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Bundesrechnungshof: Transparenz bei versicherungsfremden Leistungen schaffen

Foto: H.S.

16.12.2023 - von Bundesrechnungshof

Weder der Bundestag noch die Öffentlichkeit können derzeit einschätzen, ob die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung angemessen sind, um damit auch die versicherungsfremden Leistungen abzugelten. 2022 betrugen diese Bundeszuschüsse 81 Mrd. Euro.

Die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung sollen die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung in der alternden Gesellschaft gewährleisten (Garantenfunktion). Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass sie pauschal die nicht beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Leistungen abgelten sollen.

Versicherungsfremde Leistungen sind gesamtgesellschaftlich erwünscht und sollen deshalb nicht von den Beitragszahlenden, sondern vom Bund finanziert werden. Ein Beispiel ist die Grundrente für Personen mit langjährig niedrigem Einkommen.

Wegen der bislang bestehenden Intransparenz ist offen, ob die versicherungsfremden Leistungen teilweise beitragsfinanziert sind oder ob ein Teil der Versicherungsleistungen steuerfinanziert ist.

Die Intransparenz entsteht, weil versicherungsfremde Leistungen in Art und Höhe unbestimmt sind. Die Transparenz würde aber schon deutlich steigen, wenn das BMAS zumindest anhand einer engen und einer erweiterten Abgrenzung die versicherungsfremden Leistungen ausweisen und quantifizieren würde. Das ergäbe eine Bandbreite, anhand derer Bundestag und Öffentlichkeit zumindest grob beurteilen könnten, ob die Höhe der Bundeszuschüsse angemessen ist.

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Warum sind solche Texte nur immer so undeutlich ? Warum diese Verschleierung?

Versicherungsfremde Leistungen:
Es ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, ob ja und wenn ja wieviel der gezahlten versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse bzw. aus dem Steuertopf genommen wird.
Es gibt keine verbindliche Definition was versicherungsfremde Leistungen sind. Was eine Ausgabe dazu macht ist nicht definiert. Weder die Einzelposten noch ihre Höhe sind der Öffentlichkeit bekannt. H.S.

Quelle: PM Bundesrechnungshof