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Petition gegen die Abschaffung der Häuslichen Intensivpflege

Foto: H.S.

24.08.2021 - von ProSpiro-Team

Seit dem 14. M?rz 2018 ist Jens Spahn Gesundheitsminister. Kurze Zeit sp?ter gewinnen die gesetzlichen Krankenkassen Jens Spahn daf?r, den Anspruch der Versicherten auf h?usliche Intensivpflege aus Kostengr?nden zu streichen. Aus diesem Grund sollen Intensivpatienten nicht mehr Zuhause betreut, sondern ins Heim verlegt werden. Hierzu bringt die Bundesregierung einen offensichtlich von der Krankenkassenlobby formulierten Gesetzesentwurf ? das sogenannte RISG ? in den Bundestag ein.

Ziel des Gesetzes war:

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Geld an den Intensivpatienten sparen. Der Gedanke dabei ist folgender: Es ist nat?rlich g?nstiger, Intensivpatienten ins Heim zu zwingen und dort eine Pflegefachkraft und 3 Pflegehelfer rennen zu lassen. Eine h?usliche 1 zu 1 Intensivpflege ist teurer und bindet mehr Fachpersonal.
In 16 Jahren unter Angela Merkel hat die CDU die Pflege unter tatkr?ftiger Mithilfe der gesetzlichen Krankenkassen kaputt gespart. Seit 4 Jahren muss selbst die CDU einr?umen, dass die Politik der Bundesregierung den Pflegenotstand verursacht hat. Um dies zu kaschieren, sollen Pflegefachkr?fte durch Abschaffung der h?uslichen Intensivpflege in die Pflegeheime und Krankenh?user gezwungen werden.
Die Grundrechte der Patienten (k?rperliche Unversehrtheit, Ehe und Familie, Freiz?gigkeit) wurden dabei au?er Acht gelassen.

Es entwickelten sich massive Proteste von den Betroffenen, die sich ?ber fast ein Jahr vor Ort und auf Social Media erstreckten. In einer ungeahnten Geschlossenheit traten auch Verb?nde, sowie die Oppositionsparteien Linke, Gr?ne und FDP gegen die Pl?ne der CDU auf. Jens Spahn konnte sein Vorhaben nicht so einfach umsetzen wie gehofft. Der Entwurf unter dem Titel Rehabilitation- und Intensivpflegest?rkungsgesetz (RISG) musste sogar verworfen werden.

Der n?chste Entwurf hie? Intensivpflege- und Rehabilitationsst?rkungsgesetz (IPReG). Das Gesetz wurde im Juli 2020 beschlossen ? nachdem Jens Spahn gezwungen war, den Entwurf noch zweimal zur?ckziehen und zu ?ndern. Nach dem letzten Entwurf soll der Anspruch auf h?usliche Intensivpflege weiter erhalten bleiben. Soweit, so gut ? denkt man?

Die "Mission Impossible" f?r Patienten
Doch was wird aus der h?uslichen Intensivpflege wirklich? Da es Jens Spahn und den Krankenkassen wegen dem Widerstand nicht gelungen ist, die ambulante Intensivpflege einfach per Gesetz abzuschaffen, versucht man das nun indirekt. Dazu hat man die Regelung der ?Details? ?ber die h?usliche Intensivpflege dem von den gesetzlichen Krankenkassen dominierten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ?bertragen. Was man auf der politischen Ebene im Gesetzgebungsverfahren nicht wunschgem?? regeln konnte, m?chte man einfach den Krankenkassen auf der ?Verwaltungsebene? ?bertragen. Der G-BA entscheidet jetzt hinter verschlossenen T?ren, wer und unter welchen Bedingungen alles am Ende die h?usliche Intensivpflege genehmigen darf. Pikant ist ? die Einzigen, die dort mit ihrer Stimme nicht vertreten sind: Die Patienten.

Der aktuelle Entwurf des G-BA zur Regelung der h?uslichen Intensivpflege liegt ProSpiro vor. Vereinfacht kann man sagen, dass in Zukunft haupts?chlich die Krankenkassen das Recht haben, zu entscheiden, ob und wie eine h?usliche Versorgung stattfindet. Wie diese Entscheidungen aussehen werden, kann man sich auf Grundlage des Entwurf der Richtlinie lebhaft vorstellen.

Ein Beispiel: In der Richtlinie ist geregelt, welche ?rzte die Leistungen der h?uslichen Intensivpflege verordnen d?rfen. In den letzten Jahrzehnten konnte jeder Hausarzt eine Verordnung f?r h?usliche Intensivpflege ausstellen. In der neuen Richtlinie existiert nun eine lange Liste an Qualifikationen die ?rzte erf?llen m?ssen, um eine Verordnung ausstellen zu k?nnen. Damit wird die Verordnung f?r h?usliche Intensivpflege f?r Patienten zu einer ?Mission Impossible?.

Zitat aus dem Entwurf:

?Haus?rztinnen und Haus?rzte bzw. Kinder?rztinnen und Kinder?rzte k?nnen au?erklinische Intensivpflege verordnen, wenn sie ?ber Handlungskompetenzen im Umgang mit

Beatmung (nicht-invasiv/invasiv),
prolongiertem Weaning,
Tracheostoma,
Trachealkan?lenmanagement,
Sekretmanagement,
speziellen Hilfsmitteln,
Notfallsituationen und
Dysphagie sowie der Behandlung au?erklinisch Beatmeter verf?gen.
Die Befugnis zur Verordnung von au?erklinischer Intensivpflege f?r ?rztinnen und ?rzte nach Satz 3 bedarf der Genehmigung durch die Kassen?rztliche Vereinigung. Die Genehmigung ist auf Antrag zu erteilen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass sie oder er die vorgenannten Voraussetzungen erf?llt.?

Also muss der Arzt nicht nur 8 Zusatzqualifikationen besitzen, sondern auch noch ein Genehmigungsverfahren durch die Kassen?rztliche Vereinigung durchlaufen. Wenn der Entwurf so durchgeht, wird man mit gr??ter Wahrscheinlichkeit keinen Haus- oder Kinderarzt finden, der ?ber eine h?usliche Intensivversorgung entscheiden darf.

Gewisse Fach?rzte werden auch genannt. Diese ?rzte sind eh schon rar ges?t und man bekommt erst nach Monaten einen Termin. Die Entscheidungshoheit wird so hinten rum an die Krankenkassen gegeben.

ProSpiro liegt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Kingreen vom Lehrstuhl f?r ?ffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht vor der Universit?t Regensburg vor. Sein Fazit: ?Der G-BA darf den Leistungsanspruch des Versicherten nur von einer Genehmigung der Krankenkasse abh?ngig machen, wenn er dazu explizit gesetzlich erm?chtigt wird. Eine solche gesetzliche Regelung fehlt beim Leistungsanspruch auf au?erklinische Intensivpflege nach ? 37c SGB V. Daher w?re ? 8 Abs. 1 RL-E, sollte er so beschlossen werden, rechtswidrig.?

Also was gerade passiert ist verfassungswidrig. ProSpiro wird sich weiter f?r die Rechte seiner Patienten einsetzen. Doch was kann man als normaler B?rger tun? Wir werden demn?chst einen gesonderten Artikel ?ber die Bundestagswahl schreiben. Eine Empfehlung k?nnen wir jetzt schon aussprechen: Nicht die CDU w?hlen.

Petition unterschreiben unter:
Link

Quelle: ProSpiro-Team