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Pflegefinanzierung -Notstand- Reform- Studiumstärkegesetz: Wer Pflege studiert soll künftig Geld erhalten

Foto: H.S.

25.05.2023 - von Pressemiteilung BMFSFJ vom 24.5.23, Junge Welt, 25.5.2023, H.S.

25.5.2023: Regierungskoalition doktert an der Pflegefinanzierung herum. Verbände und Gewerkschaften kritisieren Gesetzentwurf als unzureichend
Am Ende dürfte ein halbgares Gesetz herauskommen, wenn am Freitag im Bundestag über das hochtrabend als »Pflegereform« titulierte Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) abgestimmt wird. Im Mittelpunkt stehen dabei zum einen die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 1. Juli, zum anderen die wegen der Inflation überfällige Anhebung von Pflegegeldern, die insbesondere auch Angehörigen zukommen sollen. Denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes finden über achtzig Prozent der Pflege von Alten und chronisch Kranken in der Bundesrepublik zu Hause statt – durch Verwandte oder sogenannte 24-Stunden-Kräfte aus osteuropäischen Ländern. ...
Gudrun Giese für Junge Welt unter: Link

25.5.2023: Pflegenotstand - Ernte in Nachbars Garten
Verbesserte Arbeitsbedingungen könnten Hunderttausende Stellen in der Pflege schaffen. Bundesminister planen lieber Abwerbung aus dem Ausland. Fachkräfte aus Brasilien sollen helfen, die Pflegemisere in der Bundesrepublik zu lindern. Zu Anwerbezwecken wollen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) im Juni dorthin reisen. Minister Heil reist gerne. Gerade war er noch mit der Innenministerin in Kanada, um sich über das dortige Einwanderungssystem zu informieren, das geht wohl nicht per Telefon oder Internet. Minster Spahn flog im Herbst 2019 eigens nach Mexiko,um Pflegekräfte anzuwerben. Hat wohl nicht geklappt. Nun also Heil und Baerbock nach Brasilien. ...

25.5.2023: BRD fehlen bald Hunderttausende Fachkräfte im Pflegebereich. Ampel will im globalen Süden abwerben - Kapitalismus und Einwanderung
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich klar gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, Pflegefachkräfte aus Ländern wie beispielsweise Brasilien abzuwerben. Was stört Sie an dem Vorhaben, das laut Regierung zu einer »Win-Win-Win«-Situation führt?
Der Mangel an Pflegekräften ist zuallererst ein innerdeutsches Problem. Das werden auch die vielleicht zusätzlich hundert brasilianischen Pflegerinnen und Pfleger nicht lösen. Die Anwerbezahlen nichteuropäischer Arbeitskräfte sind über zehn Jahre sehr ernüchternd. Im vergangenen Jahr wurden keine 700 ausländischen Pflegekräfte angeworben. Bei rund 1,7 Millionen Pflegebeschäftigten in 16.000 Pflegeheimen, 15.400 ambulanten Pflegediensten und rund 1.900 Krankenhäusern ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Außerdem ist in Deutschland ein B2-Sprachniveau Voraussetzung, um in der Pflege und Medizin zu arbeiten. Aber genau daran mangelt es bei vielen. Es ist praktisch unmöglich, ein solches Kommunikationsspektrum in weniger als einem Jahr zu erreichen. Doch Patientenversorgung braucht den sicheren Umgang mit der deutschen Sprache. Nicht nur ältere Menschen haben schon jetzt Probleme, sich mit Ärzten und Pflegekräften sowohl im Krankenhaus als auch in der Altenpflege zu verständigen. ...
Henning von Stoltzenberg für Junge Welt im Gespräch mit Eugen Brysch

24.5.2023: Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 haben neun Prozent weniger Personen
eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen als ein Jahr zuvor

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden insgesamt 14 298 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen (2021: 15 711).
Einen überdurchschnittlichen Rückgang (12,2 Prozent) gab es bei den weiblichen Auszubildenden: Ihre Zahl sank von 11 796 im Jahr 2021 auf 10 359 im Jahr 2022. Bei den männlichen Auszubildenden war dagegen ein Zuwachs von 0,6 Prozent auf 3 939 zu verzeichnen (2021: 3 915).

Innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen wurde die höchste prozentuale Veränderung gegenüber 2021 im Regierungsbezirk Detmold notiert. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege war dort mit 1 398 um
15,2 Prozent niedriger als im Jahr zuvor (damals: 1 650). Ein ähnliches Bild zeigte sich im Regierungsbezirk Münster mit 14,3 Prozent weniger neuen Ausbildungsverträgen (2022: 2 394; 2021: 2 793). In den Regierungsbezirken Köln (7,6 Prozent), Düsseldorf (6,5 Prozent) und Arnsberg (?6,4 Prozent) fielen die Rückgänge hingegen geringer aus.

Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen im Land, die auch mit dem regionalen Angebot an Ausbildungs- und Schulplätzen zusammenhängen. So gab es in der kreisfreien Stadt Bottrop mit 100 Prozent (2022: 0; 2021: 114) und im Kreis Lippe mit 52 Prozent (2022: 99; 2021: 204) die höchsten Rückgangsquoten. Die höchsten prozentualen Zuwächse gegenüber 2021 wurden im Kreis Borken (+28,4 Prozent) und im Rhein-Erft-Kreis (+26,5 Prozent) festgestellt. Maßgeblich für die regionale Zuordnung ist die Pflegeschule, an der die Auszubildenden ihren schulischen Teil absolvieren.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, befanden sich zum Jahresende 2022 insgesamt 39 201 Personen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Drei Viertel von ihnen (29 373) waren weiblich und ein Viertel (9 828) männlich. Die
Statistik über die Ausbildung zur Pflegefachkraft erfasst jährlich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die Anzahl aller Auszubildenden. Es lassen sich keine Rückschlüsse auf Angebot und Nachfrage auf Basis der Daten ziehen. (IT.NRW)
(160 / 23) Düsseldorf, den 24. Mai 2023
Auszubildende zur Pflegefachkraft in NRW mit Ausbildungsbeginn jeweils am 31. Dezember (Kreisergebnisse) Link, 559,63 KB
Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in den kreisfreien Städten und Kreisen finden Sie in der Landesdatenbank unter:Link

24.5.2023: Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen
Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.“

Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.

Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.

Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.

Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Link

Quelle: BMFSFJ, JungeWelt