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07.09.2019 - von H.S.
Anfang September, genauer am 6.9. 2019 ist auf der Webseite der BAFIN noch immer keine Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung veröffentlicht worden. Diese wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) angefertigt und von der BAFIN als Aufsichtsbehörde der Assekuranz veröffentlicht. Rechtliche Grundlage dafür ist § 9 Abs. 1 PflVG, in dem festgelegt ist, dass eine jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geführt wird. Dass ausgerechnet die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen diese Statistik erstellt, ist im Gesetz nicht festgeschrieben. Der GDV mit Sitz in Berlin hat "rund 460 Mitglieder" mit "fast 438 Millionen Versicherungsverträge(n)" und einem "Kapitalanlagebestand von rund 1,7 Billionen Euro".
(Lt. Webseite GDV am 6.9.2019 um 0.25 Uhr.)
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