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Altersdiskriminierung und sachgrundlose Befristung im Öffentlichen Dienst

Foto: H.S.

13.01.2020 - von Hanne Schweitzer

Altersgrenze bei Einstellung im Öffentlichen Dienst abschaffen!
Egal ob beim Straßenverkehrsamt, in kommunalen Bädern, Parks oder auf Friedhöfen. Man merkt es. Es sind zu wenig Leute da. Die BürgerInnen müssen es ausbaden. Wenn 300.000 Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst fehlen, merkt man das. Egal ob bei der Straßenreinigung, in der Verwaltung, in den Kindergärten, Bibliotheken und kommunalen Krankenhäusern.
Aber davon ganz ungerührt gilt im Öffentlichen Dienst noch immer die Altersobergrenze von 40 Jahren bei der Einstellung! Diese Altersgrenze gehört abgeschafft.

[bWeg mit der sachgrundlosen Befristung ?[/b]
Verdi-Chef Frank Werneke und der Parteivorsitzende der LINKEN, Bernd Riexinger fordern ihre Abschaffung:
"Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft. Dass die Bundesregierung noch immer daran festhält und lediglich eine Begrenzung plant, ist sozial-politischer Unsinn.
Im Jahr 2018 waren über 50 Prozent aller Befristungen und 38 Prozent aller Neueinstellungen sachgrundlos. Zahlen, die in der Realität vieler Menschen Unsicherheit bedeuten und ein planbares Leben unmöglich machen.
Der Öffentliche Dienst, mit einer Befristungsquote von 8,9 Prozent, sollte hierbei mit gutem Beispiel vorangehen und das Prinzip der sachgrundlosen Befristung beerdigen.
Folgerichtig, hat Frank Wernekes Vorschlag (ver.di-Chef) meine vollste Unterstützung.
Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung gehört verboten. ... Es braucht eine stärkere Tarifbindung, eine bessere Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen Mindestlohn von 13 Euro."

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, Bernd Rixinger, PM vom 9.1.2020