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10.08.2021 - von gewerkschaftsforum.de
Die häusliche Pflege in Deutschland ist mittlerweile vielfach zur Ausbeutungsinstitution osteuropäischer Pflegerinnen und Tummelplatz von zwielichtigen und kriminellen Pflegediensten verkommen.
Unterbezahlung und Überarbeitung der Pflegekräfte gehören zum Alltag der Branche der 24-Stunden-Pflege. Offene Ausbeutung heißt das Geschäftsmodell, mit dem die Unternehmen arbeiten, indem sie gezielt Beschäftigte aus Osteuropa anwerben, die die Sprache oft nicht beherrschen und in keinerlei gewerkschaftlichen Strukturen eingebunden sind, um so die Löhne zu drücken und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen.
Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 gerät zumindest einmal das Modell der 24-Stunden-Pflege auf den Prüfstand und einer breiten Öffentlichkeit wurde erstmals bekannt, dass es dieses Modell in der Pflege gibt und wie es funktioniert.
Am 24. Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20), dass einer bulgarischen Pflegerin, die in Deutschland als 24-Stunden-Kraft arbeitete, eine Lohnnachzahlung von rund 36.000 Euro allein für das Jahr 2015 zusteht.
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