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Mehr als 564.000 GrundsicherungsbezieherInnen im Jahr 2020

Foto: H.S.

26.05.2021 - von Hanne Schweitzer

Während Lauterbach und Baerbock über so viel Geld verfügen, dass sie ganz vergessen haben, der Bundestagsverwaltung ihre Nebeneinkünfte im fünfstelligen Bereich anzugeben, stieg die Zahl derer, die nicht von ihrer Rente leben können und auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, auf mehr als 564.000 Menschen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.

Der Rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias W. Birkwald hatte wissen wollen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn sein müsse, um nach 45 Arbeitsjahren eine Rente zu bekommen, die über dem durchschnittlichen Sozialhilfesatz von 835 Euro liegt. Antwort: 12,21 Euro pro Stunde brutto bei einer Arbeitswoche mit 39 Stunden.

Der Mindestlohn liegt aktuell bei 9,50 Euro brutto.


Grundrente, es dauert und dauert
Grundrente erhalten RentnerInnen, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten,der Bundestag hat die Grundrente am 2.7.2020 verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 3. Juli 2020. Der ursprüngliche Plan der SPD sah vor, RentenbeitragszahlerInnen mit mindestens 35 Versicherungsjahren aus der Altersarmut herauszuführen. Konkret hießt das: Ihre Renten sollten mindestens 10 Prozent höher sein, als die Grundsicherung.

Im Juli 2021 sollen die ersten Bescheide für alle Neurentner verschickt werden.

Für Bestandsrentner wird ein Anspruch auf die Grundrente gesondert geprüft. Dabei soll mit den ältesten Jahrgängen begonnen werden. Die jüngsten Altrentner müssen sich bis zur Prüfung ihres Anspruchs länger gedulden. Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid, in welchem die Höhe des Grundrentenzuschlags aufgeführt wird. Wer keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat, erhält auch keinen Bescheid.

Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden NACHGEZAHLT. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch, ebenso die Auszahlung. Nach Informationen des Direktors der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, erhalten RentnerInnen, die einen Anspruch auf einen Zuschlag durch die Grundrente haben, ihre Bescheide voraussichtlich erst ab 2022. Ab Juli 2021 könne der Versand der Grundrentenbescheide für Neurentner beginnen.

Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums können rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen.

Arbeitsminister Heil hatte die Möglichkeit von Verzögerungen eingeräumt, allerdings betont, dass die Grundrente rückwirkend gezahlt werden könnte.

Quelle: DRV