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24.05.2021 - von Aktion demokratische Gemeinschaft
Laut Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen 65 Milliarden Euro pro Jahr. Dies ist ein Schattenhaushalt, der zum einen Lasten der momentan gesetzlich Versicherten geht und an dem sich zum anderen u. a. Politiker und Richter derzeit nicht beteiligen müssen.
FORDERUNGEN DER AKTION DEMOKRATISCHE GEMEINSCHAFT e.V. AN DIE PARTEIEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2021 IN BEZUG AUF DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG:
1.Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft
Abschaffung des Zwei-Klassensystems bei der Altersversorgung; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger
Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständiger, Politiker und Beamter
Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein
2. Sozialgerechte Beitragsverteilung
Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte).
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
Nach oben begrenzter Beitragssatz
Reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschließen, aber keine Kürzungen bei den Leistungen.
Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeshaushalt
Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbstätigen Asylbewerbern
3. Leistungen für Rentenbezieher reformieren
Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren (40 Versicherungsjahre waren es vor 1984)
Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren
Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag gestorben ist
Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben
4. Organisatorische und juristische Verbesserungen
Einbeziehung der gesetzlich Versicherten bei Entscheidungen über das Rentenrecht, anstelle nicht betroffener Lobbyisten und Funktionäre
Pflichtversicherung für Alle in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für Politiker und Richter. Vor allem Bundespolitiker und Richter können damit dem Eindruck entgegentreten, dass sie sich mit ihrer Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Kosten der momentan gesetzlich Versicherten bereichern.
Laut Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen 65 Mrd. Euro pro Jahr. Dies ist ein Schattenhaushalt, der nur zu Lasten der momentan gesetzlich Versicherten geht und an dem sich u.a. Politiker und Richter derzeit nicht beteiligen müssen.
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Das Büro gegen Altersdiskriminierung ist langjähriger Koop-Partner der Aktion demokratische Gemeinschaft und unterstützt diese Forderungen!
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