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Gebären im Corona-Ausnahmezustand

Foto: H.S.

19.01.2021 - von o.N.

"Die Frauen müssen den Mundschutz tragen, solange sie es tolerieren. Während der Wehentätigkeit dürfen sie den Mundschutz abnehmen (hier abhängig von den Kolleginnen).

Wenn die Anästhesie (PDA) erforderlich ist, müssen sie, wenn der Narkosearzt im Raum ist, den Mundschutz wieder anziehen (Dienstanweisung, um die Anästhesisten vor Corona zu schützen). Meistens sind die Frauen in dieser Phase sehr mit den Schmerzen beschäftigt. Die Wehen kommen alle 2 bis 5 Minuten und dauern ca. 1-2 Minuten.

Viele Frauen hyperventilieren in dieser Phase schon ohne Maske und brauchen viel Zuspruch, auch ein gemeinsames Atmen ist sehr wichtig. Mit einer Gesichtsmaske ist die Kommunikation und gemeinsames Atmen nicht möglich.

(...)

Wenn die Geburt vorbei ist, muss die Frau den Mundschutz wieder anziehen (der Test spielt keine Rolle). Dabei ist für das Baby die Mimik und der Gesichtsausdruck der Mutter sehr wichtig.

(...)

Der Mann als Begleitperson muss immer einen Mundschutz tragen. Er darf 1 mal am Tag für 2 Stunden die Frau auf der Wochenstation besuchen. Geschwister und andere Besucher haben zur Zeit keinen Zutritt.

Wenn eine Frau einen positiven PCR-Test hat, wird entweder eine ambulante Geburt angestrebt oder die Frau wird mit dem Kind auf der Wochenstation isoliert. Es gibt 2 Zimmer, die überwiegend leer stehen und für corona-positive Patientinnen reserviert sind.

Es gab wenige Frauen, die einen positiven Test aufwiesen und sie hatten keinerlei Symptome.

Wenn das Kinder reif und gesund ist, dürfen sie bei der Mutter bleiben. Der Vater darf sie aber nicht besuchen. Er ist verpflichtet, sich in die zweiwöchige Quarantäne zu begeben. Dabei spielt keine Rolle, ob er positiv oder negativ getestet wurde.

Wenn das Kind in der Kinderklinik ist, darf es weder von corona-positiver Mutter noch von corona-negativem Vater besucht werden, solange es auf der Intensivstation liegt."


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Quelle: Impfkritik