Diskriminierung melden
Suchen:

KFZ-Petition wg. Altersdiskriminierung: Bundesfinanzministerium nimmt sich viel Zeit

Foto: H.S.

03.09.2019 - von Hanne Schweitzer

Eine gründlich vorbereitete Eingabe wegen Altersdiskriminierung durch die Versicherungswirtschaft eines Petenten aus Bremen, nahm der Petitionsausschuss des Bundestags zum Anlass, die Regierung zu fragen, ob und welche Regelung sie beabsichtigt, um die ungleiche Behandlung älterer KFZ-Versicherter durch die Assekuranz zu unterbinden.

Die Antwort der Regierung, die sich schon vor den Europawahlen in einem hypnotischen Dämmerzustand befand, und deren beteiligte Akteure einen Funken Lebendigkeit allenfalls zeigen, wenn es um Machterhalt geht, stellte - erstaunlich erstaunlich - die Mitglieder des Petitionsausschusses NICHT zufrieden.

Also beschloss der Petitionsausschuss mit den Stimmen der seiner Mitglieder von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - in seiner Sitzung am 13. Februar 2019, die Petition des Mannes aus Bremen an das Bundesministerium der Finanzen "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. AfD und FDP sahen keinen Handlungsbedarf und wollten die Petition abschließen.

Das Bundesfinanzministerium
ist laut seiner Webseite zuständig für Steuern, Öffentliche Finanzen, Europa, Internationales/Finanzmarkt, Bundesvermögen, Zoll, Briefmarken & Sammlermünzen. Erst unter der Überschrift "Aufgabenerledigung in eigenständiger Rechtsform" taucht eine Einrichtung auf, die mit der Versicherungswirtschaft in einem Zusammenhang steht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin. Deren Aufsichtsbehörde ist das Bundesfinanzministerium.

Die BaFin
Als Hauptziel ihrer Existenz nennt die BaFin den Schutz der Versicherten. Unter der Überschrift: "Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung" findet sich auf ihrer Webseite der interessante aber wenig sachdienliche Hinweis: "Die BaFin ist nicht am Verfahren der Typ- und Regionalklasseneinstufung in der Kraftfahrtversicherung beteiligt. Die Versicherungsunternehmen legen diese in eigener Zuständigkeit fest." Kein Wort zum Thema Alter und KFZ-Versicherungen, über das die Versicherungen ja auch nach eigenem Gutdünken entscheiden. In den "Jährlichen Beschwerdestatistiken Versicherungsunternehmen" taucht auch nichts im Zusammenhang von KFZ und Lebensalter auf. Sehr überschaubare Excel-Tabellen geben lediglich Auskunft über die Anzahl von Beschwerden bei einigen ausgewählten Lebensversicherungen.

Die Jahresgemeinschaftsstatistik der BaFin
Um etwas zum Thema Alter und KFZ-Versicherungen zu erfahren, bleibt einzig die "Statistik der BaFin - Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Jahresgemeinschaftsstatistik 2017)". Dazu muss man wissen: Die Jahresgemeinschaftsstatistik "wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geführt, welcher der BaFin die für die Veröffentlichung notwendigen Daten zur Verfügung stellt.“ Mit anderen Worten: Die Versicherungsunternehmen liefern dem Gesamtverband Daten zu ihrem KFZ-Geschäft. Der erfasst, verarbeitet und analysiert die Daten, zieht seine Schlüsse daraus, wertet sie mathematisch aus, bringt alles in Tabellenform, und legt diese der BaFin vor.

Ein feines "Aufsichtsregime" (wörtlich! ) der BaFin ist das. Sie übernimmt einfach die Statistik derjenigen, deren Geschäftsbetrieb sie "überwachen" soll. Das Bundesfinanzministerium, zuständig für die Rechts- und Fachaufsicht der BaFin, findet daran nichts auszusetzen.

Petition "zur Erwägung"
Nun bedeutet die Überweisung einer Petition „zur Erwägung“ formal nicht viel. Der Petitionsausschuss bringt damit dem Bundesfinanzinministerium gegenüber lediglich zum Ausdruck es möge "das Anliegen noch einmal überprüfen und nach Abhilfemöglichkeiten suchen.“ Denn: Kein Versicherungsnehmer kann erkennen, wie seine Prämie errechnet wird. "Intern und ohne jegliche Transparenz" werten die Versicherungsunternehmen ihre Schadensfälle selbst aus und berechnen auf dieser Basis die Prämien. Deshalb dürften die in Frage kommenden Datensätze NICHT von den Versicherungen selbst kommen, und es sollten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um die vorstehenden Punkte zu regeln, damit unberechtigte Diskriminierungen wegen des Alters verhindert werden können.

Seit dem 13. Februar 2019 sind nun 18 Wochen vergangen. Auf der Webseite des Petitionsausschusses heißt es zum Faktor Zeit: "Das umfängliche Prüfungsverfahren ist nicht in wenigen Wochen durchzuführen." Keine Gegenrede, denn wie ließe es sich anstellen, den Versicherungen millionenfach Datensätze zu entlocken, die Einblick in ihre internen Kalkulationen gewähren?

Trotzdem sind und bleiben 18 Wochen viereinhalb Monate, und weder machte eine "Erwägung" von sich reden, geschweige denn, dass "Abhilfemöglichkeiten" vorgestellt wurden.

Auch kein anderes Ministerium*, an welches wegen "Nichtzuständigkeit" die Aufforderung zur "Erwägung" hätte weitergeleitet worden sein, ist dadurch aufgefallen, dass sich Mitarbeiter zur der Petition über Altersdiskriminierung durch die Versicherungswirtschaft geäußert hätten.

Das Schweigen ist symptomatisch. Wer legt sich schon gerne mit der Assekuranz an? Wer durchschaut die statistischen Tricks? Dreistigkeit imponiert den Subalternen. Wäre es der Versicherungslobby sonst gelungen, den in alle Richtungen langfädig dehnbaren zweiten Satz vom Paragraf 20 Absatz 4.(2) kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens noch ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu bugsieren?

Erstveröfftlichung: 19.6.2019

* Siehe dazu:
- Wie aus dem Antidiskriminierurngsgesetz das Allgemeine Gleichbehandlungsetz wurde unter: Link

Korrespondenzen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, (BMJV):
- "KFZ-Alterszuschläge: Staatssekretär Kelber, SPD, bekommt Post" unter: Link

- "Kommentar" zur Antwort von Kelber unter: Link
- "KFZ-Alterszuschläge: Staatssekretär Billen lässt antworten" unter: Link

- Die Verfahrensschritte bei einer Petition an den Bundestagsausschuss: Link

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung