolle unverschlüsselter Dienste. Auch ein schriftliches Gutachten des Rechtsdienstes des Rates zu diesem offensichtlichen Grundrechtsverstoß ist bisher nicht eingeholt worden.

Wenn die EU-Regierungen tatsächlich mit dieser radikalen Position zur Chatkontrolle in die Trilogverhandlungen gehen, droht das Parlament hinter verschlossenen Türen erfahrungsgemäß seine Ausgangsposition schrittweise aufzugeben und sich auf schlechte und gefährliche Kompromisse einzulassen, die unsere Sicherheit im Netz auf Spiel setzen.“

Im Einzelnen kritisiert Breyer an dem geleakten Textvorschlag: „Die Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger.

Auch dass Chats erst ab zwei Meldungen der hochunzuverlässigen Algorithmen ausgeleitet werden sollen, ist bedeutungslos, weil falsch gemeldete Strandbilder oder einvernehmliches Sexting wohl selten nur ein einziges Foto umfassen. Die EU-Innenkommissarin hat selbst erklärt, dass die Polizei mit drei von vier ausgeleiteten Chats nichts anfangen kann.“

Breyers Infoportal und Dokumentenarchiv zur Chatkontrolle: chatkontrolle.de
[1] Link
[2] Link
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei


26.3.2024: Kontrolle, Marginalisierung, Ruhigstellung oder Aufstandsbekämpfung – KI-Systeme sind prädestiniert dafür, die Weltkrise des Kapitals zu managen. (KI und Kapital, Teil 2)

"Eine besonders effektive Methode des vom Aussterben bedrohten Genres des subversiven Science-Fiction-Horrors besteht darin, die gegebene spätkapitalistische Realität nur geringfügig zu überspitzen, nur einige Momente der Gesellschaft ins Reich der Fiktion zu überführen. Ein Klassiker, der sich dieser Methode bediente, ist John Carpenters „Sie leben“,1 in dem kapitalistische Ausbeutung, Unterdrückung und Weltzerstörung auf eine klandestine Alieninvasion zurückgeführt werden, in deren Folge durch Fernsehsender ausgestrahlte Signale die Wahrnehmung der Menschen manipulieren. Spezielle Brillen blocken das Signal ab und lassen die codierte, manipulative Wahrheit hinter den kapitalistischen Alltagsgegenständen erkennen, wenn etwa Dollarscheine mit der Aufschrift „This is your God“ bedruckt sind. Es braucht nicht viel, um den Horror des Alltags unterm Kapital, an den sich die Menschen zwangsläufig gewöhnen, mittels Science-Fiction im Kinosaal aufleben zu lassen.
Einen subtileren, nicht minder effektiven Weg geht der Film Advantageous,2 in dem die Protagonistin von einem Hightech-Konzern durch die Drohung mit Arbeitslosigkeit und sozialen Abstieg gezwungen wird, sich als Versuchskaninchen einer Bewusstseinstransplantation in einen neuen Körper zu unterziehen. ..."
Tomasz Konicz Link


20.3.2024: Hinter verschlossenen Türen haben EU-Regierungen die Arbeit am Gesetzentwurf zur Chatkontrolle wieder aufgenommen und wollen sie bis Juni doch noch beschließen

Der geleakte Vorschlag[1] der belgischen Ratspräsidentschaft zeigt, dass der extreme Ausgangsentwurf derEU-Kommission zur Chatkontrolle im Kern unverändert beibehalten
werden soll, warnt der Europaabgeordnete und profilierteste Gegner
der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei):
„Öffnet man die neue Mogelverpackung, kommt die hässliche alte Fratze der Chatkontrolle unverändert zum Vorschein: Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört
unser digitales Briefgeheimnis. Außerdem soll bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren (sog. Client-side scanning) – das zerstört sichere Verschlüsselung.
Höchste Alarmstufe besteht deshalb, weil bisher kritische EU-Regierungen die umverpackten Pläne loben und dadurch die Sperrminorität nicht mehr steht. Selbst von der Bundesregierung fehlt eine klare Absage für die flächendeckende Chatkontrolle unverschlüsselter Dienste. Auch die Meinung des Rechtsdienstes des Rates zu diesem offensichtlichen Grundrechtsverstoß ist bisher nicht eingeholt worden.
Im Einzelnen ist die Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste` bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger.
Auch dass Chats erst ab zwei Meldungen der hochunzuverlässigen Algorithmen ausgeleitet werden sollen, ist bedeutungslos, weil falsch gemeldete Strandbilder oder einvernehmliches Sexting wohl selten nur ein einziges Foto umfassen. Die EU-Innenkommissarin hat selbst erklärt, dass die Polizei mit drei von vier ausgeleiteten Chats nichts anfangen kann.“

[1] Neuer Vorstoß zur Chatkontrolle:

Link
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei

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20.3.2024: BfDI-Tätigkeitsbericht 2023: Datenschutzbeauftragter kritisiert E-Patientenakte

„Zum letzten Mal legt Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter seinen Jahresbericht vor. Darin übt er erneut Kritik an der Digitalisierung der Patientenakte. Doch das ist nicht seine einzige Beanstandung. (…) Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, sie lehnten es für sich aktiv ab. Diese Widerspruchslösung greife erheblich in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung ein, so Kelber. Meldung der Tagesschau siehe Labournet.de Link


21.3.2024: Entfällt die Pflicht zum Fingerabdruck im Personalausweis?

Seit Jahren bekommt digital-Courage fast täglich Anrufe und Zuschriften von Menschen, die genau wie wir nicht wie Tatverdächtige behandelt werden wollen, wenn sie einen neuen Personalausweis wollen. Seit 2021 müssen dafür zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem Ausweis gespeichert werden. Dagegen hat digital-Courage damals Klage eingereicht – heute ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gekommen.
Hier eine Zusammenfassung:

Die EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht ist nicht im korrekten Verfahren beschlossen worden und ist deshalb ungültig. Ein Erfolg für Digitalcourage!
Allerdings bleibt die Speicherpflicht trotzdem in Kraft bis Ende 2026.
Das bedeutet: Alle, die einen Personalausweis beantragen, müssen zur Zeit weiterhin ihre Fingerabdrücke abgeben.
Doch die Uhr tickt für die Speicherpflicht: Wenn bis Ende 2026 keine neue Verordnung beschlossen wurde, entfällt die Fingerabdruckpflicht. Und das wird diesmal schwieriger, denn mit dem korrekten Gesetzgebungsverfahren reicht ein einziger EU-Staat, um die Verordnung abzulehnen.
Das heißt: Das Thema ist zurück auf der politischen Agenda!
Vielen Dank an alle, die unsere Klage durch ihre Spenden möglich gemacht haben! Jetzt müssen wir weiter dranbleiben, um EU-Mitgliedsstaaten zu überzeugen, sich gegen das Speichern der Fingerabdrücke auszusprechen! Helfen Sie uns, hartnäckig zu bleiben – werden Sie Digitalcourage-Fördermitglied: Link. Der EuGH hat die Verordnung aus verfahrensrechtlichen Gründen für ungültig erklärt. Das ist ein Erfolg. Aber wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht die Fingerabdruckpflicht kippt, weil sie nicht vereinbar mit unseren EU-Grundrechten ist. Die Fingerabdrücke werden keineswegs sofort gelöscht, wenn der Personalausweis hergestellt worden ist. Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter gespeichert werden. Diese Daten können so bei Hackangriffen auf Behörden entwendet werden. Außerdem lässt die Verordnung zu, dass die Fingerabdrücke auch für andere Zwecke als für Ausweise genutzt werden können – wenn es zum Beispiel ein nationales Gesetz gibt, das das vorsieht. Die EU macht hier quasi die Hintertür weit auf, stellt alles zum Abtransport der Fingerabdruck-Daten zur Verfügung – will aber nicht verantwortlich sein für das, was dann passiert. Dieses Scheunentor hat auch der EuGH leider nicht geschlossen. Bis zum 31.12.2026 kann die EU jetzt eine neue Verordnung auf die Beine stellen und in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren beschließen. Dieses „besondere Gesetzgebungsverfahren” erfordert unter anderem eine Einstimmigkeit im EU-Rat. Das bedeutet: Wenn wir dort Unterstützer für unsere Position für Persönlichkeitsrechte und gegen die Sicherheitsrisiken von Fingerabdrucksammlungen gewinnen, wird es keine neue EU-Verordnung geben. Und das ist nicht unrealistisch: Mit dem korrekten Verfahren wäre die Ursprungsverordnung 2019 nicht durchgegangen, denn damals hat es zwei Gegenstimmen gegeben. Wir haben also eine Chance! Wir wollen Silvester 2026 das Ende der Fingerabdruckpflicht für den Personalausweis feiern!
Mit entschlossenen Grüßen
Rena Tangens und das ganze Team von Digitalcourage
PS: Wir haben eine Chance – unterstützen Sie unseren Einsatz gegen Fingerabdrücke im Personalausweis als Digitalcourage-Fördermitglied! Link


21.4.2024: Piraten: Kurswechsel bei Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen jetzt!

Die Piratenpartei begrüßt die heutige Ungültigerklärung der Verordnung zur Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen mit Wirkung ab 2027 [1] als Etappensieg: „Auch wenn der Gerichtshof die Abnahme der Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung leider nicht in der Sache beanstandete, hat der Fingerabdruckzwang nur bei Einstimmigkeit und Einigkeit aller EU-Regierungen eine Zukunft. Ich appelliere an die Ampelparteien, diese Überwachungsaltlast der GroKo auslaufen zu lassen! Der gesamten Bevölkerung wie sonst nur Tatverdächtigen zwangsweise die Fingerabdrücke abzunehmen, ist durch allenfalls minimale Sicherheitsgewinne nicht zu rechtfertigen und erinnert an dunkle Zeiten unserer Geschichte. In Großbritannien gibt es bis heute überhaupt keine Personalausweise, zumal längst nicht jeder ins Ausland verreist.“
Die Spitzenkandidatin der Piratenparteil zur Europawahl Anja Hirschel ergänzt: „Fingerabdrücke sind leicht abzugreifen und zu vervielfältigen. Im Falle eines Identitätsdiesbstahls können Fingerabdrücke, anders als Passwörter, nicht einfach geändert werden. Deshalb muss mit derartigen biometrischen Informationen besonders sorgsam umgegangen werden.
Mit der Abbildung des Gesichtes sind bereits Biometriedaten auf dem Personalausweis vorhanden. Da beide auf dem Prinzip des optischen Vergleichs von Körpermerkmalen beruhen kann auch nicht von einem zweiten Faktor zur Erhöhung der Sicherheit gesprochen werden: 2FA setzt voraus, dass zwei unterschiedliche und unabhängige Komponenten verwendet werden.
Fingerabdrücke und Gesicht haben jedoch eines gemeinsam: Den menschlichen Körper, unser persönlichstes Gut. Aktuell dürfen private Akteure nicht auf diese Daten zugreifen, eine zukünftige Verknüpfung mit anderen Identitätsverfahren (eIDAS)ist jedoch einrealistisches Szenario, das bedacht werden muss.“
[1] Pressemitteilung des Gerichtshofs:
Link
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei


20.3.2024: Rechtzeitig vor den Ferien: EU verschärft Überwachung von Flugreisenden

Der federführende LIBE-Ausschuss im EU-Parlament hat heute für eine verschärfte Überwachung von Flugreisenden gestimmt. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erklärt die Auswirkungen und seine Ablehnung:
„Dass außereuropäische Flüge unter Generalverdacht gestellt werden, war schon bisher so. Selbst wenn es bei innerdeutschen oder Schengenflügen gar keine Grenzkontrollen gibt, müssen die Fluggesellschaften künftig einen maschinenlesbaren Ausweis einlesen und die Passagierdaten melden. Das erleichtert die Erstellung von Bewegungsprofilen enorm.
Ob und welche Passagierdaten bei grenzkontrollfreien Flügen ans BKA oder ausländische Strafverfolger gemeldet werden ist geheim. Die geheime Meldung ist mitnichten auf Tatverdächtige beschränkt, sondern erfasst komplette Flugverbindungen auf Grundlage einer schwammigen ‚Risikoanalyse.

Diese Verschärfung der Flugreisendenüberwachung widerspricht der Errungenschaft der Abschaffung von Grenzkontrollen. Es ist nicht gerechtfertigt, unverdächtige Flugreisende unter Generalverdacht zu stellen. Deswegen habe ich der Reform bei der Abstimmung eine klare Absage erteilt.“
Die API-Reform bedarf noch einer finalen Plenarabstimmung, bevor sie in Kraft tritt.

Die neuen Verordnungen im Wortlaut:
Link
Link
Pressemitteilung des EU-Rates: Link


20.3.2023: KI-Verordnung mit Löchern

Abstrakt und voller Schlupflöcher: EU-Parlament nickt »AI Act« ab.
Staaten und Firmen können häufig selbst entscheiden, welche Regeln sie
anwenden
Sebastian Edinger für Junge Welt Link

20.3.2024: BRD für »schlanke Umsetzung« von »AI Act«

Bundesregierung will Spielräume zur Aushöhlung nutzen, um bei
KI-Geschäften vorn mitzuspielen
Sebastian Edinger für Junge Welt Link


19.3.2024: Neue EU-Bargeldobergrenze und Verbot anonymer Kryptozahlungen drohen

Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments haben heute mehrheitlich einschneidenden neuen Anti-Geldwäschegesetzen zugestimmt: Anonyme Barzahlungen über 3.000 € werden im geschäftlichen Verkehr verboten. Barzahlungen über 10.000 € werden im geschäftlichen Verkehr sogar komplett verboten. Und anonyme Zahlungen in Kryptowährungen an von Anbietern betriebene Geldbörsen (hosted wallets) werden ohne Schwellenwert schon bei Minimalbeträgen untersagt.

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) erklärt seine Gegenstimme wie folgt:

“Anonyme Zahlungen zu verbieten, hat bestenfalls minimal senkende Effekte auf die Kriminalität, würde aber unbescholtenen Bürgern die finanzielle Freiheit nehmen. Welche Medikamente oder welches Sexspielzeug ich einkaufe, welche politischen oder sexualbezogenen Filme ich ansehe, geht niemanden etwas an. Zum Einsammeln von Spenden sind Dissidenten wie der verstorbene Alexej Navalny und seine Ehefrau weltweit heute zunehmend auf anonyme Spenden in virtuellen Währungen angewiesen. Auch Wikileaks wurde von Kreditkartenfirmen bereits der Spendenhahn zugedreht. Wo jede Zahlung erfasst und für immer gespeichert wird, drohen Hackerangriffe, unberechtigte Ermittlungen und eine abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende.

Dieser EU-Krieg gegen das Bargeld wird sich noch böse rächen! Seit Tausenden von Jahren haben Gesellschaften auf der ganzen Welt mit Bargeld, das die Privatsphäre schützt, gelebt. Mit der schleichenden Abschaffung des Bargelds drohen Negativzinsen und das jederzeitige Abdrehen der Geldversorgung über Kartensperrungen. Die Abhängigkeit von Banken nimmt bedrohlich zu. Eine derartige finanzielle Entmündigung gilt es zu stoppen.

Wir müssen stattdessen Wege finden, die besten Eigenschaften von Bargeld in unsere digitale Zukunft mitzunehmen. Auch im Netz haben wir ein Recht darauf, in Kryptowährungen bezahlen und spenden zu können, ohne dass unser Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen aufgezeichnet wird. Wenn die EU glaubt, virtuelle Währungen im Alleingang regulieren zu können, hat sie das weltweite Internet nicht verstanden.”
Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei zur Europawahl Anja Hirschel unterstreicht: „Bargeldzahlungen werden immer weiter eingeschränkt und gleichzeitig anonymes Bezahlen im Netz verboten. Dies führt zu einer immer detaillierteren Nachverfolgbarkeit unseres Konsums und Privatlebens. Wie viel ich wofür wann und wo ausgebe, lässt immer genauere Rückschlüsse auf mich als Person zu. In Zusammenhang mit den nationalen Diskussionen um Bezahlkarten für verschiedene Menschengruppen kann dies ein Baustein hin zu einer gesetzliche Grundlage zur späteren Profilbildung und Kontrolle selbst von legalen Ausgaben darstellen.“

Hintergrund zur Bargeldobergrenze:
2017 fragte die EU-Kommission schon einmal die Öffentlichkeit nach ihrer Meinung zur Begrenzung von Barzahlungen. Mehr als 90 % der antwortenden Bürger sprachen sich gegen einen solchen Schritt aus. Die Befragten hielten das anonyme Bezahlen mit Bargeld für eine “essentielle persönliche Freiheit” und waren der Meinung, dass “Beschränkungen für Bargeldzahlungen ineffektiv sind, um die möglichen Ziele (Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Steuerhinterziehung) zu erreichen”. Laut einer EZB-Umfrage verwenden bis zu 10% der Bürger Bargeld auch für Beträge über 10.000 € (z.B. beim Autokauf). Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hat das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“.

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Im Gegensatz zu Bargeld, das völlig anonym ist, können Transaktionen mit Kryptowährungen gerade im Fall von Bitcoin über die “Blockchain” nachvollzogen werden. Wo virtuelle Vermögenswerte in der Vergangenheit für kriminelle Aktivitäten verwendet wurden, war eine strafrechtliche Verfolgung möglich, etwa indem ungewöhnliche Muster erkannt und Verdächtige identifiziert wurden. Einige Kriminelle haben sich im Laufe der Zeit selbst de-anonymisiert, und jeder Kriminelle wird irgendwann seine digitalen Gelder gegen echtes Geld eintauschen müssen. Virtuelle Guthaben sind von geringer Relevanz für das globale Finanzsystem. Es gibt keine belastbaren Nachweise dafür, dass virtuelle Währungen nennenswert zur Geldwäsche genutzt würden. EU-Vorschriften können durch Verwendung von Nicht-EU-Wallet-Diensten leicht umgangen werden. Virtuelle Vermögenswerte können auch direkt von einer Person zu einer anderen übertragen werden, ohne Zwischenhändler einzuschalten (unhosted wallets), so dass Identifizierungspflichten leerlaufen. Dennoch wird im geschäftlichen Verkehr in aller Regel an hosted wallets gezahlt werden und das Anonymitätsverbot greifen.
PM Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piraten

15.3.2024: EU beschließt: Kontrollverlust der Patienten über ihre Gesundheitsdaten

In der Nacht haben sich die Mehrheit des EU-Parlaments und der EU-Regierungen auf einen Deal zur Schaffung eines „Europäischen Gesundheitsdatenraums“ geeinigt.[1] Vereinbart wurde u.a.:

1. Das deutsche und österreichische Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte ist damit gerettet.Ein europaweiter Zwang zur elektronischen Patientenakte konnte auf Initiative u.a. des Europaabgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer verhindert werden.

2. Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen. Das von der Bundesregierung geplante Recht speziell grenzüberschreitenden Datenzugriffen widersprechen zu können, ermöglicht die Verordnung nicht. Breyer kritisiert diesen Punkt scharf: „Das widerspricht dem Interesse und Willen der Patienten, von denen laut Meinungsumfrage[2] nur eine Minderheit einen grenzüberschreitenden europaweiten Zugriff auf ihre Patientenakte wünscht. Es wird auch der Sensibilität von Gesundheitsdaten nicht annähernd gerecht, die von Suchtkrankheiten, psychischen Störungen, Schwangerschaftsabbrüchen bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen reichen.“

3. Die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob die sensiblen Gesundheitsdaten in Europa gespeichert werden müssen oder ob auch eine außereuropäische Speicherung etwa in den USA zulässig ist. Die Bundesregierung plant bisher nicht, eine Speicherung von Gesundheitsdaten in Europa zu verlangen.

4. Die Parlamentsmehrheit hat die Forderung nach einer unabhängigen Zertifizierung der Sicherheit europäischer Gesundheitsdatensysteme aufgegeben.

5. Ohne Einwilligung des Patienten können behandelnde Ärzte europaweit dessen komplette Patientenakte einsehen – es sei denn er widerspricht ausdrücklich. Ohne Einwilligung des Patienten erhalten künftig europaweit auch Gesundheitsministerien und Gesundheitsbehörden, Universitäten, zur Forschung und Produktentwicklung auch Technologieunternehmen und Pharmaindustrie Zugang zu anonymisierten und personenbezogenen identifizierbaren (nur pseudonymisierten) Patientenakten – es sei denn der Patient widerspricht ausdrücklich. Kein Widerspruchsrecht gibt es gegen die Weitergabe medizinischer Registerdatensätze und von Abrechnungsdatensätzen. Um Einwilligung werden Patienten nur vor Zugriff auf ihre genetischen Daten gefragt, nicht aber etwa bei Informationen über Psycho- und Suchttherapien, Schwangerschaftsabbrüchen, Sexual- und Reproduktionsstörungen.

Breyers Fazit: „Informationen über unsere körperliche und geistige Gesundheit sind äußerst sensibel. Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzten vertraulich behandelt werden, lassen wir uns vielleicht nicht mehr behandeln und steigt das Suizidrisiko. Die EU lässt sensibelste Patientenakten anhäufen, vernetzen und weitergeben, ohne aber die Kontrolle und Selbstbestimmung der Patienten über ihre Daten sicherzustellen. Laut Umfragen wollen mehr als 80% der EU-Bürger selbst über die Weitergabe ihrer Patientenakten entscheiden. Mehrheitlich wollen sie um Einwilligung gebeten werden.[3] Der EU-Deal ist weit davon entfernt. Er verrät die Interessen und den Willen der Patienten, um ihre Daten an Big Tech und Pharmariesen zu verkaufen. Der mit dieser Verordnung einhergehenden Entmündigung von Patienten erteilen wir Piraten eine klare Absage.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, kommentiert: “Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei allerdings nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecke vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig. Dies würde eine gewisse Entscheidungshoheit jedes Menschen über die persönlichen Daten ermöglichen. Wird allerdings nicht einmal ein Opt-Out Verfahren (aktiver Widerspruch) etabliert, so bedeutet dies letztlich die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information. Und das obwohl Ärzte in Deutschland gemäß § 203 StGB berufsständisch zurecht der Schweigepflicht unterliegen, wie u.a. auch Rechtsanwälte. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf vertrauliche Versorgung und Beratung stehen jetzt auf dem Spiel.”
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Pläne.
[1] Link
[2] Link
[3] Link
Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei

14.3.2024: Digitalzwang bei Bahncards: Ohne Kundenkonto kein günstiges Ticket

„Die Bahn zwingt Bahncard-Kund.innen ein Online-Kundenkonto auf. Angeblich zum Wohle der Umwelt. Oder geht es doch um etwas ganz anderes?
„Um gemeinsam mit Ihnen unserer Umwelt Gutes zu tun, werden wir ku?nftig auf Plastik bei der BahnCard verzichten…”. So hat die Bahn eine E-Mail eingeleitet, die heute vielen Bahncard-Kund.innen bekommen haben. Die Schlussfolgerung aus dem Plastiksparenwollen lautet bei der Bahn: Die Bahncard gibt es nur noch mit einem Online-Kundenkonto. Ohne Account kein günstiges Ticket, heißt das also.
Eigentlich wollte die Bahn ihre BahnCard-Rabattkarten sogar in Zukunft ausschließlich über die eigene App anbieten. Ja, richtig: genau die App, gegen die Digitalcourage gerade klagt, weil sie voller Tracker ist, die munter Daten an andere Konzerne weitergeben. Dagegen hat es massive Proteste gegeben. Wir haben uns in der Presse deutlich gegen die entgleiste Digitalzwang-Strategie der Bahn ausgesprochen. Und sehr viele Menschen haben uns ihren Frust darüber mitgeteilt und uns ihre Beschwerden an die Bahn weitergeleitet. Daraufhin ist die Bahn immerhin einen kleinen Schritt zurückgerudert – statt App soll in Zukunft auch ein Ausdruck der Bahncard-Informationen akzeptiert werden.
Der dicke Haken dabei: Der Ausdruck soll nur online und mit einem Online-Kundenkonto zu bekommen sein. Wir halten das Umweltschutz-Argument von Anfang an für ein löchriges Feigenblatt…“
Julia Witte für Digitalcourage Link

14.3.2024: EU-Gesundheitsdatenraum auf der Zielgeraden: Werden unsere Patientenakten
zwangsweise europaweit freigegeben?


Heute Abend finden in Brüssel die abschließenden Verhandlungen zum Europäischen Gesundheitsdatenraum statt. Einer der Verhandler, der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Datenschützer Dr. Patrick Breyer, weist auf eine mögliche folgenschwere Änderung in letzter Minute hin:

„Auf den letzten Meter droht das Recht der Patienten gestrichen zu werden, einem Zugriff auf ihre Patientenakte aus dem Ausland widersprechen zu können (Artikel 8F Absatz 2). Wer eine elektronische Patientenakte nutzt, könnte seine nicht-anonymisierte Patientenakte damit automatisch auch für den europaweiten grenzüberschreitenden Zugriff u.a. durch ausländische Behandler, Behörden und Forscher freigeben. Das widerspricht dem Interesse und Willen der Patienten, von denen laut Meinungsumfrage nur eine Minderheit einen grenzüberschreitenden Zugriff auf ihre Patientenakte wünscht. Es wird auch der Sensibilität der Daten nicht annähernd gerecht, die von Suchtkrankheiten, psychischen Störungen, Schwangerschaftsabbrüchen bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen reichen.“

Breyer weist auch auf weitere Knackpunkte der Verhandlungen hin:

„Mit großer Anstrengung ist es uns zwar gelungen, einen europaweiten Zwang zur elektronischen Patientenakte zu verhindern. Wer aber einmal im System ist, dem droht je nach Verhandlungsausgang der Ausverkauf seiner Geschlechtskrankheiten und sexuellen Störungen, Impotenz und Unfruchtbarkeit, Schwangerschaftsabbrüche, Süchte und psychischen Krankheiten an Techkonzerne und Pharmaindustrie zur ‚Produktentwicklung‘ oder zum Trainieren von KI-Produkten, an Gesundheitsministerien und Krankenkassen, an Lehrpersonal zum Vorzeigen von Patientenaufnahmen in Vorlesungen – ohne jegliche verbriefte Kontrolle der Patienten, ohne garantiertes Widerspruchsrecht oder Einwilligungserfordernis, selbst für intimste Leiden. Die unter Pseudonym zugänglichen Patientendaten bleiben identifizierbar. Letztendlich droht so das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und der Verzicht auf dringend notwendige Behandlungen aus Sorge vor Stigmatisierung, unter Umständen sogar Suizide. Profitinteressen soll unverfroren Vorrang vor dem Patienteninteresse gegeben werden.

Eine unabhängige Zertifizierung der Sicherheit europäischer Gesundheitsdatensysteme ist fraglich. Und die Speicherung unserer Patientenakten droht selbst außerhalb Europas, etwa in den USA, zugelassen zu werden.

Insgesamt wollen EU-Regierungen und EU-Kommission sensibelste Patientenakten anhäufen, vernetzen und weitergeben lassen, ohne aber die Kontrolle und Selbstbestimmung der Patienten über ihre Daten garantieren zu wollen. ‚Alles geht, nichts muss‘ ist kein Ansatz, dem Patienten vertrauen können. Ohne Vertrauen kann ein Europäischer Gesundheitsdatenraum nicht funktionieren. Laut Umfragen wollen mehr als 80% der EU-Bürger selbst über die Weitergabe ihrer Patientenakten entscheiden. Ich werde in den finalen Verhandlungen alles geben, um für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und das Arztgeheimnis zu kämpfen. Dafür bin ich Volksvertreter.“

Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party


14.3.2024: KI-Gesetz: Gesichtsüberwachung droht europäischer Alltag zu werden

Heute haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz oder AI Act) verabschiedet, mit dem neue Regeln für die Nutzung künstlicher Intelligenz in der EU eingeführt werden. Der digitale Freiheitskämpfer und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt davor, dass das Gesetz den Weg für die Einführung biometrischer Massenüberwachung in Europa freimacht, wo sich EU-Regierungen dafür entscheiden:

„Mit diesem KI-Gesetz will die EU China offenbar nicht nur technologisch sondern auch innenpolitisch nacheifern. Flächendeckende und permanente Echtzeit-Gesichtserkennung, einschüchternde Verhaltensüberwachung im öffentlichen Raum wie in Hamburg eingesetzt, fehleranfällige Gesichtserkennung in Videoüberwachungsbändern von Demonstrationen schon bei Bagatelldelikten, die KI-gestützte Auswertung der Herkunft von Personen, unwissenschaftliche ‚Video-Lügendetektoren‘ – keine dieser dystopischen Technologien verbietet der AI Act unseren Regierungen, zu denen auch illiberale und rechtsextreme Regierungen wie in Ungarn oder Italien zählen. Statt uns vor einem High-Tech-Überwachungsstaat zu schützen, regelt der AI Act penibel, wie man ihn einführt. So wichtig eine Regulierung von KI-Technologie ist, ist die Verteidigung unserer Demokratie gegen die Errichtung eines High-Tech-Überwachungsstaats für uns Piraten nicht verhandelbar.

Überwachungsexperimente in den Ländern zur ‚Gefahrenabwehr‘ wie mit Verhaltensüberwachung in Hamburg oder Mannheim laufen bereits. Die nächste Große Koalition oder gar eine Regierung mit AfD-Beteiligung kann auch die EU-Anleitung zur Einführung biometrischer Echtzeit-Gesichtsüberwachung jederzeit aufgreifen.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, fügt hinzu: „Der AI Act ebnet den Weg für die Einführung einer nie dagewesenen Massenüberwachung in Europa. Der Aufbau einer flächendeckenden, automatisierten Überwachungsinfrastruktur inklusive biometrischer Fernerkennungssysteme wird damit ermöglicht. Eine permanente Gesichtsüberwachung in Echtzeit würde dann zu unserer neuen Realität.“
Breyer bekräftigt: „Einer gesucht, alle überwacht? Mit dieser gesetzlichen Anleitung zu biometrischer Massenüberwachung kann unser Gesicht in der Öffentlichkeit mit der Begründung ‚Personenfahndung‘ immer und überall flächendeckend und verdachtslos gescannt werden. Die vermeintlichen Ausnahmen sind Augenwischerei – wegen der im ‚AI Act‘ genannten Delikte sucht die Justiz per Europäischem Haftbefehl nach über 6.000 Menschen. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht mehr frei! In der Realität wurde mit biometrischer Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums noch kein einziger Terrorist gefunden, kein einziger Anschlag verhindert, stattdessen führt sie zu unzähligen Festnahmen Unschuldiger und bis zu 99% Falschverdächtigungen. Das Gesetz legitimiert und normalisiert eine Kultur des Misstrauens. Es führt Europa in eine dystopische Zukunft eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild.“

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag Breyers, die von YouGov in 10 EU-Ländern durchgeführt wurde, lehnt eine deutliche Mehrheit der Europäer:innen biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum ab.[1]

Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben ein “generelles Verbot des Einsatzes von KI zur automatischen Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen” gefordert, da dies “direkte negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Freizügigkeit” habe. Mehr als 200 zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivisten, Technikspezialisten und andere Experten auf der ganzen Welt setzen sich für ein weltweites Verbot biometrischer Erkennungstechnologien ein, die eine massenhafte und diskriminierende Überwachung ermöglichen. Sie argumentieren, dass “diese Instrumente die Fähigkeit haben, Menschen zu identifizieren, zu verfolgen, auszusondern und zu verfolgen, wo immer sie sich aufhalten, und damit unsere Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten untergraben”. Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte spricht sich gegen den Einsatz biometrischer Fernerkennungssysteme im öffentlichen Raum aus und verweist auf die “mangelnde Einhaltung von Datenschutzstandards”, “erhebliche Probleme mit der Genauigkeit” und “diskriminierende Auswirkungen”.
Das Europäische Parlament hatte sich im vergangenen Jahr noch für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung ausgesprochen!

[1] Link
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
E-Mail: europa@patrick-breyer.de (Nachrichten lesen und beantworten mei
Das Europaparlament nahm das KI-Gesetz der EU am Mittwoch in Straßburg mit einer klaren Mehrheit an. 523 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 46 dagegen, und 49 enthielten sich. Der Ministerrat hatte das Gesetz schon anfang Februar angenommen. Es tritt im Frühjahr 2026 in Kraft. „Europa wird zum globalen Maßstab für vertrauenswürdige künstliche
intelligenz“, sagte der zuständige EU-kommissar thierry Breton.


13.3.2024: Trotz biometrischer Überwachung: EU-Parlament macht Weg frei für KI-Verordnung

Die KI-Verordnung macht den Weg frei für biometrische Gesichtserkennung in der EU. Auch an vielen anderen Stellen bietet sie große Schlupflöcher für Behörden und Unternehmen. Das EU-Parlament wollte Grundrechte besser schützen – und hat dem Kompromiss nun doch zugestimmt.
Chris Köver für Netzpolitik - in Überwachung - 3 Ergänzungen Link

13.3.2024: Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer kommentiert:
„Das Medienfreiheitsgesetz ist ein Meilenstein beim Schutz von Journalist:innen in Europa

Besonders Länder wie Ungarn, wo es kaum noch kritische Presse gibt, sind dringend darauf angewiesen. Dass das Ausspionieren von Journalistenhandys mit Spyware ausdrücklich möglich bleibt, ist einer Demokratie, in der die Pressefreiheit garantiert ist, unwürdig. Allerdings fehlt der EU ohnehin die Kompetenz, das Hacken von Journalistenhandys unter dem Deckmantel des Schutzes der nationalen Sicherheit zu stoppen.

Das geplante Europäische Gremium für Mediendienste soll bedenklicherweise ‚Maßnahmen gegen ausländische Medien‘ koordinieren. Wenn wir aber anfangen, den Zugang unserer eigenen Bürger zu ausländischen Informationsquellen abzuschneiden und Auslandsmedien zu zensieren, ist das aus meiner Sicht nicht vereinbar mit den Grundsätzen eines freien Landes und eines mündigen Bürgers. Dem EU-Medienfreiheitsgesetz fehlt zudem ein Schutz legaler Medieninhalte vor Plattformzensur. So bekommen die willkürlich festgelegten AGB der Social Media-Konzerne quasi Vorrang vor der Pressefreiheit.

Zusammenfassend bedeutet dieses Medienfreiheitsgesetz einen zwar unzureichenden, aber doch deutlich stärkeren Schutz der freien Medien als tragende Säule unserer Demokratie."

Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party

13.3.2024: KI-Gesetz/AI Act: Betriebsanweisung zur Errichtung eines High-Tech Überwachungsstaats
Am 13. März 2024 stimmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz oder AI Act) ab, mit dem neue Regeln für die Nutzung künstlicher Intelligenz in der EU eingeführt werden sollen. Der digitale Freiheitskämpfer und EU-Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der gegen die Verordnung stimmen will, warnte in seinem Redebeitrag vor den Folgen:

„Stellen Sie sich ein Europa vor, in dem nach dem Motto ‚einer gesucht, alle überwacht` überall mit unzuverlässiger und einschüchternder Technik unser Gesicht gescannt wird und Sie jederzeit mit Festnahme aufgrund einer Verwechselung rechnen müssen. Ein Europa, in dem Sie für abweichendes und ‚auffälliges` Verhalten automatisch der Polizei gemeldet werden, in dem Sie bei Gesprächen mit Beamten von unwissenschaftlichen Gesichtsüberwachungsalgorithmen der Lüge bezichtigt werden können, auch wenn Sie doch die Wahrheit sagen. Keine dieser dystopischen Technologien verbietet das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz unseren Regierungen – offenbar will die EU China nicht nur technologisch sondern auch innenpolitisch überholen.

Statt uns vor einem High-Tech-Überwachungsstaat zu schützen, regelt der AI Act penibel, wie man ihn einführt. Deshalb sage ich: Nein zu einem Leben unter ständiger Überwachung und einer Kultur der Angst, Nein zu einem EU-Gesetz, das biometrische Massenüberwachung ermöglicht, und Nein zu Politikern, die sie tatsächlich einführen wollen, wie Friedrich Merz. Ja zu unserem Recht auf Freiheit und Privatsphäre, zu Vielfalt, zu unserem Recht unser Glück selbst zu suchen. Für eine Zukunft in Freiheit lohnt es sich zu kämpfen – jetzt erst recht!“

Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party


7.3.2024: Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS): In entscheidender Verhandlungsrunde droht Kontrollverlust der Patienten über ihre Daten

Heute Abend ab 18 Uhr findet hinter verschlossenen Türen die mutmaßlich letzte Verhandlungsrunde (Trilog) zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) statt. Einer der Verhandler, der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, erklärt, was in den Verhandlungen auf dem Spiel steht:

„Mit großer Anstrengung ist es uns zwar gelungen, einen europaweiten Zwang zur elektronischen Patientenakte zu verhindern. Wer aber einmal im System ist, dem droht je nach Verhandlungsausgang der Ausverkauf seiner Geschlechtskrankheiten und sexuellen Störungen, Impotenz und Unfruchtbarkeit, Schwangerschaftsabbrüche, Süchte und psychischen Krankheiten an Techkonzerne und Pharmaindustrie zur ‚Produktentwicklung oder zum Trainieren von KI-Produkten, an Gesundheitsministerien und Krankenkassen, an Lehrpersonal zum Vorzeigen von Patientenaufnahmen in Vorlesungen – ohne jegliche verbriefte Kontrolle der Patienten, ohne garantiertes Widerspruchsrecht oder Einwilligungserfordernis, selbst für intimste Leiden. Die unter Pseudonym zugänglichen Patientendaten bleiben identifizierbar. Letztendlich droht so das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und der Verzicht auf dringend notwendige Behandlungen aus Sorge vor Stigmatisierung, unter Umständen sogar Suizide. Profitinteressen soll unverfroren Vorrang vor dem Patienteninteresse gegeben werden.

Das EU-Parlament fordert ein europaweit garantiertes und vollständiges Widerspruchsrecht von Patienten gegen die Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten an Dritte, stößt aber auf erbitterten Widerstand von EU-Regierungen und EU-Kommission. Selbst das bereits beschlossene deutsche Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe für Forschungszwecke steht in den Verhandlungen auf dem Spiel und könnte eingeschränkt werden. In jedem Fall droht es mittelfristig unter Druck zu kommen, wenn in anderen EU-Staaten kein Widerspruchsrecht gilt und deshalb der deutsche ‚Pharmastandort über Benachteiligung klagt.

Je nach Verhandlungsausgang wird es Patienten unmöglich sein, die deutsche elektronische Patientenakte zu nutzen, ohne dass gleichzeitig ihre Daten grenzüberschreitend in der gesamten EU abrufbar werden. Eine unabhängige Zertifizierung der Sicherheit europäischer Gesundheitsdatensysteme ist fraglich. Und die Speicherung unserer Patientenakten droht selbst außerhalb Europas, etwa in den USA, zugelassen zu werden.

Insgesamt wollen EU-Regierungen und EU-Kommission sensibelste Patientenakten anhäufen, vernetzen und weitergeben lassen, ohne aber die Kontrolle und Selbstbestimmung der Patienten über ihre Daten garantieren zu wollen. Die Bundesregierung unterstützt das leider. ‚Alles geht, nichts muss` ist kein Ansatz, dem Patienten vertrauen können. Ohne Vertrauen kann ein Europäischer Gesundheitsdatenraum nicht funktionieren. Laut Umfragen wollen mehr als 80% der EU-Bürger selbst über die Weitergabe ihrer Patientenakten entscheiden. Ich werde in den finalen Verhandlungen alles geben, um für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und das Arztgeheimnis zu kämpfen. Dafür bin ich Volksvertreter.“


Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
E-Mail: europa@patrick-breyer.de (Nachrichten lesen und beantworten mei

5.3.2024: Technologie wird uns nicht retten! Informationstechniker:innen organisieren sich

In Berlin organisieren sich Programmierer:innen und Informationstechniker:innen in der Tech Workers Coalition (TWC) – Versuche der Selbstorganisation in einem schwierigen Umfeld. Mit dem Aktivisten Peter Müller sprach Matthias Becker.
Peter, du arbeitest als Softwareentwickler.
Seit zwanzig Jahren, in diesem Zeitraum habe ich nur zweimal den Job gewechselt!
Das klingt ganz anders als die Geschichten, die wir oft aus der IT-Branche hören – nächtelang durcharbeiten und vom Chef Pizza bestellen lassen…
Das sind Klischees. In der IT-Branche gibt es sehr unterschiedliche Arbeitsverhältnisse. Mir waren Sicherheit und Berechenbarkeit wichtig. In meiner jetzigen Firma wird das Arbeitsrecht peinlich genau eingehalten. In der vorherigen war ich 15 Jahre lang angestellt.
Wie bist du zur Tech Workers Coalition gekommen?
Mich hat angesprochen, dass IT-Angestellte sich mit politischen Themen beschäftigen und sich andererseits auf der Arbeit organisieren. Als die Covid-19-Pandemie einsetzte, gab es in vielen IT-Unternehmen Konflikte über die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten. Auch der Chef in meiner damaligen Firma versuchte, Home Office zu verhindern oder wenigstens so weit wie möglich einzuschränken. Das war der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die Unzufriedenheit über die Entlassungen und die intransparenten und ungleichen Löhne führten dazu, dass eine Welle von Betriebsratsgründungen einsetzte. Diejenigen, die sie vorantreiben wollten, fanden sich dann bei den Tech Work­ers zusammen, die sich ein Jahr zuvor gegründet hatten. Wir haben uns regelmäßig online getroffen und gegenseitig unterstützt. ...
Matthias Becker im Gespräch mit Peter Müller für Soz unter: Link

29.2.2024: EU-Verordnung über digitale Identitäten (eIDAS): Piraten unterstützen keinen Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger:innen!
Das EU-Parlament hat heute gegen die Stimmen der Piraten und ihrer Fraktion einer neuen EU-Verordnung zur digitalen Identität (eIDAS 2) zugestimmt: Eine neue digitale-Identitäts-App soll es EU-Bürgern ermöglichen, auf öffentliche und private digitale Dienste wie Facebook oder Google zuzugreifen und online zu bezahlen.

Dem Deal[1] wurde zugestimmt, obwohl IT-Sicherheitsexpert:innen und Wissenschaftler:innen öffentlich vor Massenüberwachung warnen[2] und zuletzt auch Desinformation der EU entgegen getreten sind.[3]

“Diese Verordnung ist ein Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger und gefährdet unsere Privatsphäre und Sicherheit im Internet”, kommentiert der Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. “Die Browsersicherheit wird untergraben, und Überidentifizierung wird nach und nach unser Recht auf anonyme Nutzung digitaler Dienste aushöhlen. Mark Zuckerberg sollte kein Recht haben, unseren Ausweis zu sehen! Wenn wir unser digitales Leben anstelle von Facebook und Google der Regierung anvertrauen, kommen wir vom Regen in die Traufe. Dieser Deal opfert unverzichtbare Anforderungen im Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments, die die eID-App datenschutzfreundlich und sicher gemacht hätten. Die EU verpasst die Chance, einen vertrauenswürdigen Rahmen zur Modernisierung und Digitalisierung unserer Gesellschaft zu schaffen. Wir werden die Umsetzung jetzt sehr genau beobachten, diese wird entscheidend über Chancen und Risiken der digitalen Identität bestimmen.”

Anja Hirschel, Spitzenkandidation der Piratenpartei für die Europawahl 2024, ergänzt: „Die eID wird eine schnelle und bequeme eindeutige Identifikation im Netz ermöglichen. Darin liegt der Nutzen, aber gleichzeitig auch die Gefahr: Ohne geeignete Schutzmaßnahmen und Regelungen ist es auch für Anbieter von Diensten, die eigentlich keinerlei verifizierte, persönliche Zuordnung benötigen, eine große Versuchung diesen `praktischen Dienst` anzubieten. So gelangen immer mehr persönliche Daten von uns in Hände, die diese nicht benötigen, und unser Onlineverhalten wird exakt nachvollziehbar, ob wir das nun wollen oder nicht.“

Die Piratenabgeordneten Mikulas Peksa und Dr. Patrick Breyer haben bis zur letzten Minute daran gearbeitet, zumindest einige der zahlreichen Risiken des EU-Systems zur digitalen Identität zu beseitigen. Ein großer Erfolg ist, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein werden, jedem Bürger eine lebenslängliche Personenkennziffer zuzuweisen. Die Nutzung der eID-App wird freiwillig sein, und es wird weiterhin möglich sein, mit anderen bestehenden Identifizierungs- und Authentifizierungsmitteln auf öffentliche und private Dienste zuzugreifen. Der App-Client wird quelloffen sein.

„Insgesamt bleibt das System jedoch ein Blankoscheck zur Überwachung der Bürger:innen im Netz“, so Breyer. „Wie Hunderte von Wissenschaftlern öffentlich warnen und entgegen den Behauptungen der EU könnten die Hersteller von Webbrowsern künftig gezwungen werden, unsere sicher verschlüsselte Internetnutzung (einschließlich intimer und sensibler Online-Aktivitäten) der staatlichen Überwachung preiszugeben. Dies ist ein inakzeptabler Angriff auf sichere Verschlüsselung. Die eID-App könnte auch dazu verwendet werden, unser digitales Leben zu überwachen, da Unbeobachtbarkeit ihrer Nutzung und Unverkettbarkeit nicht gefordert wird. Der Inhalt unserer eID-Wallets, in denen z.B. persönliche Bankdaten, ärztliche Verschreibungen und Strafregistereinträge gespeichert werden können, könnte in zentralen Datenbanken gespeichert und dort überwacht werden, da wir kein Recht haben, digitale Dokumente ausschließlich auf unseren persönlichen Geräten speichern zu lassen.

Die Verlockung sich mit einer einzigen offiziellen eID-App bequem bei allen privaten digitalen Diensten anmelden zu können ist eine Falle: Überidentifizierung wird nach und nach unser Recht auf anonyme Nutzung digitaler Dienste aushöhlen, das uns derzeit vor kriminellen Aktivitäten, unbefugter Offenlegung, Identitätsdiebstahl, Stalking und anderen Formen des Missbrauchs personenbezogener Daten schützt. Die eID-App wird die Nutzung mehrerer, wirksam getrennter Nutzerprofile nicht zulassen, auf die schutzbedürftige Personen aber angewiesen sind.
Der serverseitige Code der eID-App muss nicht quelloffen sein, was bedeutet, dass die Öffentlichkeit nicht wissen kann, was der Code tatsächlich tut und ob er sicher ist.
In Anbetracht all dessen wird die neue EU-eID-App nicht vertrauenswürdig sein und die Entwicklung digitaler Behördengänge in Europa nicht ausreichend fördern – sehr zum Bedauern der Piraten.“
[1] Link
[2] Link
[3] Link

Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
E-Mail: europa @patrick-breyer.de

28.2.2024: Chatkontrolle durch die Hintertür

Ausweislich eines auf netzpolitik.org geleakten Dokuments [Link will die belgische Ratspräsidentschaft unter Führung der konservativen Innenministerin Annelies Verlinden dem umkämpften Kommissionsvorschlag zur verpflichtenden Einführung der Chatkontrolle mit unwesentlichen Änderungen doch noch zur erforderlichen Mehrheit verhelfen. Beraten werden soll der Vorstoß bereits am Freitag in einer Ratsarbeitsgruppe [Link und am Montag von den EU-Innenministern [Link.
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und profilierteste Gegner der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer: „Kaum ist die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 in trockenen Tüchern, arbeitet EU-Kommissarin ‚Big Sister` Johansson und ihr Netzwerk wieder daran, Mehrheiten für die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 zur Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses zu finden und kritische EU-Staaten mit Falschinformationen zur Zustimmung zu manipulieren.
Dass der vermeintlich neue Vorschlag zur Chatkontrolle von Belgiens Innenministerin als ‚zielgerichteter angepriesen wird, ist eine dreiste Lüge. In Wahrheit soll weiterhin die massenhafte Kontrolle privater Chats völlig Unverdächtiger verpflichtend werden. Diese Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses wird von Juristen einhellig als illegal und vor Gericht nicht haltbar verworfen. Auch bestimmte ‚Teile eines Dienstes einer verdachtslosen Chatkontrolle auszusetzen, ist vom Juristischen Dienst des EU-Rates längst offiziell als grundrechtswidrig verworfen worden. Die Innenminister-Paranoia vor ‚Bedrohungen` und ‚Risiken`rechtfertigt es eben nicht, mithilfe unzuverlässiger Verdächtigungsmaschinen private und intime Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Bürgerinnen und Bürgern zu durchleuchten, die nicht im Entferntesten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und -ausbeutung stehen.
Auch dass der neueste Vorstoß Cybersicherheit und verschlüsselte Daten schützen würde, ist Desinformation von höchster Stelle. In Wahrheit soll sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zerstört werden, um eine Chatkontrolle auf unseren privaten Geräten einbauen zu können (sog. client-side scanning). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat erst vor zwei Wochen eine solche generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten [Link, weil sie uns alle vor Datendiebstahl und Betrug schützt. Sichere Verschlüsselung rettet Menschenleben, der belgische Vorstoß gefährdet sie.

Die uneinsichtigen belgischen Hardliner ignorieren mit ihren Minimaländerungen völlig, dass das EU-Parlament viel wirksamere Maßnahmen zum Schutz von Kindern vorgeschlagen hat: Sichere Ausgestaltung von Chatdiensten, Säuberung des offenen Netzes, Löschpflichten – nichts davon greift der belgische Vorstoß auf.
Dieser neuerliche Angriff auf das digitale Briefgeheimis und sichere Verschlüsselung ist politisch und juristisch zum Scheitern verurteilt. So wird Belgien überhaupt nichts zum besseren Schutz unserer Kinder erreichen. Missbrauchsopfer haben Politiker verdient, die zu einem effektiven, mehrheitsfähigen, grundrechtskonformen und gerichtsfesten Kinderschutz in der Lage sind.“
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
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28.2.2024: EU-Parlament bekämpft Cookie-Banner, nicht aber Wählermanipulation und Microtargeting

Heute beschließen die Abgeordneten des EU-Parlaments neue Regeln zu Transparenz und Targeting politischer Werbung, die im Wesentlichen ab 2025 gelten sollen. Neben einer öffentlich zugänglichen Sammlung politischer Werbung („Ad library“) konnte das EU-Parlament unter Beteiligung des EU-Abgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erstmals ein Verbot lästiger Einwilligungsbanner durchsetzen, wenn der Nutzer per Browser-Voreinstellung („do not track“) personalisierte politische Werbung ablehnt. Das Parlament konnte auch erreichen, dass die Einwilligung in politische Überwachungswerbung nicht als Vorbedingung für die Nutzung von Internetportalen erzwungen werden darf („tracking walls“). Demgegenüber bleiben entgegen der Absicht des Parlaments gezielte politische Botschaften anhand der individuellen Vorlieben, Schwächen, Lebenssituation oder Persönlichkeit jedes Nutzers zulässig (sog. Überwachungswerbung). Der EU-Abgeordnete und digitale Freiheitskämpfer der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der die Verordnung für den Innenausschuss mit verhandelt hat, zieht Bilanz:
„Mit diesem Gesetz läuten wir das Anfang vom Ende lästiger Cookiebanner und unverschämter Zwangseinwilligungsanforderungen ein. Jeder Nutzer wird sich für oder gegen politische Überwachungswerbung entscheiden können – aber die Folgen sind für den Durchschnittsverbraucher nicht zu überblicken.

Die digitale Manipulation von Wahlen im Stil von Cambridge Analytica, gezielte Desinformation vor Volksabstimmungen wie dem Brexit, widersprüchliche Wahlversprechen an unterschiedliche Wählergruppen à la FDP – all das bleibt zulässig. Davon profitieren vor allem antidemokratische und antieuropäische Kräfte: Sie können mithilfe von Überwachungswerbung weiterhin Hassbotschaften und Lügen gezielt bei denjenigen Wählerinnen und Wählern platzieren, die dafür empfänglich sind, um so unsere Demokratie zu zersetzen.

Hier haben sich kurzsichtige Eigeninteressen der Regierenden an Wahlwerbung und das überwachungskapitalistische Profitinteresse der Digitalindustrie zu einer für die Demokratie toxischen Mischung verbunden. Transparenz reicht nicht – so können wir der Zersetzung unserer Demokratie lediglich besser zusehen.“

Anja Hirschel: “Dass die Browsereinstellung “do not track” endlich berücksichtigt werden soll ist ein großer Erfolg. So muss sich kein Nutzer mehr ständig zwischen Komfort beim Surfen und Datenschutz entscheiden. Eine Einstellung genügt in Zukunft.

Dass Miktotargeting ohne Kennzeichnung weiterhin möglich ist, bewirkt ein weiteres Verschieben der erlebten Onlinerealität. Wenn Inhalte stets nur passend auf meine statistisch berechneten und angenommenen Interessen hin angezeigt werden, dann wird das Informationsangebot kleiner. ohne dass dies für mich als Konsumenten ersichtlich ist. Mehr Transparenz und eine Option “Neutralstellung” würden eine Verschiebung hin zu immer einseitigeren Informationen verhindern.”
Das bestehende Verbot im Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act), die politische Meinung des Nutzers, seine sexuelle Orientierung oder Gesundheit nicht für Werbezwecke analysieren zu dürfen, bleibt erhalten. In der Praxis wird politische Werbung aber eher an passenden Interessen und anderen Korrelationen ausgerichtet, was zulässig bleibt. Auch Cambridge Analytica analysierte vor der Wahl von Trump zum US-Präsidenten nicht die politische Meinung, sondern die Persönlichkeit der Nutzer.
Die neuen Regeln sollen im Wesentlichen 2025 in Kraft treten.
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
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15.2.2024: EU-Parlament und Rat besiegeln die Verlängerung der flächendeckenden Chatkontrolle durch US-Internetkonzerne

EU-Parlament und EU-Rat haben sich heute morgen im Trilog auf die Verlängerung der umstrittenen flächendeckenden freiwilligen Chatkontrolle 1.0 durch US-Internetkonzerne wie Meta (Instagram, Facebook), Google (GMail) und Microsoft (X-Box) bis April 2026 geeinigt und wollen die Verlängerung im Schnellverfahren noch vor der Europawahl verabschieden. Die Mehrheit im EU-Parlament einschließlich Union und SPD wollte ursprünglich nur um 9 Monate verlängern, um schnellstmöglich zu einer gezielten Überwachung Verdächtiger und einem weit besseren Schutz von Kindern durch sicherere Voreinstellung von Diensten, proaktive Suche nach frei zugänglichem Missbrauchsmaterial, Löschpflichten und ein EU-Kinderschutzzentrum überzugehen.
Stattdessen stimmten sie heute einer mehr als doppelt so langen Verlängerung des Status Quo zu.Der Europaabgeordneter der Piratenpartei und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer, der gegen die eigenmächtige Chatkontrolle von Direktnachrichten durch Meta klagt, kritisiert: „Das EU-Parlament will von den grundrechtswidrigen flächendeckenden Chatkontrollen weg, mit dem heutigen Deal zementiert es sie aber. Das EU-Parlament will einen viel besseren und gerichtsfesten Schutz vor Kindesmissbrauch im Netz, mit dem heutigen Deal wird aber überhaupt nichts zum besseren Schutz unserer Kinder erreicht. Mit so wenig Rückgrat werden immer weitere Verlängerungen des Status Quo folgen und ein besserer Schutz von Kindern immer unwahrscheinlicher. Missbrauchsopfer haben besseres verdient!
EU-Kommission, EU-Regierungen und einem internationalen überwachungsbehördlich-industriellen Netzwerk ist es leider gelungen, der Parlamentsmehrheit Angst vor einer vermeintlichen ‚Schutzlücke` durch Wegfall der flächendeckenden freiwilligen Chatkontrolle 1.0 zu machen. In Wahrheit leistet die freiwillige Massenüberwachung unserer persönlichen Nachrichten und Fotos durch US-Dienste wie Meta, Google oder Microsoft keinen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder oder Überführung von Missbrauchtätern, sondern kriminalisiert umgekehrt tausende Minderjähriger, überlastet Strafverfolger und öffnet einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor. Wenn nach eigenen Angaben der EU-Kommission nur jede vierte Meldung überhaupt für die Polizei relevant ist, bedeutet das für Deutschland Jahr für Jahr 75.000 ausgeleitete intime Strandfotos und Nacktbilder, die bei unbekannten Moderatoren im Ausland nicht sicher sind und in deren Händen nichts zu suchen haben. Die Verordnung zur freiwilligen Chatkontrolle ist sowohl unnötig als auch grundrechtswidrig: Die sozialen Netzwerke als Hostingdienste brauchen zur Überprüfung öffentlicher Posts keine Verordnung. Dasselbe gilt für Verdachtsmeldungen durch Nutzer. Und die fehleranfälligen automatisierten Meldungen aus der Durchleuchtung privater Kommunikation durch Zuckerbergs Meta-Konzern, die 80% der Chatmeldungen ausmachen, werden durch die angekündigte Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohnehin entfallen.
Als Pirat arbeite ich daran, die eigenmächtige Chatkontrolle als verdachtslose und flächendeckende Überwachungsmaßnahme vor Gericht stoppen zu lassen. Bis 2026 werden wir Piraten gegen alle Versuche kämpfen, doch noch Mehrheiten im EU-Rat für die extreme Dystopie verpflichtender Chatkontrolle 2.0 zur Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung zu finden und kritische EU-Staaten mit infamen Kampagnen und Falschinformationen der EU-Kommission doch noch zur Zustimmung zu manipulieren.“
Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei zur Europawahl Anja Hirschel erklärt: „Die geradezu hektisch verabschiedete, extralange Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 wurde heute morgen beschlossen. So werden nun gezielt weit über die kommende Europawahl hinaus Tatsachen geschaffen. Flächendeckende Überwachung kann dadurch normalisiert werden und dann als Grundlage für eine noch verschärftere Chatkontrolle 2.0 dienen. Wir Piraten lassen uns dennoch nicht entmutigen und werden jetzt erst recht für den Schutz unser Privatsphäre kämpfen!“
Die Einigung bedarf noch der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat. Anfang März werden sich die EU-Innenminister erneut mit dem Parallelvorschlag der EU-Kommission zur Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung (Chatkontrolle 2.0) beschäftigen. Bisher gibt es keine Einigung zwischen Befürwortern und Gegnern unter den EU-Regierungen, so dass dieses Vorhaben auf Eis liegt.
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
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14.2.2024: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verbietet Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – das Aus für die Chatkontrolle?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern eine generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten mit der Begründung, dass Verschlüsselung Bürgern und Unternehmen dabei helfe, sich gegen Hacking, Diebstahl von Identitäts- und personenbezogenen Daten, Betrug und die unzulässige Weitergabe vertraulicher Informationen zu schützen. Hintertüren könnten auch von kriminellen Netzen ausgenutzt werden und würden die Sicherheit der elektronischen Kommunikation aller Nutzer ernsthaft gefährden. Es gebe andere Lösungen zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation, ohne generell den Schutz aller Nutzer zu schwächen.[1] Als Beispiel nennt das Urteil den Einsatz von Staatstrojanern bzw. Quellen-TKÜ.
Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert das Urteil:
„Mit diesem grandiosen Grundsatzurteil ist die von der EU-Kommission zur Chatkontrolle geforderte ‚client-side scanning`-Überwachung auf allen Smartphones eindeutig illegal. Sie würde den Schutz aller zerstören, statt gezielt gegen Tatverdächtige zu ermitteln. Die EU-Regierungen müssen die Zerstörung sicherer Verschlüsselung jetzt endlich aus den Chatkontrolle 2.0-Plänen streichen - genauso wie die flächendeckende Überwachung Unverdächtiger!

Sichere Verschlüsselung rettet Leben. Ohne Verschlüsselung können wir nie sicher sein, ob unsere Nachrichten oder Fotos an Personen weitergeleitet werden, die wir nicht kennen und denen wir nicht vertrauen können. Das so genannte ‚client-side scanning`würde entweder unsere Kommunikation grundlegend unsicher machen, oder die europäischen Bürgerinnen und Bürger könnten Whatsapp oder Signal überhaupt nicht mehr nutzen, weil die Anbieter die Einstellung ihrer Dienste in Europa bereits in Aussicht gestellt haben. Es ist unfassbar, dass der letzte Positionsentwurf des EU-Rats weiter die Zerstörung sicherer Verschlüsselung vorsieht. Wir Piraten werden jetzt erst recht für unser digitales Briefgeheimnis kämpfen!“

Hintergrund: Die EU-Kommission und ein überwachungsbehördlich-industriellen Netzwerk fordert unter Verweis auf kursierende Missbrauchsdarstellungen flächendeckende Chatkontrollen auch auf Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern. Umsetzbar wäre dies nur durch Aushebelung der sicheren Verschlüsselung. Die Mehrheit der EU-Regierungen unterstützt den Vorstoß, eine Sperrminorität blockiert ihn aber. Anfang März wollen die EU-Innenminister erneut beraten. Das EU-Parlament hat auf Druck von Piraten und Zivilgesellschaft einer Zerstörung sicherer Verschlüsselung und einer Chatkontrolle eine Absage erteilt. Dies ist jedoch nur die Ausgangsposition für mögliche Verhandlungen mit dem EU-Rat, falls dieser sich auf eine Position verständigt. Meta hat angekündigt, im Laufe dieses Jahres Nachrichten über Facebook und Instagram Ende-zu-Ende zu verschlüsseln und die bisherige freiwillige Chatkontrolle einzustellen. Dennoch ist die EU dabei, die Erlaubnis zur freiwilligen Chatkontrolle zu verlängern.

Informationsseite Breyers zur Chatkontrolle: chatkontrolle.de
[1] Link (Abs. 76 ff.)
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
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7.2.2024: CDU und SPD verlängern freiwillige Chatkontrolle durch Big Tech-Konzerne
Das EU-Parlament hat heute grünes Licht für eine Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle durch US-Internetkonzerne bis 2025 gegeben. Dagegen stimmten Piraten, Linke, FDP, Grüne, AfD und zwei SPD-Abgeordnete, während CDU und fast alle SPD-Abgeordneten zustimmten.[1] Das Parlament will sich mit dem Rat noch in der nächsten Woche einig werden, um die Verlängerung im Schnellverfahren noch vor der Europawahl zu verabschieden.
Dr. Patrick Breyer, der Klage gegen die eigenmächtige Chatkontrolle durch Meta eingereicht hat, kommentiert:
„Die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle ist ein schwerer Fehler: Statt den neuen Vorschlag des EU-Parlaments zu einem wirksameren und gerichtsfesten Kinderschutz ohne Chatkontrolle durchzusetzen, hat EU-Kommissarin ‚Big Sister`Johansson jetzt Zeit, Mehrheiten für die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 zur Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses zu finden und kritische EU-Staaten mit infamen Kampagnen und Falschinformationen zur Zustimmung zu manipulieren. Der Streit um die Dauer der Verlängerung ist bedeutungslos, weil nach diesem Präzedenzfall beliebig erneut verlängert werden wird.
Die freiwillige Massenüberwachung unserer persönlichen Nachrichten und Fotos durch US-Dienste wie Meta, Google oder Microsoft leistet keinen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder oder Überführung von Missbrauchtätern, sondern kriminalisiert umgekehrt tausende Minderjähriger, überlastet Strafverfolger und öffnet einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor. Wenn nach Johanssons eigenen Angaben im Dezember nur jede vierte Meldung überhaupt für die Polizei relevant ist, bedeutet das für Deutschland Jahr für Jahr 75.000 ausgeleitete intime Strandfotos und Nacktbilder, die bei unbekannten Moderatoren im Ausland nicht sicher sind und in deren Händen nichts zu suchen haben.

Die Verordnung zur freiwilligen Chatkontrolle ist sowohl unnötig als auch grundrechtswidrig: Die sozialen Netzwerke als Hostingdienste brauchen zur Überprüfung öffentlicher Posts keine Verordnung. Dasselbe gilt für Verdachtsmeldungen durch Nutzer. Und die fehleranfälligen automatisierten Meldungen aus der Durchleuchtung privater Kommunikation durch Zuckerbergs Meta-Konzern, die 80% der Chatmeldungen ausmachen, werden durch die angekündigte Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohnehin entfallen. Das Rechtsgutachten einer ehemaligen EuGH-Richterin belegt, dass die freiwillige Chatkontrolle als verdachtslose und flächendeckende Überwachungsmaßnahme grundrechtswidrig ist. Ein Missbrauchsbetroffener und ich klagen dagegen.“

[1] Abstimmungsverhalten: Link
Breyers Informationsportal zur Chatkontrolle: Link

PM Straßburg, 07.02.2024
Dr. Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei
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5.2.2024: EU-Staaten für KI-Verordnung - Konzerninteressen über alles
Die EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag der geplanten Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) zugestimmt. Entwickler von Basismodellen wie GPT können die neuen Transparenzvorschriften nun umgehen, wenn sie auf Geschäftsgeheimnisse verweisen. Und Gesichtsüberwachung bzw. die Nutzung derer biometrischer Daten ist auch nachträglich möglich. Franziska Brantner (Grüne) Parlamentarische Staatssekretärin im BMWK feierte es als Erfolg der Verhandlungen, dass KI-Firmen einzuhaltende Standards weitgehend selbst festlegen können und neue Anwendungen in sogenannten Reallaboren ganz ohne Vorschriften erst mal auspropiert werden können.

2.2.2024: Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - eine Miliarde wird`s kosten
Simple Tupfer waren im Arztzimmer der onkologischen Abteilung der Universitätsklinik Köln in keiner Schublade und keinem Schrank vorhanden. Tausend Millionen Euro, die nach dem Willen der Regierung und des Bundesrats bis 2026 von den Krankenkassen (sprich den Beiträge zahlenden Krankenversicherten und Steuerzahlern aufgebracht werden müssen, sind keineswegs für Tupfer vorgesehen. Sie sollen eingesetzt werden, damit die Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens erreicht wird.
Das entsprechende Gesetz heißt (Digital-Gesetz – DigiG). Der Gesundheitsminister schwärmt, es habe "ein herausragendes Potential für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte gesundheitliche und pflegerische Versorgung". Er meint aber keineswegs die zuverlässige Ausstattung z.B. mit Tupfern. Er begeistert sich für die Generierung und Nutzung hochwertiger Gesundheitsdaten, für den vermehrten Einsatz von Technologie in der Patientenversorgung, die Entpersönlichung des Patienten-Arztverhältnisses und den gläsernen Patienten.

Das schon lange verfolgte Ziel ist nicht billig zu haben. Die Kosten sollen in den Jahren 2024 - 2026 "... einmalig in Höhe von rund 789 Millionen Euro" betragen. "Darüber hinaus", heißt es im Gesetzentwurf, "fallen weitere Kosten an, die sich aufgrund der Verpflichtung der Krankenkassen zur Information über das E-Rezept" ergeben. Diese Kosten sind angeblich aber schon in den 789 Mio. enthalten, zumindest werden sie dort aufgeführt. Sie sind jedoch nicht präzise mit "250.000 pro Jahr laufende jährliche Kosten" angegeben.
Stutzig macht, dass die Kosten für den Umbau der ePA und die Opt-out-Anwendung ebenfalls zweimal auftauchen. Einmal als Bestandteil der 789 Millionen Euro, das zweite Mal finden sie sich unter "darüber hinaus" mit "jährlichen Kosten von 14 Millionen Euro" wieder.
Dazu kommen "jährliche Kosten von geschätzten fünf Millionen" für die Fortführung des Widerspruchsverfahrens. Dann von 2025-2028 insgesamt 12 Millionen für die DiGA,von 2026 bis 2028 insgesamt 24 Millionen für die Telemedizin, plus "200 Millionen Euro pro Jahr ab 2025 für den Innovationsfonds, von denen 100 Millionen von den Krankenkassen und 100 Millionen aus der aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommen.

Versorgt wird zuallererst mal wieder die Digitalisierungsindustrie. Nach dem Spahnschen Flop mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gilt für Lauterbach die Realisation einer eigenen Digitalisierungsstrategie. Diesmal, mahnt der Minister die Entwickler im Entwurf des Digital-Gesetzes, diesmal aber gefälligst so, dass "bestehende digitale Angebote"... "mit den Anforderungen der Menschen harmonisieren." Lauterbach will "Technik, deren Handhabung niedrigschwellig möglich sein" (soll), Technik, "so wie die Nutzerinnen und Nutzer es aus anderen Lebensbereichen kennen." Und damit die Patienten nicht das Gefühl haben, ihnen werde etwas aufgezwungen, "sollen die Versicherten im Sinne der Patientensouveränität ein Wahlrecht erhalten und sich zwischen Sicherheitsstufen entscheiden können." Jesses!
Hanne Schweitzer

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

"Das Gesetz hat insbesondere zum Ziel,
– die Potenziale der elektronischen Patientenakte (ePA) ... zu nutzen, indem sie durch Umstellung auf eine Widerspruchslösung („Opt-out“) flächendeckend in die Versorgung integriert werden kann,
– das E-Rezept weiterzuentwickeln und verbindlich einzuführen,
– Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch besser für die Versorgung
nutzbar zu machen,
– Videosprechstunden und Telekonsilien qualitätsorientiert weiterzuentwickeln,
– digitale Versorgungsprozesse in strukturierten Behandlungsprogrammen zu ermöglichen,
– die Interoperabilität zu verbessern,
– die Cybersicherheit zu erhöhen und
– den Innovationsfonds zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
...
Link


2.2.2024: Zivilgesellschaftliche Organisationen starten Kampagne für den Stopp des
teuren Hochrisikoprojekts FCAS

Zivilgesellschaftliche Gruppen starten eine neue Kampagne, [ESC] FCAS: Cyberkampfjets stoppen!, die sich für den Stopp des in der Entwicklung befindlichen Projekts Next Generation Weapon Systems im Future Combat Air System (kurz NGWS im FCAS) einsetzt, welches in der Öffentlichkeit oft verkürzt als FCAS bezeichnet wird. ... Im Zentrum des als vermutlich teuersten europäischen Rüstungsprojekts des Jahrhunderts bezeichneten Systems soll ein Kampfflugzeug der sechsten Generation stehen, welches umgeben ist von autonomen Drohnen, genannt Remote Carrier, die das Flugzeug bei der Missionsausführung KI-gestützt unterstützen sollen. ... Der wichtigste Treibstoff für das Projekt sind Daten, die in einer AirCombatCloud, sprich einer Datenwolke, für den Luftkampf durch alte und neue Waffensysteme gefüttert und von einer KI nach Bedrohungen und Zielen durchforstet werden. ... Ein weiterer Grund für den Start der Kampagne sind die astronomischen Kosten, die mit dem Projekt einhergehen. Allein die Entwicklungskosten werden auf 100 Milliarden Euro geschätzt. Doch das ist erst der Anfang: Wie kürzlich in einer Studie von Greenpeace errechnet wurde, könnte das Projekt über den Lebenszyklus zwei Billionen Euro verschlingen. ...
Pressemitteilung der Kampagne [ESC] FCAS: Cyberkampfjets stoppen! 2. Februar 2024
unter: Link

1.2.2024: Klage vor dem Landgericht Kiel vom Kritiker der Chatkontrolle,
Patrick Breyer verklagt Meta als Mutterkonzern von Facebook und Instagram, der für 80% der ausgeleiteten Chats und Privatfotos verantwortlich ist, auf Unterlassung. Meta hat vor Gericht versprochen, die Chatkontrolle in Direktnachrichten auf Facebook und Instagram einzustellen und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzuführen, jedoch ist dieses Versprechen bis heute nicht eingelöst.
Kläger Patrick Breyer kommentiert:
„Es macht mich wütend, dass sich US-Konzerne mithilfe fehleranfälliger Verdächtigungsmaschinen zum Privatkontrolleur unserer persönlichen Nachrichten aufschwingen wollen. Diese Anmaßung lässt jeden Respekt vor dem digitalen Briefgeheimnis vermissen. Unsere ohnehin überlasteten Ermittler mit vielfach falschen Maschinendenunziationen zu überfluten, hat mit Effizienz nichts zu tun. Folge ist vor allem die Kriminalisierung Jugendlicher wegen unbedachter Chatnachrichten – so wird das Gegenteil von Kinderschutz erreicht.
Selbst intimste Nacktfotos und Sex-Chats können plötzlich bei zweifelhaftem und unterbezahltem Unternehmenspersonal oder der Polizei landen. Nach meinen Informationen war der Anteil der aus den USA geleakten Chatnachrichten und Privatfotos, die vom BKA als strafrechtlich völlig irrelevant eingestuft wurden, im letzten Jahr so hoch wie noch nie. Wer das digitale Briefgeheimnis zerstört, zerstört Vertrauen. Auf Sicherheit und Vertraulichkeit privater Kommunikation sind wir alle angewiesen: Menschen in Not, Missbrauchsopfer, Kinder, die Wirtschaft und auch Staatsbehörden.
Organisierte Kinderporno-Ringe benutzen keine E-Mails oder Messengerdienste, sondern abgeschottete selbst betriebene Foren. Dass Strafverfolger sich weigern, bekanntes Ausbeutungsmaterial löschen zu lassen, ist ein Skandal. Was wir brauchen, ist Löschen statt Schnüffeln! Als Piratenabgeordneter werde ich nicht nur nächste Woche eine Plenarabstimmung über diese Fehlentscheidung erwirken, ich will die illegale Chatkontrolle vor Gericht stoppen lassen!“

Das Landgericht Kiel verhandelt Breyers Klage am 1.2.24 in öffentlicher Sitzung ab 09:30 Uhr (Az. 13 O 40/23).
[1] Link
Breyers Informationsportal zur Chatkontrolle: Link
Stellungnahme zu den Argumenten Metas vor Gericht: Link

PM, EuropaabgeordneterDr. Patrick Breyer, Piratenpartei

31.1.2024: Chatkontrolle heute im EU-Parlament, morgen vor Gericht
Der EU-Innenausschuss hat heute grünes Licht für eine Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle durch US-Internetkonzerne bis 2025 gegeben. Ein Ablehnungsantrag wurde nur von Piraten, Grünen, Linke und FDP unterstützt, insgesamt jedoch mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD zurückgewiesen.[1] Gibt das EU-Parlament insgesamt in einer Plenarabstimmung nächste Woche grünes Licht, will das Parlament sich mit dem Rat noch im Februar einig werden.
PM, Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer, Piratenpartei

31.1.2024: Neuralink setzt erstmals Hirnimplantat bei Menschen ein
Das von Elon Musk mitgegründete Unternehmen Neuralink hat nach eigener Aussage zum ersten mal eines seiner Gehirnimplantate einem Menschen eingepflanzt. Der Milliardär sagte, das Implantat solle es ermöglichen, Handys oder Computer allein mit Gedanken zu steuern. Die ersten Testergebnisse seien vielversprechend. Das Implantat ist zunächst als Medizintechnikgerät gedacht und soll gelähmten Menschen helfen. Neben Neuralink gibt es weitere Unternehmen, die an solchen Schnittstellen zwischen Menschen und Computern arbeiten.
id. für FAZ, print, 31.1.2024

23.1.2024: PIRATEN beantragen Ende der freiwilligen Chatkontrolle durch Big Tech-Unternehmen
??Nachdem die EU-Pläne zur verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation und Aufhebung sicherer Verschlüsselung (Chatkontrolle 2.0) mangels Mehrheit im EU-Rat vorerst auf Eis liegen, wurde letzte Woche bekannt, dass die Parlamentsberichterstatterin Birgit Sippel (SPD) einer Verlängerung der bestehenden freiwilligen verdachtslosen Chatkontrolle mit kleineren Änderungen zustimmen will.[1] Der Europaabgeordnete und profilierteste Gegner der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), zugleich Verhandlungsführer seiner Fraktion, hat gestern abend Änderungsanträge eingereicht. Danach soll die freiwillige Chatkontrolle enden, da diese verfassungswidrig ist.[2] Dies wird von mehreren Rechtsgutachten, u. a. in der alternativen Folgenabschätzung des EPRS, des Juristischen Dienstes des Rates und in einer Studie der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric bestätigt.

Bisher ist die von US-Konzernen wie Meta, Google und Microsoft eigenmächtig praktizierte Chatkontrolle privater Nachrichten über Instagram Messenger, Facebook Messenger, GMail und XBox bis zum 3. August 2024 befristet. Breyer kommentiert:

??„Statt den neuen Vorschlag des EU-Parlaments zu einem wirksameren und gerichtsfesten Kinderschutz ohne Chatkontrolle aufzugreifen, beharrt EU-Kommissarin ‚Big Sister`Johansson unverbesserlich auf einer Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses, spielt auf Zeit und hofft kritische EU-Staaten mit infamen Kampagnen und Falschinformationen zur Zustimmung zu manipulieren. Diesen Machenschaften sollten wir eine klare Absage erteilen und auf den vom Parlament vorgeschlagenen Lösungen ohne Massenüberwachung bestehen.“

Breyer kritisiert das Instrument der freiwilligen Chatkontrolle scharf:
„Die freiwillige Massenüberwachung unserer persönlichen Nachrichten und Fotos durch US-Dienste wie Meta, Google oder Microsoft leistet keinen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder oder Überführung von Missbrauchtätern, sondern kriminalisiert umgekehrt tausende Minderjähriger, überlastet Strafverfolger und öffnet einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor. Wenn nach Johanssons eigenen Angaben nur jede vierte Meldung überhaupt für die Polizei relevant ist, bedeutet das für Deutschland Jahr für Jahr 75.000 ausgeleitete intime Strandfotos und Nacktbilder, die bei unbekannten Moderatoren im Ausland nicht sicher sind und in deren Händen nichts zu suchen haben.“

??„Die Verordnung zur freiwilligen Chatkontrolle ist sowohl unnötig als auch grundrechtswidrig: Die sozialen Netzwerke als Hostingdienste brauchen zur Überprüfung öffentlicher Posts keine Verordnung. Dasselbe gilt für Verdachtsmeldungen durch Nutzer. Und die fehleranfälligen automatisierten Meldungen aus der Durchleuchtung privater Kommunikation durch Zuckerbergs Meta-Konzern, die 80% der Chatmeldungen ausmachen, werden durch die angekündigte Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohnehin entfallen. Das Rechtsgutachten einer ehemaligen EuGH-Richterin[3] belegt, dass die freiwillige Chatkontrolle als verdachtslose und flächendeckende Überwachungsmaßnahme grundrechtswidrig ist. Ein Missbrauchsbetroffener und ich klagen dagegen.[4] Und das Digitalministerium hat bestätigt, dass die Ausnahmeverordnung eine freiwillige Chatkontrolle in Deutschland überhaupt nicht möglich macht [5].“

?Der Innenausschuss (LIBE) soll die Fortsetzung der freiwilligen Chatkontrolle bereits am 29. Januar billigen. Mit dem Rat will sich das Parlament in der zweiten Februarwoche einig werden, und abgesegnet werden soll die Verlängerung kurz danach.

Unterdessen sollen die EU-Innenminister nach der Planung der belgischen Ratspräsidentschaft im März erneut über die Einführung der für alle Anbieter verpflichtende Chatkontrolle 2.0 abstimmen.

[1] Link
[2] Link ?
[3] Link
[4] Link und Link ?
[5] Link
Dr. Patrick Breyer
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Pressekontakt/press contact: Julia Weber, presse@patrick-breyer.de

18.1.2024: Rein digitale Eigentümerversammlungen: BAGSO und Wohnen im Eigentum lehnen Gesetzentwurf ab
Die BAGSO hat sich gegen einen Gesetzentwurf zur erleichterten Zulassung von rein virtuellen Eigentümerversammlungen ausgesprochen. Gemeinsam mit Wohnen im Eigentum, dem Verbraucherverband der Wohnungseigentümer, hat sie einen Brief an die Mitglieder des Rechtsausschusses geschrieben. Darin fordern die Verbände die Abgeordneten auf, das Gesetz nicht wie geplant zu beschließen. Sie sehen die Gefahr, dass Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, die keine Möglichkeit haben, an Online-Konferenzen teilzunehmen, von Diskussionen und Entscheidungsfindungen in der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden.
PM Bagsp unter: Link

18.1.2024: Internet-Vorratsdatenspeicherung im Bundestag: Zerstörung der anonymen Internetnutzung wäre Dammbruch!
Am Donnerstag, 18. Januar, geplant ab 17.45 Uhr [1], debattiert der Deutsche Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion aus dem September 2022 zur Einführung einer sechsmonatigen Speicherpflicht für Internet-Verbindungsdaten (IP-Adressen und Portnummern) aller Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsausschusses empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer (Piratenpartei) Dr. Patrick Breyer klärt auf seiner Webseite über Vorratsdatenspeicherung auf [2], hat beim ZDF-Fernsehrat eine Beschwerde gegen einen einseitigen Beitrag zu diesem Thema eingereicht [3] und veröffentlicht heute ein Gespräch mit Daniel Mossbrucker, NDR-Journalist und spezialisiert auf Recherchen zu Pädokriminalität im Darknet. In seinem Buch „Direkt vor unseren Augen“ erklärt Mossbrucker, wie sich Kriminelle etwa der Speicherung von IP-Adressen entziehen und wie pädokriminelle Onlineforen stattdessen gestört werden könnten.

Breyer mahnt:
„Der Respekt vor Kindern und Missbrauchsopfern verbietet es, Scheinlösungen vorzugaukeln, nur weil sie billig und simpel sind. Laut Bundesregierung gingen 2021 78.600 Hinweise von NCMEC ein, nur 2.150 Fälle (3%) konnten mangels gespeicherter IP-Adresse oder anderer Anhaltspunkte nicht weiter verfolgt werden.[4] Insgesamt wird bei Kinderpornografie im Netz laut Kriminalstatistik seit Jahren eine Aufklärungsquote von fast 90% erreicht. Die Aufklärungsquote war 2009 mit sechsmonatiger Vorratsdatenspeicherung nicht höher und ist es auch im Ausland nicht, wo Internet-Vorratsdatenspeicherung praktiziert wird. Dasselbe gilt für Internetkriminalität im allgemeinen. Das Gefaesere von einer angeblich zu kurzen Speicherpraxis der Unternehmen tritt den Koalitionsvertrag mit Füßen und entbehrt jeder statistischen Signifikanz.
IP-Vorratsdatenspeicherung ist, wie wenn jede:r Bürger:in ein sichtbares Kennzeichen um den Hals gehängt bekäme und dieses auf Schritt und Tritt notiert würde. Niemand würde sich eine solche Totalerfassung des täglichen Lebens gefallen lassen. ...

Die Wiederholungsschleife der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung verhindert in Wahrheit echte Lösungen zum Kinderschutz. Für besseren Kinderschutz benötigen wir keinen Internet-Generalverdacht gegen alle Bürger:innen, sondern ein Quick-Freeze-Verfahren, die Login-Falle, verpflichtende Schutzkonzepten an Schulen, in Sportvereinen und Kirchgemeinden sowie kostenfreie, anonyme Beratungsangebote. Strafverfolger, die sich bisher für unzuständig erklären, müssen zur unverzüglichen Löschung ihnen bekannten illegalen Materials verpflichtet werden. Das ungenutzte Potenzial für echten Kinderschutz ist riesig. Massenüberwachung ist einfach und billig, hat mit echter Kinderschutzarbeit aber nichts zu tun.“
[1] Link
[2] Link
[3] Link
[4] Link
Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
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18.1.2024: SPD will freiwillige Chatkontrolle durch Big Tech-Konzerne verlängern?
?Nachdem die EU-Pläne zur verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation und Aufhebung sicherer Verschlüsselung (Chatkontrolle 2.0) mangels Mehrheit im EU-Rat vorerst auf Eis liegen, will nun die Parlamentsberichterstatterin Birgit Sippel (SPD) dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung der bestehenden freiwilligen verdachtslosen Chatkontrolle mit kleineren Änderungen zustimmen.[1] Bisher ist die von US-Konzernen wie Meta, Google und Microsoft eigenmächtig praktizierte Chatkontrolle privater Nachrichten über Instagram Messenger, Facebook Messenger, GMail und XBox bis zum 3. August 2024 befristet. Der Europaabgeordnete und profilierteste Gegner der Chatkontrolle Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), zugleich Verhandlungsführer seiner Fraktion, kommentiert:

„Statt den neuen Vorschlag des EU-Parlaments zu einem wirksameren und gerichtsfesten Kinderschutz ohne Chatkontrolle aufzugreifen, beharrt EU-Kommissarin ‚Big Sister`Johansson unverbesserlich auf einer Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses, spielt auf Zeit und hofft kritische EU-Staaten mit infamen Kampagnen und Falschinformationen zur Zustimmung zu manipulieren. Diesen Machenschaften sollten wir eine klare Absage erteilen und auf den vom Parlament vorgeschlagenen Lösungen ohne Massenüberwachung bestehen.“

Ausweislich ihres Berichtsentwurfs will Sippel die freiwillige Chatkontrolle um ein Jahr statt wie von der Kommission vorgeschlagen um zwei Jahre oder wie vom Rat gefordert um drei Jahre verlängern. Die automatisierte Durchleuchtung von Chattexten nach Grooming-relevanten Schlüsselworten will sie auslaufen lassen – allerdings wird diese im Vergleich zur Durchleuchtung privater Bilder und Videos ohnehin kaum angewandt und macht nur 0,2% der Meldungen aus.

Breyer kritisiert das Instrument der freiwilligen Chatkontrolle scharf: „Die freiwillige Massenüberwachung unserer persönlichen Nachrichten und Fotos durch US-Dienste wie Meta, Google oder Microsoft leistet keinen signifikanten Beitrag zur Rettung missbrauchter Kinder oder Überführung von Missbrauchtätern, sondern kriminalisiert umgekehrt tausende Minderjähriger, überlastet Strafverfolger und öffnet einer willkürlichen Privatjustiz der Internetkonzerne Tür und Tor. Wenn nach Johanssons eigenen Angaben nur jede vierte Meldung überhaupt für die Polizei relevant ist, bedeutet das für Deutschland Jahr für Jahr 75.000 ausgeleitete intime Strandfotos und Nacktbilder, die bei unbekannten Moderatoren im Ausland nicht sicher sind und in deren Händen nichts zu suchen haben.“

„Die Verordnung zur freiwilligen Chatkontrolle ist sowohl unnötig als auch grundrechtswidrig: Die sozialen Netzwerke als Hostingdienste brauchen zur Überprüfung öffentlicher Posts keine Verordnung. Dasselbe gilt für Verdachtsmeldungen durch Nutzer. Und die fehleranfälligen automatisierten Meldungen aus der Durchleuchtung privater Kommunikation durch Zuckerbergs Meta-Konzern, die 80% der Chatmeldungen ausmachen, werden durch die angekündigte Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohnehin entfallen. Das Rechtsgutachten einer ehemaligen EuGH-Richterin[2] belegt, dass die freiwillige Chatkontrolle als verdachtslose und flächendeckende Überwachungsmaßnahme grundrechtswidrig ist. Ein Missbrauchsbetroffener und ich klagen dagegen.[3] Und das Digitalministerium hat bestätigt, dass die Ausnahmeverordnung eine freiwillige Chatkontrolle in Deutschland überhaupt nicht möglich macht [4].“
Der Innenausschuss (LIBE) soll die Fortsetzung der freiwilligen Chatkontrolle bereits am 29. Januar billigen. Mit dem Rat will sich das Parlament in der zweiten Februarwoche einig werden, und abgesegnet werden soll die Verlängerung kurz danach.

Unterdessen sollen die EU-Innenminister nach der Planung der belgischen Ratspräsidentschaft im März erneut über die Einführung der für alle Anbieter verpflichtende Chatkontrolle 2.0 abstimmen.
[1] Link
[2] Link
[3] Link und Link
[4] Link
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Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Straßburg, 18.01.2024

16.1.2024: KI-Gesetz/AI Act droht Gesichtsüberwachung zum europäischen Alltag zu machen

Im Endstadium der Verhandlungen über das KI-Gesetz der EU ist bekannt geworden, dass zwischenzeitig sogar die öffentlich verkündete Beschränkung[1] der umstrittenen Gesichtserkennung auf die Verfolgung schwerer Straftaten gestrichen worden ist.[2] Der digitale Freiheitskämpfer und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt davor, dass das Gesetz den Weg für die Einführung biometrischer Massenüberwachung in Europa freimacht, wo sich EU-Regierungen dafür entscheiden.

„Mit diesem KI-Gesetz will die EU China offenbar nicht nur technologisch sondern auch innenpolitisch nacheifern. Dass fehleranfällige Gesichtserkennung in Videoüberwachungsmaterial jetzt schon bei Bagatellstraftaten zum Einsatz kommen soll, fällt hinter die eigene Pressemitteilung des EU-Parlaments zurück. So wird es Städten möglich, unter dem Schlagwort ‚Hausfriedensbruch`Obdachlose zu verdrängen, wie im italienischen Como geschehen, oder Sprayer wegen ‚Sachbeschädigung` zu verfolgen. Auch die hochumstrittene Gesichtserkennung unter Demonstrierenden wie nach dem G20-Gipfel in Hamburg wird mit keinem Wort verhindert. Mit diesen Regeln droht die Gesichtserkennung, die in den USA immer wieder zu falschen Festnahmen führt, zu einem Standardinstrument auch in Europa zu werden.

Sogar einer permanenten Gesichtsüberwachung in Echtzeit wird Tür und Tor geöffnet: Wegen der im ‚AI Act genannten Delikte sucht die Justiz per Europäischem Haftbefehl nach über 6.000 Menschen. Mit der Begründung ‚Personenfahndung kann der öffentliche Raum in Europa also flächendeckend und permanent unter biometrische Massenüberwachung gestellt werden. Dieses Gesetz legitimiert und normalisiert eine Kultur des Misstrauens. Es führt Europa in eine dystopische Zukunft eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild.“
[1] Pressemitteilung des Parlaments zum Verhandlungsergebnis: Link
[2] Jetzt geleaktes Verhandlungsergebnis: Link
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Dr. Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party

5.1.2024: „Digitaler Euro“ im Europäischen Parlament: Piraten-Änderungsantrag will echtes digitales Bargeld ermöglichen
Montag werden sich die Verhandlungsteams im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zum ersten Mal mit Änderungsanträgen [1] beschäftigen. Der Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, Verhandlungsführer seiner Fraktion im LIBE-Ausschuss, beantragt fundamentale Änderungen des Vorschlags:
„Damit der digitale Euro seinen Namen verdient und einen Sinn und Mehrwert im Vergleich zu Kreditkarten und Kryptowährungen hat, muss digitales Bargeld so anonym und frei nutzbar sein wie Scheine und Münzen – nicht nur bei physischer Anwesenheit beider Seiten. Die Einführung digitalen Bargelds ist in der heutigen Lebensrealität des Informationszeitalters überfällig.
Da man unbegrenzt Bargeld besitzen und weitergeben darf, darf auch die Menge an Digitalen Euro in unserer Hand nicht limitiert werden. Und so wie mit Bargeld auch vertrauliche Zahlungen und kontroverse Spenden anonym und ohne Furcht vor Bekanntwerden möglich sind, dürfen auch spurenlose Zahlungen in digitalem Euro nicht unmöglich gemacht oder auf eine unbekannte und wechselnde Höhe begrenzt werden, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die Begründung Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen zu wollen ist nur ein Vorwand, um immer mehr Kontrolle über unsere privaten Geschäfte zu erlangen. Wo jede Zahlung erfasst und für immer gespeichert wird, drohen Hackerangriffe, unberechtigte Ermittlungen und eine abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende.
Bargeld ist finanzielle Freiheit ohne Rechtfertigungsdruck. Welche Medikamente oder welches Sexspielzeug ich einkaufe, geht niemanden etwas an. Seit Tausenden von Jahren haben Gesellschaften auf der ganzen Welt mit Bargeld, das die Privatsphäre schützt, gelebt. Diese finanzielle Freiheit muss auch im Informationszeitalter garantiert werden. Wir müssen Wege finden, die besten Eigenschaften von Bargeld in unsere digitale Zukunft mitzunehmen.“
Konkret fordert Breyer, dezentrale Offlinezahlungen unmittelbar zwischen Endgeräten nicht nur in physischer Anwesenheit der Zahlenden zuzulassen (Änderungsantrag 76) und sie im Vergleich zu Bargeld keiner Benachteiligung wie durch Höchstgrenzen zu unterwerfen (Änderungsanträge 203-205, 207).
[1] Link
Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei
E-Mail: europa patrick-breyer.de (Nachrichten lesen und beantworten mein
Team und ich/team mailbox)

9.1.2024: Zwei kritische Studien zum Future Combat Air System (FCAS)
1. Kosten in Billionenhöhe und Richtungsentscheidung beim Einsatz militärischer KI
Kurz vor dem Ende des Jahres 2023 sind zwei Studien zum Future Combat Air System (FCAS) veröffentlicht worden.
Marius Pletsch: Flug ins Ungewisse – Die teure Odyssee des Future Combat Air Systems
Greenpeace, Dezember 2023.
Studie: Link
Zusammenfassung und Einordnung: Link

2. In einer Studie der Informationsstelle Militarisierung beschreibt Christoph Marischka das Luftkampfsystem FCAS als „europäischen Weg zur Militarisierung der Künstlichen Intelligenz“, da diese in FCAS u.a. in Form von Schwarmsteuerung und Zielerfassung zum Einsatz kommen soll.
Christoph Marischka: Luftkampfsystem FCAS – Der europäische Weg zur Militarisierung der Künstlichen Intelligenz IMI-Studie 5/2023, Dezember 2023 Link

[b]5.1.2023: Umfrage über Nutzung von Supermarkt-Apps

Eine vom Digital-Verband Bitcome.V. in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter Smartphone-Nutzern kam zum Ergebnis, das 58 Prozent der Befragten die App eines Supermarkts wie zum Beispiel Rewe, Edeka, Netto, Lidl oder Kaufland nutzen um die Angebote zu studieren, die digitale Kundenkarte an der Kasse vorzulegen oder an einem Gewinnspiel teilzunehmen.
Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.123 Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 1.046 Personen, die ein Smartphone nutzen.
Die Ergebnisse wurden NICHT nach Altersgruppen unterschieden.
Presemitteilung bitcom.org unter: Link Mehr dazu unter: DIGITALSIGNALE: Dossier 2023 am 27.6.2023

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19.12.2023: Digitale Mauer: Wie die Zukunft von Migrant*innen in Mexiko von einer Smartphone-App aus den USA abhängt
„Anhand einer Smartphone-App der US-amerikanischen Behörden versuchen vor allem Menschen, die in den USA einen Asylantrag stellen wollen, einen Termin zur legalen Überquerung der Grenze zu erhalten. Die App gleicht einem Glücksspiel, denn pro Tag werden bei zehntausenden Anfragen nur 1.450 Termine vergeben.
Die US-Grenz- und Immigrationspolitik hat dabei nicht nur einen erheblichen Einfluss auf das Migrationsverhalten hunderttausender Menschen, sondern auch auf die Arbeit von mexikanischen Herbergen für Migrant*innen…“
Artikel von Antonia Jordan und Indi-Carolina Kryg, Mexiko-Stadt/Tijuana, in den Lateinamerika-Nachrichten vom Dezember 2023 siehe Labournet.de unter: Link

18.12.2023: Elektronische Patientenakte-Akte: Warum die Zeit reif für elektronische
Gesundheitsdaten ist

Seine Gesundheitsdaten strukturiert zusammenzuhaben, hält Jürgen Windeler für sinnvoll. Kompliziert sei, die Zugriffsrechte abzuwägen und zu regeln, sagt der frühere Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Armbrüster, Tobias | 18. Dezember 2023, 06:50 Uhr Deutschlandfunk Link

15.12.2023: FAZ kommentiert das Digital-Gesetz
Überschrift: Das segensreiche „E“. Das "E" steht hier für elektronisch, genauer für die elektronische Patientenakte ePA, die der Autor, Christian Geinitz auf S. 17 als segensreich bezeichnet. "... Jetzt müssen noch die Ärzte überzeugt werden. Man darf ihnen nicht zu viel Bürokratie zumuten und muss die anfängliche Mehrarbeit anständig vergüten". Mehr Geld für die Ärzte, anständig mehr Geld. Die Digitalindustrie wird das nicht zahlen, dafür kommen allenfalls die Kassen in Betracht, die es sich von den Versicherten wiederholen werden. "... Die Bedenken der Gegner sind zulässig, aber sie sind falsch: nicht der – sorgfältige – Umgang mit den Daten ist unethisch und gefährlich für die Versicherten, sondern das Gegenteil: Die Daten nicht zu nutzen..." Es geht nicht um einen "Umgang mit den Daten", auch nicht um einen ethischen oder unethischen. Es geht um das systematische Erfassen, Sammeln und Speichern von allen Erkrankungen, Behandlungen, Medikationen, Krankschreibungen, Rehas usw. die von jedem gesetzlich Krankenversicherten ab 2025 in der bundesdeutschen Patientenakte gespeichert werden sollen. Danach folgt der zweite Schritt. Die gleichen Informationen der gesetzlich und zusätzlich auch die der privat Versicherten sollen in den nächsten Jahren auch noch auf europäischer Ebene gespeichert und verwertet werden. H.S.

14.12.2023: Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht: Bundestag hat das Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
Die Abgeordneten haben diverse Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Abgeordneten haben den entsprechenden Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) (20/9048) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU/CSU angenommen. Darüber hinaus wurde ein zweiter vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Union angenommen. Siehe Bundestag.de unter: Link

Verkauft wird das Gesetz der Öffentlichkeit als eines, das mit geringem Aufwand (haha) das Gesundheitswesen verbessert. Diesem Orwell-Sprech fügt das nach Gröhe- und Spahn- nun Lauterbach-Ministerium auf seiner Webseite hinzu: "Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet."
Die elektronische Patientenakte hatte schon andere Namen. Von "digitaler Akte" oder "digitaler Patientenakte" war schon 2017 die Rede und sie nährten PricewaterhouseCoopers, die digitale Gesundheitswirtschaft und ihre Verbände wie BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI. Außerdem die Telematik, die GEMATIK, Die eHELTH und etliche Advokaten, die mit dem Abfassen von Gesetzentwürfen befasst waren.

Was von wem gespeichert werden soll, wie, wann und wo die Versicherten der Speicherung ihrer Daten widersprechen können, ist aus dem Gesetzestext kaum zu verstehen, zu behalten und anwendbar. Bei Ärzten wie Therapeuten herrscht Fassungslosigkeit über das Digital-Gesetz. Darin heißt es: "Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben die Versicherten in der Behandlung darüber zu informieren, welche Daten nach Absatz 2 in die elektronische Patientenakte übermittelt und dort gespeichert werden sollten. Erklärt der Versicherte daraufhin seinen Widerspruch, hat der Leistungserbringer diesen nachprüfbar in seiner Behandlungsdokumentation zu protokollieren. Die Befugnis nach Absatz 2 Satz 1 gilt, soweit andere Rechtsvorschriften der Übermittlung und Speicherung nicht entgegenstehen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend."
Das angeblich die Effizienz fördernde Gesetz führt demnach dazu, dass fortan die Hälfte der Behandlungszeit mit Rechtsinformation und Diskussionen darüber gebraucht wird, ob und wenn ja was, wie und wo gespeichert werden soll und welche Konsequenzen das z.B. für die nachkommenden Generationen haben kann.
Aber es kommt noch schlechter: Die EU verlangt den Zugang auf alle nationalen Patientendaten, und das EU Parlament will eine europäische ePA ohne jedes Recht der Bürger auf Widerspruch beschließen!

13.12.2023: Arztpraxen sind nicht der Digital-Helpdesk der Krankenkassen
Die Digitalisierung à la Lauterbach wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung: „Während heute schon Arztpraxen selbst durch die Eigeninitiative von Praxisinhaberinnen und -inhabern vollständig digitalisiert sind, gibt es außerhalb der Praxis weder ausreichend Glasfaserleitungen noch schnelle Anwendungen noch die notwendige Sicherheit und schon gar keine faire und ausreichende Finanzierung“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, fest.
Immer noch berichtet jede zweite Arztpraxis mehrfach im Monat von Problemen mit der Telematik-Infrastruktur der gematik. Rund ein Viertel der Praxen verzeichnet sogar wöchentlich Systemabstürze, die den Praxisbetrieb massiv stören. Das zeigt eine Umfrage des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung aus der vergangenen Woche.
Daran werden auch die letzten Korrekturen am Digitalgesetz nichts ändern, ganz im Gegenteil: „Nun soll auch noch der Support der Patienten bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf die Praxen abgewälzt werden. Das ist Wahnsinn. Denn die Praxen sind nicht der Helpdesk für die Versicherten der Krankenkassen“, kritisiert Dr. Heinrich. Es sei die Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten bei der Digitalisierung zu begleiten. „Beim Service der Kassen für ihre Versicherten ist noch sehr viel Luft nach oben“, sagt Dr. Heinrich.
„Grundsätzlich muss man leider sagen, dass die Digitalisierung des ambulanten Gesundheitswesens unter Federführung der gematik gescheitert ist. Die Konzeption über die Telematik-Infrastruktur ist störungsanfällig. Es wurde eine Industrie mit kartellähnlichen Angebotsstrukturen unterstützt, die bislang Milliardensummen an dieser Digitalisierung verdient hat, ohne marktreife und anwenderfreundliche Technik bereitzustellen und ohne einen angemessenen Service vorzuhalten. Das ist ein politischer Skandal“, erklärt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes.
Daher müsse die Digitalisierung des Gesundheitswesens endlich nutzerorientiert werden. Als Nutzer gelten sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte. Beispielsweise sollte ein Praxis-Check-In vergleichbar mit jenem auf dem Flughafen eingeführt werden. Patientinnen und Patienten würden sich dann bereits vor dem Betreten der Praxis mit ihrem PC oder Smartphone anmelden. (!!!)
Digitale Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. müssen sicher und einfach in der Anwendung sein. Aktuell sind diese Anwendungen nach wie vor störungsanfällig und sie führen faktisch zu Mehraufwand und damit zu weniger Zeit für Patienten. Alternative analoge Prozesse müssen – wo erforderlich – etabliert und ebenso einfach durchführbar sein. Alle Anwendungen müssen vor dem Roll-Out ausreichend getestet und erprobt werden – in der Praxis unter Beteiligung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die noch in der Versorgung tätig sind. Hierzu ist dringend erforderlich, die Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu verpflichten, offene Schnittstellen zu diesen Systemen zu implementieren, ohne daraus wieder ein eigenes Geschäftsmodell zu entwickeln, fordert der Virchowbund. Im selben Zug müssen die einseitigen Sanktionen gegenüber Praxisinhabern abgeschafft werden, da diese ein massives Akzeptanz-Hindernis für die neuen Anwendungen darstellen.
PM Virchowbund, 13. 12. 2023
Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

13.12.2023: Europäischer Gesundheitsdatenraum: EU-Parlament stimmt gegen Zwang zur elektronischen Patientenakte für alle, will aber Patientendaten ungefragt weitergeben
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben heute im Plenum mit großer Mehrheit für die Schaffung eines "Europäischen Raums für Gesundheitsdaten" gestimmt.[1] Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte zusammenführen - erstmals auch für privat Versicherte. Dank eines Änderungsantrags des digitalen Freiheitskämpfers Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken, stimmte in letzter Sekunde eine Parlamentsmehrheit für die Absicherung des in Deutschland geplanten Widerspruchsrechts gegen eine elektronische Patientenakte. Der endgültige Gesetzeswortlaut muss aber noch mit den EU-Regierungen ausgehandelt werden, die bislang kein Widerspruchsrecht gegen die Datensammlung festschreiben wollen. Keine Mehrheit fanden dagegen Änderungsanträge Breyers, denen zufolge Patienten vor Zugriffen auf ihre Patientendaten durch Ärzte oder Forschern gefragt werden sollten.

„Eine Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit zieht unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten nach sich und droht Patienten jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen zu berauben“, unterstreicht Breyer, Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments. „Das ist nichts anderes als das Ende des Arztgeheimnisses.
Haben wir nichts aus den internationalen Hackerangriffen auf Krankenhäuser und andere Gesundheitsdaten gelernt? Wenn jede psychische Krankheit, Suchttherapie, jede Potenzschwäche und alle Schwangerschaftsabbrüche zwangsvernetzt werden, drohen besorgte Patienten von dringender medizinischer Behandlung abgeschreckt zu werden – das kann Menschen krank machen und ihre Familien belasten! In den Trilogverhandlungen werde ich dafür kämpfen, dass diese drohende digitale Entmündigung entsprechend dem Willen der Volksvertreter eindeutig ausgeschlossen wird.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, kommentiert: “Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei allerdings nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecke vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig. Dies würde eine gewisse Entscheidungshoheit jedes Menschen über die persönlichen Daten ermöglichen.
Wird allerdings nicht einmal ein Opt-Out Verfahren (aktiver Widerspruch) etabliert, so bedeutet dies letztlich die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information. Und das obwohl Ärzte in Deutschland gemäß § 203 StGB berufsständisch zurecht der Schweigepflicht unterliegen, wie u.a. auch Rechtsanwälte. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf vertrauliche Versorgung und Beratung stehen jetzt auf dem Spiel.”

In der Endabstimmung votierte Breyer gegen den Gesetzentwurf. Keine Mehrheit gefunden hatten nämlich weitere Änderungsanträge von Breyer und Abgeordneten der Grünen und Linken zu der auch von der Bundesregierung geplanten Regel[2], dass Patienten künftig aktiv widersprechen müssen, um zu verhindern, dass Gesundheitsdienstleister und Forscher ihre Behandlungsakten einsehen können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weder um Einwilligung noch mündlich überhaupt nach ihrem Willen gefragt werden. Breyer: „Für viele Patienten, die wenig Zeit oder begrenzte Sprachkenntnisse haben oder älter sind, ist es zu kompliziert, schriftlich bei einer bestimmten Behörde oder über digitale Kanäle widersprechen zu müssen. Internationale Standards wie der Internationale Kodex für medizinische Ethik des Weltärztebundes oder die Erklärung von Helsinki über die ethischen Grundsätze der medizinischen Forschung verlangen bisher, dass vor der Weitergabe medizinischer Informationen die Zustimmung des Patienten eingeholt wird. Eine von uns in Auftrag gegebene Meinungsumfrage [3] bestätigt, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie um ihre Zustimmung gebeten werden, bevor ihre Gesundheitsdaten weitergegeben werden.

Jede Website fragt uns um Erlaubnis, bevor sie ein Cookie setzt, aber wir sollen nicht einmal gefragt werden, bevor unsere Gesundheitsdaten weitergegeben werden? Dieses System entzieht den Patienten die Kontrolle über ihre Daten und ist nicht akzeptabel.“
Eine Umfrage der Europäischen Verbraucherzentralen (BEUC)[4] hat ergeben, dass 44% der Bürger Sorgen vor Diebstahl ihrer Gesundheitsdaten haben; 40% befürchten unbefugte Datenzugriffe.
Bereits morgen am 14.12.2023 soll die erste Verhandlungsrunde zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission stattfinden. Der Parlamentsberichterstatter will die Verhandlungen noch 2024 abschließen.

[1] Der heute beschlossene Gesetzentwurf im Wortlaut: Link
[2] Link
[3] Link
[4] Link

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei
Member of the European Parliament for the German Pirate Party
E-Mail: europa@patrick-breyer.de (Nachrichten lesen und beantworten mein
Team und ich/team mailbox)

12.12.2023: Künstliche Intelligenz- KI-Regeln der EU mit Lücken
EU-Institutionen einigen sich auf AI Act. Große KI-Modelle werden reguliert, biometrische Massenüberwachung bleibt legal. Es war ein dramatisches Finale: 38 Stunden dauerte die letzte Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission zur geplanten Regulierung von Anwendungen sogenannter künstlicher Intelligenz (KI), die am Wochenende mit einer Einigung endete. Ob diese gelingen würde, war bis zuletzt unklar. Denn in vielen wichtigen Fragen lagen die die Regierungen der Mitgliedstaaten auf der einen und das Parlament auf der anderen Seite weit auseinander. Andererseits wollte die spanische Ratspräsidentschaft unbedingt eine Einigung erreichen, um die Verordnung noch in ihrer Amtszeit beschließen zu lassen und das Vorhaben vor den EU-Wahlen im kommenden Juni einzutüten. ...
Sebastian Edinger für Junge Welt unter: Link

8.12.2023: Altersdiskriminierung bei digitalen Buchungssystemen für Arzttermine
Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VBZB) bestätigt, was in privaten Gesprächen schon länger beklagt wird: Die Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der digitalen Buchungssysteme für Arzttermine ist mangelhaft. Kassenpatient:innen werden benachteiligt, Datenschutzbestimmungen sind unzureichend und Arztpraxen teilweise kaum noch telefonisch erreichbar.
Die Kritik der Befragten nennt vor allem die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten. Nur wenige oder gar keine zeitnahen Termine werden Ihnen angeboten. Obwohl online freie Termine sichtbar sind, können darauf nur Privatversicherte und Selbstzahler:innen zugreifen. Das ist allerdings nicht wirklich etwas Neues. Eine Untersuchung der Grünen in NRW aus dem Jahr 2017 zeigte, dass KassenpatientInnen im Schnitt 30 Tage länger auf einen Arzttermin warten mussten als Privatversicherte. Im Jahr 2011 waren es "nur" sechs Tage.
Die Verbraucherzentrale Bund kommt zu dem Ergebnis: Nach der Umstellung der Terminvergabe auf Online-Buchungsportale, seien die Praxen telefonisch kaum bis gar nicht mehr zu erreichen. Nicht geregelt sind auch die Datenschutzbestimmungen: Behandlungstermine werden bei fehlender Registrierung in dem vorgegebenen Portal verweigert. Teilweise werden Daten von Patienten in die Portale übermittelt, wenn diese keinen Termin gebucht haben. Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege des VZBV fordert, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: „Wenn Patient:innen keine Datenübertragung zu Buchungsportalen wollen, müssen sie trotzdem ärztlich versorgt werden“. Es dürfe nicht sein, dass Arztpraxen PatientInnen eine Behandlung verweigern, wenn sie der Übermittlung ihrer Daten in ein Buchungsportal nicht zustimmen. Dass die Portale oft nur mangelhaft funktionieren, belegen die Umfrageergebnisse. Aus ihnen geht hervor, dass die Filter für die Versicherungsart unzuverlässig sind, dass die Besuchsgründe der Patienten standardisiert werden, dass unerwünschte Terminerinnerungen verschickt werden und die Stornierung von Terminen nicht funktioniert.
Im Frühjahr dieses Jahres hatte das swr-Fernsehen das häufig genutzte Onlineportal docto.lib bereits unter die Lupe genommen. Link VZBV Link

7.12.2023: Politikgestaltende Netzwerke aus Wissenschaft, Militär und Digitalwirtschaft in den USA und Deutschland
Ein digitaler MIK – oder viele?

INHALTSVERZEICHNIS

1. USA
1.1 Die Ursprünge des digitalen Zeitalters im Zweiten Weltkrieg
1.2 Nur ein Beispiel: RAND
1.3 Das Denksystem der RMA
1.4 Die neuen Player: Google & Co

2. Deutschland
2.1 Die frühe IKT-Industrie in Deutschland
2.2 Relativ isolierte Wehrforschung
2.3 Durchbruch Dual Use
2.4 Die Bundeswehr wird Cyber
2.5 Ein neues, disruptives Mindset in der Wissenschaft
2.6 Risikokapital, die Big Four und GovTech

3. Fazit
3.1 „Digitale Souveränität“ – Fantasma und Transferprogramm…

Studie von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 5. Dezember 2023
Diese Studie erschien stark gekürzt in der „Z – Zeitschrift für marxistische Erneuerung“ Nr. 135 (September 2023). Die gesamte Studie hier zum download
Link

21.11.2023: Berlin, Paris und Rom gegen neue EU-Auflagen für CHAT-GPT
Deutschland, Frankreich und Italien gehen auf Konfrontationskurs zum EU-Parlament, das im Juni strikte Regeln im Rahmen des europäischen KI-Gesetzes verlangt hatte. Die drei Staaten sperren sich gegen EU-Auflagen für ChatGPt und vergleichbare Modelle
künstlicher Intelligenz. Sie wollen lediglich eine verpflichtende Selbstregulierung per Verhaltenskodex. „Wir wollen nicht die Technik regulieren, sondern die Anwendungsmöglichkeiten“, sagte Habeck etwa beim KI-Gipfel in Bletchley. ... Kritiker halten dem entgegen, bei generativer KI liege das Problem gerade darin, dass nicht klar sei, wie diese genutzt werde. Deshalb müsse die Regulierung von diesen – anders als bei „normalen KI“, die für eine ganz bestimmte Anwendung entwickelt würden – auch unabhängig von der Anwendung erfolgen."
21.11.203, Hendrick Kafsak für FAZ,print S. 15

1.11.2023: Die Bletchley Erklärung
VertreterInnen von 28 Staaten trafen sich im United Kingdom um sich über die Risiken von Künstlicher Intelligenz auszutauschen, die „ernsthafte, sogar katastrophale Schäden“ anrichten könne. Sie verabschiedeten die Bletchley-Erklärung. Zuvor hatten sich US-Vizepräsidentin Kamala Harris und der britischen Premier Sunak getroffen und über KI-Fragen ausgetauscht. Harris nannte als kurzfristige Risiken der KI Desinformation, Diskriminierung und die Verstärkung von Vorurteilen. Die US-Ministerin für Wirtschaft kündigte an, dass die USA ein AI Safety Institute gründen werden, um die Aufsicht über KI-Programme zu haben. Die Briten werden ebenfalls ein AI Safety Institut gründen.

"Die Bletchley-Erklärung der Staaten, die am KI-Sicherheitsgipfel vom 1. bis 2. November 2023 teilgenommen haben:
Künstliche Intelligenz (KI) bietet enorme globale Chancen: Sie hat das Potenzial, das menschliche Wohlergehen, den Frieden und den Wohlstand zu verändern und zu verbessern. Um dies zu verwirklichen, bekräftigen wir, dass KI zum Wohle aller so konzipiert, entwickelt, eingesetzt und genutzt werden sollte, dass sie sicher, menschenzentriert, vertrauenswürdig und verantwortungsvoll ist. Wir begrüßen die bisherigen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, im Bereich der KI zusammenzuarbeiten, um integratives Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung und Innovation zu fördern, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in KI-Systeme zu stärken, damit diese ihr Potenzial voll entfalten können.
KI-Systeme werden bereits in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt, z. B. in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung, Verkehr, Bildung, Gesundheit, Barrierefreiheit und Justiz, und ihre Nutzung wird wahrscheinlich noch zunehmen. Wir sind uns bewusst, dass dies ein einzigartiger Moment ist, um zu handeln und zu bekräftigen, dass die sichere Entwicklung der KI und die transformativen Möglichkeiten der KI in unseren Ländern und weltweit zum Guten und für alle genutzt werden müssen. Dazu gehören öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung, Ernährungssicherheit, Wissenschaft, saubere Energie, biologische Vielfalt und Klima, die Verwirklichung der Menschenrechte und die Stärkung der Bemühungen um die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
... "
Die teilnehmenden Staaten:
Australia,Brazil,Canada,Chile,China,European Union,France,Germany,India, Indonesia, Ireland,Israel,Italy,Japan,Kenya,Kingdom of Saudi Arabia,Netherlands,Nigeria,The Philippines,Republic of Korea,Rwanda,Singapore,Spain,Switzerland,Türkiye,Ukraine,United Arab Emirates,United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland,United States of America
Veröffentlicht am 1. November 2023, unter gov.uk: Link

25.10.2023: US-Bundestaaten verklagen Meta wegen Suchtgefahr
... Die Nutzung der Plattformen störe das Lernverhalten sowie den Schlaf, außerdem förderten die Dienste Probleme wie Essstörungen, heißt es in der mehr als 200 Seiten langen Klageschrift weiter. Meta wisse, dass Funktionen der Online-Plattformen schädlich seien und süchtig machten, behaupten die klagenden Bundesstaaten zudem.
dpa/jW unter: Link

31.10.2023: EU-Behörde verbietet Meta personalisierte Werbung
Auf Facebook, Instagram und dem Messengerdienst Whats-App hat die Datenschutzbehörde der EU dem US-Konzern Meta verboten, personalisierte Werbeanzeigen zu schalten. Die EDPB habe die zuständige irische Datenschutzbehörde entsprechend angewiesen, »die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung (…) im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu verbieten«, erklärte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Die irische Behörde soll das Verbot innerhalb von zwei Wochen endgültig erlassen. (AFP/jW)

24.10.2023: Forscher sehen KI als enorme Stromfresser
Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) sollen künftig auch beim Klimaschutz helfen, doch Forscher warnen vor einem stark steigenden Energieverbrauch der KI-Rechenzentren. »Werkzeuge der KI verbrauchen viel Strom, und die Tendenz ist steigend«, sagte der Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) in Potsdam, Ralf Herbrich, am Montag gegenüber dpa. Der Datenwissenschaftler Alex de Vries etwa schätzt, dass Google derzeit bis zu neun Milliarden Suchanfragen pro Tag verarbeitet. Wenn jede Google-Suche KI nutze, würden nach seinen Berechnungen etwa 29,2 Terawattstunden Strom pro Jahr benötigt – das entspreche dem jährlichen Stromverbrauch Irlands. (dpa/jW)

20.10.2023: Management im digitalen Kapitalismus: Wird die Lean Production von einem Amazonismus abgelöst?
"... Die digitale Erfassung und Verarbeitung von Informationen und die Vernetzung durch das Internet schaffen neue Möglichkeiten für Geschäftsmodelle und einer Organisation der Arbeitsprozesse. Dabei zeigt sich in den Managementstrategien ein Trend zur Nutzung neuer Technologien, den ich unter dem Begriff Amazonismus zusammenfasse, weil sie an Amazon besonders prägnant zu erkennen sind. (...) Die kurzfristige und flexible Beschäftigungspolitik wird mit einem System der Interessenregulierung im Betrieb kombiniert, die eine relative Offenheit gegenüber informellem kollektiven Handeln der Beschäftigten und systematischem Union-Busting kombiniert..." Artikel von Georg Barthel in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit - 10/2023
Labournet.de unter: Link

18.10.2023: Jetzt können wir die Chatkontrolle stoppen – die nächsten Tage zählen!
Wir haben Erfolge beim Kampf gegen die Chatkontrolle und laden zu einer Online Veranstaltung ein. Gemeinsam können wir die Chatkontrolle stoppen!
Liebe Leute,
in den letzten Wochen komme ich mir immer häufiger vor, als wäre ich in einem Polit-Thriller gelandet: da gibt es zwielichtige Lobbyisten, die für eine vorgebliche „Kinderschutzorganisation” arbeiten. Die Organisation entpuppt sich dann aber als Tech-Unternehmen, das finanzielle Interessen an der Chatkontrolle hat und Überwachungssoftware verkaufen will. Da gibt es eine EU-Kommissarin, die sich für diese Interessen hat einspannen lassen – und nun auf Biegen und Brechen ein Gesetz durchbringen will, auch mit unlautere Mitteln: Sie startet eine Kampagne in den Sozialen Netzwerken, bei der sie irreführende Informationen verbreitet und für ihre manipulative Werbung gezielt Menschen mit bestimmten politischen und religiösen Überzeugungen ins Visier nimmt. Die besondere Ironie: Gegen beides hat die EU erst vor kurzem strenge Regeln erlassen.
Die Kommissarin heißt in der Realität Ylva Johansson. Und das zweifelhafte Gesetz, das sie durchdrücken will, ist einer der derzeit größten Angriffe auf unsere Freiheitsrechte: die Chatkontrolle. Wenn der Entwurf wie von der Kommissarin vorgesehen umgesetzt wird, dann würde das bedeuten: Jede Textnachricht und jedes Foto, die ihr über Signal- oder WhatsApp versenden wollen, wird noch vor dem Abschicken auf verdächtige Inhalte durchsucht – und im Zweifelsfall an eine Sicherheitsbehörde zur Überprüfung ausgeleitet. Was genau als verdächtig gilt, das könnte im schlimmsten Fall ständig angepasst werden. Europol und rechte Politiker.innen haben bereits ihre eigenen Ideen dazu.
Die Chatkontrolle wäre eine Katastrophe für unsere Demokratie. Deshalb stemmen wir uns mit ganzer Kraft dagegen. Wir sind auf einem guten Kurs – aber es kostet uns viel Zeit und Energie, gegen einflussreiche Lobbyisten und die Interessen von Überwachungspolitikerinnen anzukämpfen. Bitte unterstützt uns in dieser kritischen Phase, damit wir weitermachen können: Link
Seit fast zwei Jahren arbeiten wir daran, die Chatkontrolle zu kippen: Wir haben Demos und Aktionen organisiert. Wir haben Bündnisse geschmiedet und mit Expertinnen und Experten darüber gesprochen, wie wir Kinder wirklich schützen können. Und wir haben mit vielen Politiker.innen gesprochen und erklärt, warum dieses Gesetz niemals in Kraft treten darf.
Heute ist deutlich geworden: Unser Protest wirkt. Das Gesetz wird nicht so reibungslos durchgehen, wie sich die Kommissarin das gewünscht hat. Unter den EU-Mitgliedsstaaten gibt es aktuell keine Mehrheit für die Chatkontrolle, eine für morgen angesetzte Abstimmung wurde abgesagt. Aber wir haben noch nicht gewonnen: Denn diese Abstimmung ist erstmal nur vertagt, aber noch nicht vom Tisch.
Wir stehen öffentlich zu dem, was wir tun und wollen unsere Position auf offener Bühne verhandeln. Deshalb möchten wir als Digitalcourage für das Bündnis „ChatkontrolleSTOPPEN!“ eine Online-Diskussionsveranstaltung mit Europaabgeordneten ausrichten. Der Termin steht schon fest: Dienstag, 24.10. 2023, 17:00 – 18:30 Uhr. Einen Einladungslink werden wir rechtzeitig vor der Veranstaltung versenden.
Mit entschlossenen Grüßen
Konstantin Macher und das ganze Team von Digitalcourage
P.S.: Nächste Woche Donnerstag soll der zuständige Ausschuss im EU-Parlament darüber abstimmen, wie es mit der Chatkontrolle weitergeht. Jetzt dürfen uns auf den letzten Metern nicht die Reserven ausgehen und wir müssen jetzt noch mal richtig Druck machen! Helft uns bitte dabei: Link

1.10.2023: Leben ohne Internet – geht`s noch? BAGSO startet Aktion für gute Lösungen vor Ort
Zum Internationalen Tag der älteren Menschen (1.10.2023) startet die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen die Aktion „Leben ohne Internet – gehts noch?“. Der Dachverband ruft Seniorenorganisationen und Seniorengruppen in Städten und Gemeinden dazu auf, für die Schwierigkeiten zu sensibilisieren, die Menschen ohne Internet haben, und vor Ort für gute Lösungen einzutreten. Im Fokus der Aktion stehen kommunale Bürgerdienste und weitere Angebote der Kommunen. Ziel ist es, dass ein Leben ohne Internet gleichberechtigt möglich sein muss.
„Bürgerinnen und Bürger müssen zu allen kommunalen Dienstleistungen vollen und ungehinderten Zugang haben, egal ob sie das Internet nutzen oder nicht“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner zum Auftakt der Aktion auf der BAGSO-Mitgliederversammlung in Berlin. An die BAGSO-Mitgliedsverbände und alle Seniorengruppen vor Ort appellierte sie: „Setzen Sie sich dafür ein, dass auch in Ihrer Stadt oder Gemeinde ein Leben ohne Internet ohne große Schwierigkeiten möglich ist. Schließen Sie sich mit anderen Seniorengruppen zusammen und machen Sie mit bei der BAGSO-Aktion Leben ohne Internet – gehts noch?.
Die BAGSO unterstützt interessierte Seniorengruppen mit Anregungen und Materialien für Aktionen vor Ort. Sie ruft dazu auf, die Öffentlichkeit mit Presseartikeln und Veranstaltungen auf die Schwierigkeiten eines Lebens ohne Internet aufmerksam zu machen und mit konkreten Veränderungswünschen auf Kommunalpolitik und Verwaltung zuzugehen. Die BAGSO sammelt die Erfahrungen von Seniorengruppen und informiert über die Aktion in ihrem regelmäßig erscheinenden Newsletter.
Seniorenministerin Lisa Paus: „Ich begrüße die Aktion der BAGSO ausdrücklich und wünsche allen Engagierten viel Erfolg. In Deutschland nutzen rund sieben Millionen Menschen ab 60 Jahren das Internet nicht. Dazu kommen viele weitere, die bei komplexeren digitalen Anwendungen auf Schwierigkeiten stoßen und dadurch ebenfalls im Alltag eingeschränkt sind. Mir ist ganz wichtig, dass niemand abgehängt wird! Neben der Stärkung der digitalen Kompetenzen – zum Beispiel mit Hilfe unseres DigitalPakt Alter – sollte es deshalb auch immer Hilfen zur Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen FÜR ALLE geben."

Die BAGSO fordert, dass neben digitalen Zugängen stets auch die klassische Kontaktaufnahme per Telefon, Post oder persönlich angeboten wird. Informationen und Formulare müssen auch in gedruckter Form vorliegen. In jeder Kommune sollte es zudem eine Anlaufstelle geben, die bei Bedarf bei der Nutzung digitaler Dienste unterstützt.
Eine Umfrage der BAGSO unter Älteren hatte im vergangenen Jahr gezeigt, dass Menschen ohne Internet im Alltag in nahezu allen Lebensbereichen auf Schwierigkeiten stoßen.
Kostenfreie Materialien und weitere Informationen zur Aktion „Leben ohne Internet – gehts noch“ unter Link und unter der Telefonnummer 0228/24 99 93 56.
Pressemitteilung BAGSO

Praxisbeisspiel Seniorenbeirat Koblenz: Unterstützung bei digitalen Verwaltungsdienstleistungen
Die Verwaltung der Stadt Koblenz hat seine Verwaltungsangebote zunehmend digitalisiert. Der Seniorenbeirat hat daraufhin mit einem förmlichen Antrag über den Oberbürgermeister an den Rat sicherstellen wollen, dass Menschen in Koblenz bei digitalen Verwaltungsangeboten unterstützt werden, wenn nötig. Das wurde aus Kostengründen zunächst abgelehnt. Der Stadt wurden die Zugangsschwierigkeiten durch wiederholtes Einbringen in Ausschüssen des Rates und in der Öffentlichkeit allerdings doch noch bewusst. Inzwischen bekommen Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die digitale Dienstleistungen nur schwer oder gar nicht nutzen können, Unterstützung durch Mitarbeitende im Bürgeramt.

Praxisbeispiel Ortsseniorenrat Weingarten: Fahrkartenverkauf vor Ort
Der Ortsseniorenrat aus Weingarten in Baden hat sich beharrlich für den Fahrkartenverkauf vor Ort durch den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) eingesetzt. Der KVV hatte ausschließlich auf Online-Tickets und auf datierte Automatentickets gesetzt, mit denen eine Fahrt sofort begonnen werden musste. Damit war ein entspannter, flexibler Kartenkauf im Vorfeld nicht mehr möglich. Seit der Initiative können Fahrgäste nun diese Tickets auch wieder vor Ort kaufen – beim Ortsseniorenrat Weingarten. Der Ortsseniorenrat wird sich in Zukunft für weitere Verkaufsstellen einsetzen, damit mehr Menschen erreicht werden können.

18.9.2023: Serverstörung in NRW
Aktuell sind mehrere digitale Verfahren der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Serverstörung nicht erreichbar. Der Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) arbeitet mit Hochdruck an der Fehlerbehebung. Die gestörten Verfahren werden sukzessive im Rahmen der Fehlerbehebung wieder produktiv gesetzt. Zurzeit liegen keine Anzeichen für eine Einflussnahme von außen vor. Unter anderen sind folgende digitale Verfahren aktuell nicht erreichbar bzw. voll nutzbar (Stand: 15.30 Uhr):

* Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
* Beteiligung.NRW
* Kommunales Bildungsmonitoring
* Registerportal auf EU-Ebene/Business Registers Interconnection System
* Bewerberonlineverfahren plus
* Elektronisches Grundbuch NRW
* EGVP Behördenintermediär Land NRW
* EGVP Bürgerintermediär Verbund
* E-Payment
* Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
* GIScloud.NRW
* Grundsteuer-Portal
* Internet Datenerhebung im Verbund – Betrieb/statistisches Verfahren
* Insolvenzbekanntmachungen
* Landesdatenbank NRW unter Genesis
* Meldeportal für Behörden Webservice
* NRW direkt
* Regionaldatenbank Deutschland
* Restrukturierungsportal
* Schwerbehindertenrecht-ÄD III (SAP SAgO)
* Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SAP SGB IX)
* Serviceportal.NRW
* IGBE - Internet Grundbuch - Onlinebeauskunftung
* Sozialplattform
* BASIS-Web Telemedizin
* Wohngeld
IT-NRW - (294 / 23) Düsseldorf, den 18. September 2023

14.9.2023: Closing the Implementation Gap
Militärische KI vor dem Durchbruch?
Christoph Marischka auf imi unter: Link

14.9.2023: GovTechTechnologie – politisch, profitabel und rechtskonservativ?
Christoph Marischka auf imi unter: Link

8.9.2023: Internationale Strategien zur Stabilisierung der Machtverhältnisse – die totale Überwachung ist erreicht
Nach dem Ende der bipolaren Welt im Jahr 1989 und dem Abhandenkommen von Gegnern und Grenzen wurden unter der Regie der USA auch alle Einschränkungen im Verkehr von Gütern und Kapital aufgehoben. Dies zu einem Zeitpunkt, an dem sich fast die Hälfte der Staaten der Welt erstmalig dem ausländischen Kapital öffnete, das dann auf ein riesiges Angebot an billigen und qualifizierten Arbeitskräften, einem enormen Vorkommen an Naturschätzen und einem noch nicht da gewesenen großen Absatzmarkt traf. Das kam vor allem dem Kapital der USA, als neue unipolare Macht zugute.

Gleichzeitig bekam die Verbreitung des Neoliberalismus einen Schub, bei dem das Kapital von Einschränkungen befreit und der Arbeitsschutz, die öffentliche Daseinsvorsorge und der Sozialstaat nachhaltig abgebaut wurden.

Vor dem Hintergrund des globalen Kapitalismus mit seinen sozialen Desintegrationsprozessen wurden parallel dazu internationale Strategien entwickelt, um zu gewährleisten, dass die Machtverhältnisse auch stabil bleiben. Dazu wurde vor allem die Polizei militarisiert, das Militär im Inneren einsetzbar gemacht und es gibt mittlerweile kaum ein gesellschaftliches Problem mehr, auf das seitens der Politik nicht mit der Verschärfung des Strafrechts reagiert wird. Gleichzeitig wurde ein Überwachungssystem errichtet, in dem die Bevölkerung total überwacht, von jeder Person massenhaft Informationen gesammelt, sie erpressbar gemacht und ein immenses Meinungs- und Unterhaltungsangebot mit dem Internet aufgebaut wurde, damit die Massen beschwichtigt und abgelenkt werden.

Das digitale Zeitalter hat Überwachung so billig und einfach gemacht, wie noch nie, auch deshalb, weil ein Großteil der Daten freiwillig von den SMART-Phones geliefert werden.

Umfassend bekannt wurde die Möglichkeit der vollständigen Kontrolle aller Menschen weltweit durch die Enthüllungen von Edward Snowden. ...
weiterlesen bei gewerkschaftsforum.de unter: Link

7.9.2023: Künstliche Intelligenz als Advocatus Diaboli
In der „Deutschen Richterzeitung“ wird ein richterlicher Selbstversuch beschrieben, bei
dem ChatGPt ein Urteil zu einem Tatbestand geschrieben hat. „Die Argumentation ist verflixt überzeugend.“ Und dennoch ist das Urteil des Autors vernichtend. Aus dem Votum des Bots müsse man nämlich angeblich „gründlich geprüft(e)“, aber tatsächlich nicht vorhandene Zeugenaussagen herausfiltern. ...
Kristin Benedikt, Rolf Schwartmann und Paul Stelkens für FAZ, print S.8

1.9.2023: Digital Services Act / EU-Regeln für Big Tech in Kraft
»Digital Services Act« soll Macht von Internetmonopolisten einschränken und erweitert Möglichkeiten der politischen Zensur
Ganze 25 Jahre liegt die Google-Gründung zurück, und vor zwei Jahrzehnten ging Facebook an den Start. Heute gehören deren Mutterkonzerne, Alphabet und Meta, zu den mächtigsten Wirtschaftsakteuren der Welt – auch, weil sie weitgehend im rechtsfreien Raum agieren und Monopolrenditen keinerlei Schranken gesetzt sind. Aufkommende Konkurrenten werden geschluckt oder zerstört. Nutzerinformationen werden an Datenhändler verhökert, die sie sammeln und aufbereiten, um die Menschheit mit personalisierter Werbung zuzumüllen; Kinder und Jugendliche werden abhängig gemacht und von einer Bezahlfalle in die nächste gejagt. Am vergangenen Freitag ist in der EU nun der Digital Services Act (DSA) für die sehr großen Plattformen und zwei sehr große Suchmaschinen in Kraft getreten, er soll dieses Treiben in geordnete Bahnen lenken. Und ist, was politische Zensur angeht, mit einem bedrohlichen Machtzuwachs für die Behörden verbunden. ...
Sebastian Edinger für Junge Welt unter: Link

1.9.2023: Digital Services Act
Der sogenannte Brüssel-Effekt / Im Ringen um globale Marktanteile will die EU mit Vorschriften punkten
Der Digital Services Act (DSA) ist nicht das einzige Digitalverordnung, die die EU in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat. Vor fünf Jahren trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Im vergangenen Jahr kam der Digital Markets Act hinzu, der ebenfalls auf Konzerne wie Apple und Microsoft abzielt und kleineren Wettbewerbern einen besseren Zugang zu den digitalen Märkten gewähren soll. Weitere Vorschriften sind mit dem Data Act für die Datenwirtschaft und dem AI Act zu künstlicher Intelligenz sowie Regelwerken mit Fokus auf Netzausbau, Cybersicherheit und digitale Identitäten in der Vorbereitung. ...
Sebastian Edinger für Junge Welt unter: Link

30.8.2023: Gleichbehandlungsgesetz soll für automatisierte Entscheidungen angepasst werden
Automatisierte Entscheidungssysteme müssen ins Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, empfiehlt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gleichzeitig soll in Gerichtsverfahren die Beweislast umgekehrt werden, weil die Betroffenen die genaue Funktion der Systeme nicht kennen können.
Markus Reuter für Netzpolitik unter: Link

14.8.2023: KI = Der Frosch, der so groß sein will wie der Ochse
Jean-Baptiste Bouzige, Vorsitzender von Ekimetrics, einer französischen Beratungsfirma für Datenstrategie und künstliche Intelligenz im Gespräch mit Le Monde zu den politischen Versprechen einer generativen Künstlichen Intelligenz "à la française":
Wenn es um generative künstliche Intelligenz (KI) geht [die aus einer einfachen schriftlichen Anweisung Text wie ChatGPT oder ultrarealistische Fotos wie Midjourney erstellen kann], erinnern die Reaktionen der französischen und europäischen Behörden an eine der berühmtesten Fabeln von Jean de La Fontaine: La Grenouille qui se veut faire aussi gros que le bœuf (Der Frosch, der so groß wie der Ochse werden will).
Le Monde unter: Link

4.8.2023: Ärger wegen des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2024
Das Bundesinnenministerium (Faser, SPD) will nur noch drei Millionen Euro für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen bereitstellen. In diesem Jahr waren es aber 377 Millionen Euro und in den Jahren zuvor sogar Milliarden. Sollten die Goldenen Jahre für die Branche vorbei sein? Der Stellvertreter im Fraktionsvorsitz der Grünen, Konstantin von Notz: "... Wir werden als Parlamentsfraktionen im weiteren
Haushaltsverfahren deutlich nachschärfen müssen.“


22.7.2023: Sieben US-Unternehmen beschließen KI Selbstverpflichtung
Während die EU-Kommission ihren freiwilligen AI Pact bislang nur angekündigt hat, wurde in den USA vergangene Woche eine KI-Selbstverpflichtung an den Start gebracht. Wichtige Bereiche fehlen jedoch, und letztlich brauche es verbindliche Vorschriften, so die Kritik. Es sind die Unternehmen: Amazon, Google, Microsoft, Meta, Open AI sowie Anthropic und Inflection.
Maximilian Henning für background.Tagesspiegel unter: Link

19.7.2023: Altersdiskriminierung - IM ALTER OHNE INTERNET
Der Klick im Online-Portal für den Arzttermin oder die Schnäppchen in der App des Supermarkts: Viele alltägliche Handlungen sind digitalisiert. Doch was bedeutet das für Seniorinnen und Senioren, die da nicht mehr mitkommen? ...
Zunehmende Digitalisierung fördert Altersdiskriminierung
Laut Alternsforscher Hans-Werner Wahl hat die digitale Wende viel Nährboden gegeben, Altersdiskriminierung – also Diskriminierungen wegen des Lebensalters – zu verstärken. ...
Nach Angaben des Statistischen Bundesamt hat 2022 gut ein Sechstel (17 Prozent) der 65- bis 74-Jährigen in Deutschland noch nie das Internet genutzt und einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen zufolge führt das zu Problemen in nahezu allen Lebens„Da hört man dann: „Das können die Alten doch jetzt wirklich nicht. Das sollte man gar nicht erst versuchen“, sagt Wahl von der Uni Heidelberg. „Beim Deutschlandticket gibt es inzwischen auch andere Wege, als es online zu beantragen. Aber da muss man sich teils in langen Schlangen anstellen und Termine im Rathaus sind oft viel leichter online zu bekommen.“ bereichen. Besonders gelte das für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und von Bürgerdiensten sowie des Bankensektors. ...
Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat sich dem Thema angenommen. „Es darf nicht sein, dass wir uns darauf verlassen, dass das schon jemand anders für die Person macht. Digitalisierung muss so gestaltet werden, dass alle Menschen barrierefrei mitgenommen werden“, sagt Ataman.
Internet wichtig für soziale Teilhabe und Selbstbestimmung
... Auch in der Wirtschaft werden ältere Menschen immer wieder vergessen: Die Supermarktkette Rewe will vom 1. Juli 2023 an keine Handzettel mehr drucken lassen, Deutschlands größte Baumarktkette Obi verzichtet bereits seit Juni auf Prospekte. Schnäppchen müssen online gesucht werden, idealerweise per App auf dem Handy. ...
dpa in: PTA in der Apotheke unter: Link

13.7.2023: Weil Chat-GPT falsche Angaben über Personen macht: US-Aufsichtsbehörde ermittelt gegen Open AI
Es kommt immer wieder vor, dass Chat-GPT Unwahrheiten teilt, die dem Ruf einer Person Schaden können. Nun hat die amerikanische Verbraucherschutzbehörde eine Untersuchung gegen die Entwicklerfirma eingeleitet.
dpa in NZZ unter: Link

9.7.2023: Bericht über die Weltkonferenz für künstliche Intelligenz (WAIC)
"Auf der diesjährigen Weltkonferenz für künstliche Intelligenz WAIC, in Shanghai, betonten Repräsentanten der chinesischen Regierung, dass China eine vollständige KI-Wertschöpfungskette entwickeln wolle, die "intelligente Chips und Algorithmus-Frameworks bis hin zu branchenspezifischen großen Sprachmodellen (LLMs)" umfasse.
Die Ausstellungs-Exponate und technische Erläuterungen der Tech-Giganten Huawei und SensTime von chinesischer Seite sowie der global agierenden Unternehmen Apple, Amazon, und Tesla waren die Hauptattraktionen der Konferenz. ...

Der Erfinder von ChatGPT, OpenAI, plant, erhebliche Mittel zu investieren und ein neues Forschungsteam zu gründen, das sicherstellen soll, dass seine künstliche Intelligenz für den Menschen sicher bleibt - und sich schließlich selbst überwacht, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. "Die enorme Macht der Superintelligenz könnte ... zur Entmachtung der Menschheit oder sogar zum Aussterben der Menschheit führen. … Derzeit haben wir keine Lösung, um eine potenziell superintelligente KI zu steuern oder zu kontrollieren und zu verhindern, dass sie abtrünnig wird", merkt OpenAI-Mitbegründer Ilya Sutskever, russisch-israelisch-kanadischer Informatiker, Mitbegründer und Chefwissenschaftler von OpenAI, an. ..."
Willy Sabautzki für wsi München unter: Link

27.6.2023: REWE + Co. Ende der Papierprospekte gekommen?
Die Beschwerden über die Einstellung des REWE Prospekts kommen aus Baden, aus NRW, aus Brandenburg. Besonders betroffen sind davon die älteren KonsumentInnen, die ihren Einkauf und das Auffüllen der Speisekammer gerne in Ruhe zu Hause planen und danach ausrichten, was sie zuvor im Prospekt günstig angekreuzt haben. Das ist vorbei. "Auf dem neuesten Prospekt von REWE steht in dicken Buchstaben: "Der letzte gedruckte REWE Prospekt". Ab 1. Juli 2023 wird es keine REWE-Prospekte in Papier mehr geben.

Dazu erklärt die Senioren-Union in Brandenburg an der Havel: "Mit einem Schlag werden all diejenigen, die kein Internet nutzen, von der Werbung des Lebensmittelkonzerns ausgeschlossen. Schnäppchen müssen ab jetzt online gesucht werden."
Der Vorsitzende der Senioren Union, Andreas Erlecke weiter: "Dabei vergisst man, dass mehr als ein Drittel der Menschen über 60 Jahren kein Internet nutzt. Laut der Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse gaben 35 % der über 60-Jährigen an, kein Internet zu benutzen. Ältere warten gezielt auf die Prospektzustellung."
Nach Umfrageergebnissen des Instituts für Handelsforschung (IFH) lesen rund 90 Prozent der in Deutschland ansässigen Menschen zumindest gelegentlich Werbeprospekte. Gut 75 Prozent gaben dem IFH an, dies sogar jede Woche zu tun. Hierunter befinden sich viele, gerade ältere Menschen, die noch nicht digital unterwegs sind oder dies auch einfach nicht können.

"Wir verstehen gut, dass ein Lebensmittelkonzern mit dem Verzicht auf gedruckte Prospekte einmal Kosten sparen und auch vorgeblich einen Beitrag zur Schonung von Ressourcen leisten will. Wenn jedoch der REWE-Vorstandsvorsitzende Lionel Sonque gegenüber dpa erklärt, dass man die Kunden aller Altersklassen moderner und zielgerichteter über diejenigen Medien erreichen wolle, die sie tatsächlich nutzen, dann verkennt er die Lebenssituation zahlreicher Senioren. Wir sehen darin einen weiteren Punkt von Altersdiskriminierung´, betont Andreas Erlecke.

Für die Senioren-Union ist es wichtig, dass Senioren sich zunehmend in der digitalen Welt zurechtfinden und digitale Angebote nutzen können. So fordert der stellvertretende Vorsitzende der Senioren-Union in Brandenburg an der Havel, Uwe Schütt: "Fast überall soll man heute online Termine buchen, bei Behörden, Krankenkassen, Impfungen. Diese zunehmende Digitalisierung führt zur Diskriminierung gerade Älterer, die dies nicht können. Deshalb fordern wir mehr Angebote, die Senioren befähigen, digital dabei zu sein."
Die Senioren Union hatte auch erfolgreich gegen den ursprünglich nur digital geplanten Verkauf des Deutschlandtickets protestiert. Heute gibt es auch die Möglichkeit, dieses an Verkaufsschaltern der Bahn oder der Verkehrsbetriebe zu erwerben.

Die Senioren-Union aus Brandenburg an der Havel weiß, dass den Brandenburger REWE-Händlern ihre älteren Kunden wichtig sind. "Wir bitten die Händler, in ihren Geschäften in geeigneter Form auf Angebote hinzuweisen, so dass auch Senioren ihre Einkäufe planen können", so der Vorsitzende der Senioren Union Andreas Erlecke. "Man sollte nicht vergessen, dass die Älteren wichtige Marktteilnehmer sind. Zunehmende Altersdiskriminierung kann auch geschäftsschädigend sein."


[b] RWE-Prospekt wird digital - macht die Kundschaft das mit?

REWE wirbt im letzten gedruckten Papierprospekt unter der Überschrift "Nachhaltig mit Papier-Prospekten Schluss? #UMDENKBAR für "Hallo Knaller-Angebote überall!!" Damit sind keine Waren gemeint, sondern vier Tätigkeiten, die REWE von der Kundschaft ganz selbstverständlich erwartet.
Menschen, die nicht digital unterwegs sind, verstehen allerdings nur Bahnhof. Denn Arbeiten wie wie scrollen, QR-Code scannen, in den Browser eingeben, klicken, finden und auswählen sind vielen Älteren Menschen nicht geläufig. Sie wissen nicht, was App-Coupons sind oder was ein App Store oder ein Play Store sein soll. REWE hat sich keine Mühe gegeben, Kunden ohne digitale Kenntnisse die Hand zu reichen. Der Text strotzt vor englischen Begrifflichkeiten und hilfreiche Ratschläge zur Umstellung der wöchentlichen Prospekte von Papier auf digital fehlen. Worte des Bedauerns über die radikale Veränderung der seit Jahrzehntenüblichen Werbeform gibt es keine, und dass jeder und jede im Text geduzt wird, ist nur das Tüpfelchen auf der Kampagne.


Hier die REWE "Hallo Knaller-Angebote überall!!"
- Im Web ...das Unternehmen
Angebote, wie du sie am liebsten siehst: Scroll dich entspannt durch die Liste oder stöbere in der gewohnten Produktansicht - unkompliziert und ohne Anmeldung
1. Scann den QR-Code oder gib rewe.de/angebote in den Browser ein.
2. Klick auf Markt wählen, um deinen Markt über die PLZ, den Ort, die Straße oder den Marktnamen zu finden und auszuwählen.

- ... oder in der REWE App,
Auch hier findest du unsere Angebote als digitalen Prospekt oder zum Durchscrollen- und jede Woche App-Coupons, Rezepte und vieles mehr!
1. Scanne den QR-Code oder lade die REWE APP im APP Store oder Play Store herunter.

- ... per WhatsApp
Lass dich einfach von uns erinnern: Jeden Sonntag erhältst du automatisch deinen aktuellen REWE Prospekt als WhatsAPP-Nachricht.
1. Scanne diesen QR-Code oder gib rewe.de/whatsapp * in deinen Browser ein.
2. Sende uns eine Nachricht und gib dann PLZ oder Standort ein, um deinen REWE-Markt auszuwählen - schon startet dein kostenloses Abo!

- ...oder im REWE Newsletter!
Erhalte regelmäßig Knaller-Angebote, Infos zu aktuellen Gewinnspielen und Aktionen sowie vieles mehr!
1. Scanne diesen QR-Code oder gib rewe.de/newsletter in deinen Browser ein.
2. Melde dich mit deiner E-Mail-Adresse an und bestätige deine Anmeldung in der Bestätigungsmail -fertig!
* Vollständige Datenschutzhinweise:rewe.de/datenschutz/wa
(Hervorhebungen im Text wie bei REWE)

Die Abschaffung des gedruckten Prospekts wird von REWE damit begründet, dass es ein Meilenstein in Richtung Klimaschutz sei. Pro Jahr würden gespart: 70.000 Tonnen CO2, 73.000 Tonnen Papier, 380 Millionen kWh Energie, 1,1 Millionen Tonnen Wasser. Das mag sein. Aber: wie viel Strom und wie viel Lebenszeit und Schweiß verbraucht die Kundschaft ab nächster Woche, um die REWE-Preise und -Angebote in Erfahrung zu bringen? Wie viele Adressen fischt REWE für seine Datenbanken ab? Welche Käuferprofile wird RWE anlegen? Wie viele (derzeit noch kostenlose Abos) werden bei WhatsApp abgeschlossen?


Ganz anders behandelt die Stadt Graz ihre älteren BürgerInnen!
Als Anfang des Jahres 2022 eine App eingeführt werden sollte, um damit die Termine der Sperrgutabfuhr bekannt zu machen, und den Papierkalender zu ersetzen, scheiterte das am Widerstand der Bürger und des Stadtrates. Das Ergebnis war: Der gedruckte Terminkalender der Müllabfuhr wird mit der Post zugeschickt wird, nachdem er telefonisch von denen bestellt wurde, die keine App haben. Dazu muss man wissen, das es sich nicht um ein kommunales Unternehmen handelt. Die Müllabfuhr in Graz ist eine privatwirtschaftliche Holding! siehe: Müllabfuhr in Graz: Termin-App bleibt Senioren erspart unter: Link

Ob es eine Reaktion der Kaufland-Gruppe auf die Abschaffung der Prospekte bei REWE ist, dass sie die gedruckten Prospekte nun besser und farbenfroher grafisch gestaltet?
Quellen: Seniorenvertretung Brandenburg an der Havel, Hanne Schweitzer, REWE.



24.6.2023: Die militärische Seite der Digitalisierung
Beitrag von Hans-Jörg Kreowski für Informationstelle Militärisierung
unter: Link

15.6.2023: EU-Parlament stimmt über Entwurf für ein KI-Gesetz ab
Es soll der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) werden: Am Mittwoch hat das Europarlament in Straßburg über den Entwurf für ein KI-Gesetz abgestimmt. Die Abgeordneten haben das Regelwerk der EU-Kommission dabei ver-
schärft, etwa beim Einsatz von Software zur Gesichtserkennung. Über die finale Fassung beraten nun Parlament, Kommission und Rat.
SZ, TAZ: Der KI Grenzen setzen Link

11.6.2023: Buschmann warnt vor Chatkontrolle
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat bei einem EU-Treffen in Luxemburg vor Plänen für Chatkontrollen gewarnt. Es könne nicht sein, dass der Staat in jede mit einem Messengerdienst verschickte Nachricht präventiv einfach mal reinschaue, sagte der FDP-Politiker am Freitag. Er kündigte an, bei seinen EU-Kollegen für diese Position werben zu wollen. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hatte im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, einzudämmen. Kritiker nutzen dafür das Schlagwort „Chatkontrolle“. Sie sehen darin einen Versuch, die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen und fürchten Massenüberwachung.
dpa in WELT AM SONNTAG, Frühausgabe print S.4

11.6.2023: Wie mein Instinkt mich zum KI-Gegner machte
Niemand weiß, wohin die künstliche Intelligenz uns führen wird. Klar aber ist, wozu sie neigt: die Herrschenden noch mächtiger zu machen, warnt George Soros.
Soros für WELT AM SONTAG, Frühausgabe print, S.11

9.6.2023: U-Chips-Act: Milliardenhilfen genehmigt
Die EU-Kommission hat milliardenschwere Staatshilfen im Bereich Mikroelektronik genehmigt. Am Donnerstag gab die Brüsseler Behörde grünes Licht für strategische Förderprojekte in 14 Mitgliedstaaten. Insgesamt 8,1 Milliarden Euro sollen in 68 Projekte von 56 Firmen fließen, darunter Bosch, Infineon und Airbus. Die Kommission hofft auf zusätzliche 13,7 Milliarden Euro an Privatinvestitionen. In der Bundesrepublik sollen 31 der 68 Projekte realisiert werden. Die Konzerne sollen hier mit »rund vier Milliarden Euro« gefördert werden, wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Donnerstag erklärte. Mitte April hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europäische Parlament auf den sogenannten Chips Act geeinigt, mit dem die Produktion von Halbleitern im Staatenbund bis 2030 deutlich gesteigert werden soll. (AFP/Reuters/jW)
Kommentar: Deutschland darf 31 Halbleiterprojekte fördern. Wirtschaftsminister Habeck streicht geplante Unterstützung für chinesischen Hersteller. Jörg Kronauer für Junge Welt am 10.6.2023 unter: Link

7.6.2023: "Signal" ist gegen die Chatkontrolle der Europäischen Union
Meredith Whittaker ist die Präsidentin der Signal-Foundation. Das ist die gemeinnützige Organisation, die den Mesenger Signal betreibt. Die Süddeutsche schreibt über die US-Amerikanerin: "Sie meldet sich zu Wort, wenn die Europäische Union mit der sogenannten
Chatkontrolle die Verschlüsselung in Chatdiensten aufweichen will, um Kriminalität zu bekämpfen. Sie droht auch damit, dass sich Signal – sollten die Pläne umgesetzt werden – aus Europa zurückziehen werde. Denn was die EU wolle, das seien im Grunde „Vorschläge zur Massenüberwachung“. ... Auf der Republica sagte Whittaker in der Eröffnungskeynote: „Das Narrativ von künstlicher Intelligenz dient dazu, das Überwachungsgeschäftsmodell als Kern der Tech-Industrie zu festigen und auszuweiten.“ Es gehe um die Kontrolle über die Beschäftigten, sowie soziale Kontrolle. ..."
Mirjam Hauck für Süddeutsche Zeitung, 7.6.2023, print S.17

3.6.2023: Digitale Technik verändert nicht nur unseren Alltag, sondern die Wirtschaft als Ganze
Da sie maßgeblich entlang der Anforderungen kapitalistischer Profitinteressen entwickelt und eingesetzt wird, sind die Auswirkungen der Digitalisierung häufig ambivalent. Wir stellen uns die Frage, wie digitale Technik demokratischer und sozial-ökologisch gerechter gestaltet und genutzt werden kann. ...
Künstliche Intelligenz (KI) und Chat GPT in der Bildung ...
Künstliche Intelligenz (KI) und Chat GPT in der Arbeitswelt ...
Künstliche Intelligenz (KI) und Chat GPT: Die Basics ...
Kapitalismus digital: Wie online Geld verdienen funktioniert
Rosa Luxemburg-Stiftung unter:
Link

2.6.2023: Datenschutz: Vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über das PRISM-Programm des NSA bis zur Datenlieferung an die Geheimdienste frei Haus
Als der Bundestag 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen hatte, entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.
30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.
Dann wurde das ID2020-Projekt aufgelegt und dazu hatte der Bundestag im Januar 2021 das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. ...
weiterlesen bei gewerkschaftsforum.de unter: Link

25.5.2023: Bundeskabinett beschließt digitales Konto
Die Bundesregierung plant Bürger sowie die Unternehmen in die Lage zu versetzen, wichtige Behördenangelegenheiten digital zu erledigen. Das sieht ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG 2.0) vor,vdas im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Künftig könnten digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte wurde nicht festgelegt.

25.5.2023: Warum Datenschutzverstöße kaum geahndet werden
Nachdem vor fünf Jahren, am 25. Mai 2018, in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) in Kraft getreten ist, versucht Mathias Eberl in der Süddeutschen Zeitung eine Bilanz.
Süddeutsche, Print, S.14

19.5.2023: Die überholte Regulierung
Künstliche Intelligenz: EU-Gesetzgebung hinkt technologischer Entwicklung hinterher. Kapitalinteressen sorgen für Verwässerung des Entwurfs. ...
Sebastian Edinger für Junge Welt unter: Link

19.5.2023: So droht ein typischer EU-Deal
Hochrisikoliste wird zusammengestrichen, EU-Kommission bemächtigt und jeder bekommt seine Lieblingsausnahmen ...
Sebastian Edinger für Junge Welt unter: Link

16.5.2023: Sam Altman vor dem US-Senat über künstliche Intelligenz: «Die Sache kann völlig schiefgehen»
Bei einer Befragung vor dem amerikanischen Kongress sind sich der Open-AI-Chef, Experten, Demokraten und Republikaner in vielem einig. Sie rufen nach Regulierung von Chat-GPT und Co.
Ruth Fulterer, NZZ 16.05.2023 unter: Link

11.5.2023:Transparenz und Garantien: EU-Parlament schlägt die weltweit ersten Regeln für Chat-GPT vor
Europäische Politiker wollen künstliche Intelligenz an die Kandare nehmen. Doch übertreiben sie es? Denn Google hat am gleichen Tag angekündet, seinen Chatbot Bard der EU zunächst vorzuenthalten.
Selten dürfte einer Erfindung so schnell ein Gesetz gefolgt sein, wie das derzeit bei der Anwendung Chat-GPT der Fall ist. Die US-Firma Open AI veröffentlichte das schriftliche Dialogsystem, das auf maschinellem Lernen beruht, Ende 2022. Nur fünf Monate später haben Ausschüsse des EU-Parlaments nun erste Vorschläge zur Regulierung von Chat-GPT und Co. vorgelegt.
Das war möglich, weil die EU-Kommission bereits im Frühling 2021 einen Vorschlag für ein Gesetz zu künstlicher Intelligenz (KI) vorgelegt hatte, die sogenannte AI-Act. Im Anschluss haben der Rat der Mitgliedstaaten und das EU-Parlament wie üblich den Vorschlag beraten. Der Rat verständigte sich ungefähr in dem Moment auf einen gemeinsamen Standpunkt, als Open AI Chat-GPT veröffentlichte. ...
Christoph G. Schmutz, Brüssel, Ruth Fulterer für Neue Zürcher Zeitung unter: Link

5.4.2023: EuGH-Generalanwalt zur Schufa Praxis
Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der Grundverordnung zum Datenschutz.
Die Schufa Holding AG lieferte, wie immer, einem Kreditinstitut einen Score-Wert in Bezug auf eine Person, die einen Kredit bei ihrer Bank beantragte. Auch, wie immer, diente der Score-Wert als Grundlage für die Verweigerung des beantragten Kredits. Das ließ sich der Bankkunde nicht gefallen, machte geltend, dass die Ablehnung seines Ersuchens durch die Schufa gegen Datenschutzrecht verstoße und klagte. Demnächst wird der Europäische Gerichtshof EuGH vom Verwaltungsgericht Wiesbaden ersucht, über die Beschränkungen zu entscheiden, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der wirtschaftlichen Tätigkeit von Auskunfteien im Finanzsektor, auferlegt, sowie über die Bedeutung, die dem Geschäftsgeheimnis zuzuerkennen ist.
Vorab hat sich EuGH-Generalanwalt Pikamäe in seinem Entscheidungsvorschlag schon dahin gehend geäußert, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ein Profiling im Sinne der DSGVO darstellt.
Erfahrungsgemäß wird ein solcher Entscheidungsvorschlag auch das Urteil des EuGH beeinflussen, in diesem Fall hieße das, die Schufa an die Leine zu legen und dem unrühmliche Scoring ein Ende zu bereiten. ...
weiterlesen bei Gewerkschaftsforum unter: Link

4.5.2023: "Erschreckend, wenn man das sieht": KI-Pionier Geoffrey Hinton über KI-Modelle
Ohne den britisch-kanadischen Forscher hätten sich tiefe neuronale Netze kaum durchgesetzt. Doch nun hinterfragt der Ex-Google-Mitarbeiter Hinton seine Arbeit. Geoffrey Hinton wohnt in einem Haus in einer hübschen Straße im Norden Londons. Das Gespräch mit MIT Technology Review fand vier Tage vor seiner Ankündigung statt, Google zu verlassen – eine Nachricht, die schnell um die ganze Welt ging. Der Mann ist ein Pionier im Bereich des Deep Learning, er war an der Entwicklung einiger der wichtigsten Verfahren beteiligt, die das aktuelle Herz moderner Künstlicher Intelligenz bilden. Zehn Jahre war er nach seiner Arbeit an der Universität bei dem Internetriesen beschäftigt. Doch nun will er nicht mehr. Und das hat einen ganz bestimmten Grund: Er macht sich Sorgen um die Zukunft mit KI. ...
Will Douglas Heaven für Heise unter: Link

2.4.2023: Analoger Bürgerzugang zur Verwaltung mus erhalten bleiben !
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme zur fortschreitenden Digitalisierung vorgelegt. Sie bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes, des E-Government-Gesetzes sowie weiterer Vorschriften. Die Spitzenverbände fordern die Bundesregierung auf, alternative, insbesondere analoge Kommunikationswege und Informationsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten und gesetzlich festzulegen.
Büro gegen Altersdiskriminierung ab 2.4.2023 unter: Link

31.3.2023: Italiens Datenschutzbehörde sperrt Chat-GPT
Der KI-Anwendung werde per sofort verboten, Nutzerdaten aus Italien zu verarbeiten, teilte die Behörde am Freitag mit. Es seien zudem Ermittlungen eingeleitet worden.
Ruth Fulterer für Neue Zürcher Zeitung unter: Link

30.3.2023: Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richteten sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO), die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen.
Aus den Begründungen der Verfassungsbeschwerden geht nicht hervor, inwieweit nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht. Der EuGH hatte darin die gesetzliche Pflicht von Telekommunikationsdienstleistern in Deutschland zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
Bundesverfassungsgericht unter: Link

29.3.2023: Gruppe um Elon Musk verlangt sechs Monate Pause bei der Entwicklung von Chat-GPT und Co.
In einem offenen Brief argumentieren Forscher und Intellektuelle, es brauche Zeit, um als Gesellschaft vernünftig auf künstliche Intelligenz reagieren zu können.
Ruth Fulterer für NZZ unter: Link

25.3.2023: Die digitale Dienerschaft
Für die Generation der Digital Natives lohnt sich Arbeit immer weniger. Für die einen nicht, weil sie ohnehin viel erben, für die anderen nicht, weil sie ohnehin nichts erben. Ein langes, hartes Arbeitsleben kann diesen Unterschied immer seltener ausgleichen. Der Konflikt zwischen Arbeit und Kapital wird wieder deutlicher und der technische Fortschritt spielt dabei eine entscheidende Rolle. ... Arbeit, die Existenzgrundlage der allermeisten Menschen, soll digital kontrolliert und neu vermessen werden. Pioniere und Giganten der Digitalisierung wie Amazon haben über Methoden der Preiskontrolle gelernt, betriebliche Herrschaft durchzusetzen. Nach diesem Vorbild wollen sie nun auch die Arbeitskraft verstärkt überwachen und so ihre Macht über die Beschäftigten ausbauen ...
Fridolin Herkommer für gewerkschaftsforum.de unter: Link

9.3.2023: Lauterbach stellt elektronische Patientenakte ePA vor
Schon seit Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Nun will der Bundesgesundheitsminister die Karte bis Ende 2024 obligatorisch einführen. Wer aktiv widerspricht, soll auch ohne Karte weiter behandelt werden. Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePAs auch eine digitale Medikationsliste enthalten. Und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit den Gesundheitsdaten der Versicherten vom
"Datenzentrum Gesundheit" durchgeführt)
27.06.2020: Gematik-Chef Dieken über elektronische Patientenakte und elektronische ID Link
3.3.2020: Keine zentralisierte Sammlung + Speicherung von Patienten- und Arztgeheimnissen!
Link
31.12.2019: GESUNDHEITSAKTE, APPS, TELEMATIK, GEMATIK, e-HEALTH: Dossier 2019 Link
5.12.2019 Arbeitsbündnis gegen Datenmissbrauch in der Medizin gegründet Link
30.7.2017: Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt. „Der Bertelsmann-Konzern ist durch seine Firma „Arvato Systems“ am Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt. Beitrag bei "die datenschützer Rhein Main" unter: Link

27.2.2023: Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Der europäische Raum für Gesundheitsdaten ist ein gesundheitsspezifisches Ökosystem !$!$!$ , das aus Vorschriften, gemeinsamen Standards und Verfahren, Infrastrukturen und einem Governance-Rahmen besteht, der auf Folgendes abzielt:
Stärkung der Handlungskompetenz der Einzelpersonen durch besseren digitalen Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten und ihrer Kontrolle darüber sowohl im eigenen Land als auch auf EU-Ebene, Unterstützung des freien Verkehrs von Personen und Förderung eines echten Binnenmarkts $$$ für elektronische Patientendatensysteme, relevante Medizinprodukte und Hochrisikosysteme (Primärnutzung von Daten $$$) Schaffung eines kohärenten, vertrauenswürdigen und effizienten Umfelds für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten (Sekundärnutzung von Daten $$$$$) ...
Orwell hätte es nicht schöner formulieren können! health unter: Link
siehe dazu: Netzpolitik.org unter: Link
Der europäische Raum für Gesundheitsdaten soll die Gesundheitsbranche endlich digitalisieren – und betrifft uns alle. Dennoch ist die brandgefährliche Verordnung noch nicht in der gesellschaftlichen Debatte angekommen.
... Der Entwurf wirft die grundsätzliche Frage des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft auf. ... Der aktuelle Entwurf geht davon aus, der Staat sei der beste Hüter der Daten und könne kompetent entscheiden, was für seine Bürger am besten ist. Datenteilen wird zur Bürgerpflicht innerhalb eines Sozialsystems. Eine solche Vorgehensweise ist brandgefährlich und verstößt gegen unsere europäischen Werte. ...
Stefan Vilsmeier für die FAZ, 27.2.2023 S.18, print.

5.2.2023: Schweizer Justiz kann private E-Mails lesen
Schweizer Staatsanwälte können auf alle privaten E-Mail-Konten des Landes zugreifen. Dazu brauchen sie keine richterliche Genehmigung. Im Rahmen eines Strafverfahrens dürfen sie die Daten bei den Providern einfach bestellen. Betroffene können sich erst im Nachhinein wehren.
Georg Humbel und Alain Zucker für NZZ-Magazin unter: Link

5.2.2023: Ransomware hacking campaign targets Europe and North America
Italy warns France, Finland and Italy are the most affected countries in Europe, while the US and Canada also have a high number of targets. ...
Elena Giordano in Polico Link

24.1.2023: Mehr Spaß mit PEGASUS
22 Regierungen in der EU verwenden PEGASUS, das tollste staatliche Überwachungsprogramm der Welt. Oppositionelle, politische Aktivisten, Journalisten werden ausgespäht - und sogar harmlose Hinterbänkler: auch ich hatte ein PEGASUS-Spähprogramm auf meinem Handy. Was ich damit gemacht habe? Hören Sie selbst... Martin Sonneborn, Youtube unter: Link

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Dossier 2023: DIGITALSIGNALE 2023
unter: Link

Dossier 2021 und 2022: DIGITALER SCHUB, DIGITALE POLITIKEN, DIGITALER ISMUS: Dossier 2021 und 2022
unter: Link

Dossier 2020: GESUNDHEITSAKTE, DIGITALE STAATSKUNST, eREZEPT, ÜBERWACHUNG
Link

Dossier 2019: GESUNDHEITSAKTE, APPS, TELEMATIK, GEMATIK, e-HEALTH
Link

Dossier 2018: GESUNDHEITSKARTE, IT-LOBBY, GEMATIK
Link

Dossier 2017: DIGITALISMUS, TELEMATIK, GEMATIK, e-HEALTH, FERNBEHANDLUNG
Link

Dossier 2016-2010: GESUNDHEITSKARTE, DIGITIALISIERUNG, GRÖHE, PROTEST
Link

Dossier 2009-2008: GMG, GESUNDHEITSKARTE, KONTROLLSTAAT, WIDERSTAND
Link

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminerung